2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte
2. Zwischenbericht - Werkstatt Pflegestützpunkte
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– die/der Rat- und Hilfesuchende trinkt mindestens zwei Liter Wasser am Tag und führt darüber<br />
Buch,<br />
– die/der Rat- und Hilfesuchende geht einmal in der Woche spazieren,<br />
– der Body-Mass-Index (BMI) sinkt bis zu einem bestimmten Stichtag unter 30,<br />
– die/der Rat- und Hilfesuchende wird bis zu einem bestimmten Stichtag ein Pflegetagebuch<br />
führen.<br />
Bei der Steuerung der im Versorgungsplan festgelegten Leistungen hat das Postulat Hilfe zur<br />
Selbsthilfe Vorrang.<br />
Care Management<br />
Alle bisher vorgestellten Elemente des Grundmodells für Betriebskonzepte von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n<br />
betreffen die Hilfeleistungen, die direkt für den Rat- und Hilfesuchenden erbracht werden.<br />
Um diese Leistungen erbringen zu können, bedarf es bestimmter Leistungen auf der Sys -<br />
temebene, die unter dem Begriff des Care Managements zusammengefasst werden können. Zu<br />
den Aufgaben des Care Managements gehören:<br />
die Erfassung und Aktualisierung aller Hilfs- und Unterstützungsleistungen im Umfeld des <strong>Pflegestützpunkte</strong>s<br />
der Aufbau von Koordinierungs- und Vernetzungsstrukturen; vernetzt werden sollten:<br />
– Beratungsleistungen, um die notwendige Beratungskompetenz im Pflegestützpunkt sicherzustellen;<br />
erst dadurch ist die „hochkomplexe“ Beratungsleistung umsetzbar<br />
– die relevanten Stellen für die Genehmigung von Leistungen, um Hürden in der Inanspruchnahme<br />
von Leistungen zu verringern<br />
– die Leistungserbringer, um Versorgungsketten zu ermöglichen und Schnittstellenprobleme<br />
zu reduzieren; dies schließt auch Anbieter ein, die ihre Leistungen nicht auf der Grundlage<br />
des Sozialgesetzes erbringen<br />
– das bürgerschaftliche Engagement, um das soziale Netz des Hilfesuchenden zu stärken<br />
die Erstellung und Aktualisierung von Hilfsmitteln zur Unterstützung der Kernprozesse<br />
die Identifikation von Versorgungslücken<br />
4.<strong>2.</strong>2 Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen<br />
Nach der Bestimmung der Leistungen des <strong>Pflegestützpunkte</strong>s können die Abläufe und die dazugehörigen<br />
Verantwortlichkeiten definiert werden, um damit auch eine Arbeitsteilung zwischen<br />
den einzelnen Trägern des <strong>Pflegestützpunkte</strong>s festzulegen. Vorab sei an dieser Stelle auf die Flexibilität<br />
des Modells hingewiesen. So können durch unterschiedliche Organisationsentscheidungen<br />
auch verschiedene Aufgabenteilungen und Qualifikationsanforderungen vorgegeben werden.<br />
Im Folgenden werden zu jeder Leistung des <strong>Pflegestützpunkte</strong>s der Ablauf, mögliche<br />
Hilfsmittel sowie notwendige Organisationsentscheidungen dargestellt:<br />
46 Etablierung von <strong>Pflegestützpunkte</strong>n