Abschlussbericht BLK-Projekt - Hochschule für Wirtschaft und Recht ...
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wobei nicht immer Qualitätsbeauftragte (mangels Vorhandensein) zum Einsatz kommen. Da im Rahmen<br />
der Reakkreditierung verstärktes Augenmerk auf die Überprüfung von Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />
gelegt wird <strong>und</strong> die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems an <strong>Hochschule</strong>n aktuell<br />
forciert wird, ist anzunehmen, dass der Anteil von Evaluationsmaßnahmen als auch der Einsatz von<br />
Qualitätsbeauftragten zukünftig steigen wird.<br />
In über der Hälfte der Studiengänge (52 %) kommen weitere Maßnahmen zum Einsatz. Dazu zählen<br />
spezielle Veranstaltungen wie moderierte Workshops mit allen Unternehmenseinrichtungen,<br />
Workshops <strong>für</strong> Lehrbeauftragte <strong>und</strong> anschließende gemeinsame Sitzungen mit den Studiengangsverantwortlichen<br />
sowie Fortbildungen mit Bezug zum Lernort Betrieb. Andere Maßnahmen sind eher<br />
bezogen auf einzelne Problemfälle oder telefonische Rückfragen/Rückkoppelungen der Hochschulverantwortlichen<br />
mit Ausbildungsleitern der Unternehmen zur Sicherstellung der vereinbarten Verzahnung<br />
der Praxisphase mit der Theoriephase (z.B. Einhaltung der Rahmenausbildungspläne). Praktikums-<br />
<strong>und</strong>/oder <strong>Projekt</strong>berichte werden ebenso genutzt, um sich über den Verlauf der praktischen<br />
Ausbildung zu informieren <strong>und</strong> um ggf. „nachzujustieren.“ Einige <strong>Hochschule</strong>n sehen die Integration<br />
der Praxisphasen in die Qualitätssicherungsmaßnahmen der <strong>Hochschule</strong> vor, wie z.B. Befragungen<br />
der Studierenden oder der Absolventen zu den Praxisphasen. Während die vorgenannten Maßnahmen<br />
sich auf die Zeit während des Studiums oder danach beschränken, gibt es auch Fälle der Qualitätssicherung<br />
bereits im Vorfeld des Studiums (z.B. gemeinsame Definition der Kriterien zur Auswahl<br />
der Studierenden).<br />
Die Qualitätssicherung kann an Grenzen stoßen, wenn Zusammenkünfte aufgr<strong>und</strong> der regionalen<br />
Verteilung der Betriebe oder unterschiedlicher Unternehmensstrukturen erschwert werden. Es wurde<br />
auch darauf hingewiesen, dass aufgr<strong>und</strong> des Vorhandenseins von Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />
des Unternehmens selbst (z.B. Zertifizierung nach ISO-Normen) „Einmischungen“ der <strong>Hochschule</strong><br />
unerwünscht sind. Der dann erforderliche „Vertrauensvorschuss“ der <strong>Hochschule</strong> gegenüber den Unternehmen<br />
dient zwar sicherlich der Förderung der Kooperation, dürfte aber vor dem Hintergr<strong>und</strong> einer<br />
gemeinsamen Qualitätssicherung nur bedingt geeignet sein. In diesen Fällen ist aufzuzeigen, wie<br />
die Gesamtverantwortung <strong>für</strong> die Qualität des dualen Studienganges durch die <strong>Hochschule</strong> gewährleistet<br />
ist.<br />
Im Hinblick auf Maßnahmen, die eine Berufsschule mit einschließen, dienen direkte Absprachen der<br />
Vermeidung von Überschneidungen. Für weitergehende Maßnahmen wird allerdings das Fehlen einer<br />
rechtlichen Basis angeführt.<br />
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