Abschlussbericht BLK-Projekt - Hochschule für Wirtschaft und Recht ...
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Anlage 4: Evaluationsordnung BAW<br />
Evaluationsordnung der Berufsakademie Weserbergland e.V.<br />
Inhalt<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
§ 2 Ziele <strong>und</strong> Bedeutung der Evaluation<br />
§ 3 Evaluationskommission (Eko) <strong>und</strong> Evaluationsbeauftragte/r (Eva-B)<br />
§ 4 Rahmenbedingungen <strong>und</strong> Zuständigkeiten<br />
§ 5 Interne Evaluation<br />
§ 6 Externe Evaluation<br />
§ 7 Evaluation von Weiterbildungsangeboten<br />
§ 8 Veröffentlichung <strong>und</strong> Datenschutz<br />
§ 9 In-Kraft-Treten<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
Diese Evaluationsordnung gilt <strong>für</strong> die Evaluation der dualen Studienprogramme <strong>und</strong><br />
der Weiterbildungsangebote der Berufsakademie Weserbergland e.V.<br />
§ 2 Ziele <strong>und</strong> Bedeutung der Evaluation<br />
Primäres Ziel der Evaluation ist die Qualitätssicherung <strong>und</strong> –verbesserung in den<br />
Lehrangeboten sowie bei der Betreuung <strong>und</strong> Beratung in allen Aus- <strong>und</strong><br />
Weiterbildungsphasen. Die Evaluation soll damit die Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> einen<br />
konstruktiven Dialog innerhalb der Berufsakademie schaffen <strong>und</strong> einen<br />
kontinuierlichen Verbesserungsprozess fortführen. Die Ziele im Einzelnen sind:<br />
• Herstellung von Transparenz über die Qualität von Lehre <strong>und</strong> Studium sowie<br />
den Beratungs- <strong>und</strong> Betreuungsangeboten<br />
• Fachbereichsorientierte Rückmeldung<br />
• Individuelles Feedback <strong>für</strong> Dozenten <strong>und</strong> Trainer<br />
• Erkennen von Problem- <strong>und</strong> Perspektivfeldern<br />
• Entwicklung von Lösungs- <strong>und</strong> Sicherungsstrategien<br />
• Schaffung <strong>und</strong> Stärkung kommunikativer Strukturen<br />
§ 3 Evaluationskommission (Eko) <strong>und</strong> Evaluationsbeauftragte/r (Eva-B)<br />
(1) Die Akademieleitung richtet eine Evaluationskommission ein <strong>und</strong> benennt eine/n<br />
Evaluationsbeauftragte/n.<br />
(2) Der Evaluationskommission gehören die/der Evaluationsbeauftragte/r, die/der<br />
Fachbereichsleiter/in der Fachbereiche, jeweils ein/e Dozent/in aus den<br />
Fachbereichen, jeweils ein/e Vertreter/in der Studierenden, ein/e Vertreter/in der<br />
Anlage 2/1