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Abschlussbericht BLK-Projekt - Hochschule für Wirtschaft und Recht ...

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Anlage 4: Evaluationsordnung BAW<br />

Zugriff, unberechtigtes Kopieren, unbefugte Eingabe, Datenmanipulation etc. gemäß<br />

BDSG eingehalten werden.<br />

(3) Die Akademieleitung <strong>und</strong> die jeweilige Fachbereichsleitung sowie der jeweilige<br />

Dozent erhalten lehrpersonenbezogene <strong>und</strong> nicht lehrpersonenbezogene<br />

Auswertungen der Evaluationen. Die Evaluationskommission erhält einen Bericht in<br />

Form von aggregierten, nicht lehrpersonenbezogenen Daten. Personenbezogene<br />

Daten sind möglichst frühzeitig zu anonymisieren, sobald dies der Evaluationszweck<br />

zulässt.<br />

(4) Eine Weitergabe <strong>und</strong> Weiterverarbeitung der im Rahmen der Evaluationen<br />

erhobenen personenbezogenen Daten <strong>für</strong> andere Zwecke als der Evaluation ist<br />

unzulässig.<br />

(5) Erhobene Daten sind ein Jahr nach der Erhebung zu löschen. Auswertungen von<br />

Daten bleiben erhalten, über die Dauer der Aufbewahrung entscheidet der<br />

Fachbereich. Für das Aufbewahren <strong>und</strong> Löschen von Daten ist der/die<br />

Evaluationsbeauftragte verantwortlich.<br />

§ 9 In-Kraft-Treten<br />

Diese Evaluationsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.<br />

Hameln, 23.01.2008<br />

Berufsakademie Weserbergland e.V.<br />

Akademieleiter<br />

Anlage 2/5

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