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Abschlussbericht BLK-Projekt - Hochschule für Wirtschaft und Recht ...

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Anlage 4: Evaluationsordnung BAW<br />

Evaluationsordnung der Berufsakademie Weserbergland e.V.<br />

Inhalt<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

§ 2 Ziele <strong>und</strong> Bedeutung der Evaluation<br />

§ 3 Evaluationskommission (Eko) <strong>und</strong> Evaluationsbeauftragte/r (Eva-B)<br />

§ 4 Rahmenbedingungen <strong>und</strong> Zuständigkeiten<br />

§ 5 Interne Evaluation<br />

§ 6 Externe Evaluation<br />

§ 7 Evaluation von Weiterbildungsangeboten<br />

§ 8 Veröffentlichung <strong>und</strong> Datenschutz<br />

§ 9 In-Kraft-Treten<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

Diese Evaluationsordnung gilt <strong>für</strong> die Evaluation der dualen Studienprogramme <strong>und</strong><br />

der Weiterbildungsangebote der Berufsakademie Weserbergland e.V.<br />

§ 2 Ziele <strong>und</strong> Bedeutung der Evaluation<br />

Primäres Ziel der Evaluation ist die Qualitätssicherung <strong>und</strong> –verbesserung in den<br />

Lehrangeboten sowie bei der Betreuung <strong>und</strong> Beratung in allen Aus- <strong>und</strong><br />

Weiterbildungsphasen. Die Evaluation soll damit die Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> einen<br />

konstruktiven Dialog innerhalb der Berufsakademie schaffen <strong>und</strong> einen<br />

kontinuierlichen Verbesserungsprozess fortführen. Die Ziele im Einzelnen sind:<br />

• Herstellung von Transparenz über die Qualität von Lehre <strong>und</strong> Studium sowie<br />

den Beratungs- <strong>und</strong> Betreuungsangeboten<br />

• Fachbereichsorientierte Rückmeldung<br />

• Individuelles Feedback <strong>für</strong> Dozenten <strong>und</strong> Trainer<br />

• Erkennen von Problem- <strong>und</strong> Perspektivfeldern<br />

• Entwicklung von Lösungs- <strong>und</strong> Sicherungsstrategien<br />

• Schaffung <strong>und</strong> Stärkung kommunikativer Strukturen<br />

§ 3 Evaluationskommission (Eko) <strong>und</strong> Evaluationsbeauftragte/r (Eva-B)<br />

(1) Die Akademieleitung richtet eine Evaluationskommission ein <strong>und</strong> benennt eine/n<br />

Evaluationsbeauftragte/n.<br />

(2) Der Evaluationskommission gehören die/der Evaluationsbeauftragte/r, die/der<br />

Fachbereichsleiter/in der Fachbereiche, jeweils ein/e Dozent/in aus den<br />

Fachbereichen, jeweils ein/e Vertreter/in der Studierenden, ein/e Vertreter/in der<br />

Anlage 2/1

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