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Abschlussbericht BLK-Projekt - Hochschule für Wirtschaft und Recht ...

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Von bildungspolitischer Seite (<strong>BLK</strong>, IW) werden formale Strukturmerkmale wie Lernorte <strong>und</strong> vertragli-<br />

che Beziehungen sowie weitere Anforderungen an die Kooperation (Verzahnung von Theorie <strong>und</strong><br />

Praxis, phasenweiser Wechsel, Abstimmung <strong>und</strong> regelmäßiger Austausch sowie die Betreuung) ge-<br />

nannt. 54<br />

Die hier gegebene Begriffsbestimmung wird nachfolgend im Einzelnen begründet. Nach den Ergebnissen<br />

des vorliegenden <strong>Projekt</strong>s <strong>und</strong> gemäß der obigen Definition zeichnen sich duale Studiengänge<br />

durch folgende wesentlichen Merkmale hinsichtlich Struktur <strong>und</strong> Verzahnung der Lernorte aus, wobei<br />

einzelne Merkmale später ausführlicher unter Darstellung der Beispiele der am <strong>Projekt</strong> beteiligten<br />

Studiengänge dargestellt werden sollen:<br />

Duale Studienstruktur<br />

22<br />

• „Dualität“ der Lernorte: <strong>Hochschule</strong> bzw. Berufs-/Studienakademie – Unternehmen,<br />

wobei die Gesamtverantwortlichkeit <strong>für</strong> den Studiengang <strong>und</strong> damit auch <strong>für</strong> die Qualität<br />

der Ausbildung bei der <strong>Hochschule</strong> liegt;<br />

• Die Dualität der Ausbildung (Bildungsbereiche): Erstausbildung – Erststudium im<br />

Rahmen ausbildungs- oder praxisintegrierender Modelle.<br />

• Dualität der Abschlüsse (bei ausbildungsintegrierenden Modellen):<br />

anerkannter Ausbildungsberuf (Geselle, Facharbeiter, Fachkraft etc.),<br />

– erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss: Bachelor-Grad;<br />

• Dualität der Abstimmung: organisatorische, aber auch inhaltliche Abstimmung, wobei<br />

letzt genannte Abstimmung wesentliches Kennzeichen dualer Studienangebote ist.<br />

• Dualität der <strong>Recht</strong>en <strong>und</strong> Pflichten: im Verhältnis <strong>Hochschule</strong>/Akademie – Unternehmen/weitere<br />

Einrichtungen, Unternehmen - Studierende/r, <strong>Hochschule</strong> – Studierende/r.<br />

Diese Dualität erhält Bestand durch verbindliche Vereinbarungen.<br />

• Dualität der Organisation/Phasen: Theorie – Praxis. Soweit eine phasenweise Verzahnung<br />

von Theorie <strong>und</strong> Praxis nicht möglich ist, erhält die Anforderung an eine inhaltliche<br />

Abstimmung von Theorie <strong>und</strong> Praxis höheres Gewicht. Wie diese erreicht wird, müsste<br />

von der <strong>Hochschule</strong>/Akademie begründet werden. 55<br />

54 Vgl. im Einzelnen <strong>BLK</strong> (2003), S. 12 ff. unter Hinweis auf die Anforderungen des IW. Weber (2005), S. 20, präferiert die Begrifflichkeit<br />

der <strong>BLK</strong>. Sie sieht „…duale Studiengänge dadurch charakterisiert, dass Ausbildungs- oder Berufspraxis mit einem regulären Studium<br />

verzahnt wird, wobei theoretische mit praktischen Studienelementen einhergehen oder sich phasenweise abwechseln.“ Weitere Merkmale<br />

vgl. Pidrik (2008): neben Abschlüssen, Rhythmus <strong>und</strong> Vertragsverhältnis treten finanzielle Aspekte <strong>und</strong> Studienbedingungen als<br />

Hauptmerkmale hinzu. Das BIBB grenzt zu herkömmlichen Studienangeboten ab: „… die infolge ihrer je eigenen Entstehungsgeschichte,<br />

der Charakteristika der jeweiligen Branche <strong>und</strong> der regionalen Besonderheiten sehr unterschiedlich gestaltet sind. Sie weisen in der<br />

Regel zwei Lernorte auf – den Betrieb <strong>und</strong> die Fachhochschule. In einigen Fällen sind auch die Berufsschule oder Weiterbildungseinrichtungen<br />

konzeptionell eingeb<strong>und</strong>en. Im Unterschied zum ‚klassischen‘ Fachhochschulstudium mit seinen obligatorischen Betriebspraktika<br />

zeichnen sich duale Studiengänge durch mehr <strong>und</strong> umfangreichere Praxisanteile aus, die zudem die Funktion haben (sollen),<br />

die betriebliche Praxis nicht nur zur Veranschaulichung der künftigen Anwendungsmöglichkeiten des Gelernten zu nutzen, sondern sie<br />

auch in die (hoch-)schulische Ausbildung zu integrieren“ , vgl. Mucke (2002), S. 5.<br />

55 Nach Weber (2005), S. 19 f., stellt die <strong>BLK</strong>-Definition eine „sehr saubere Begrifflichkeit“ dar: Sie „…sieht duale Studiengänge dadurch<br />

charakterisiert, dass Ausbildungs- oder Berufspraxis mit einem regulären Studium verzahnt wird, wobei theoretische mit praktischen<br />

Studienelementen einhergehen oder sich phasenweise abwechseln ...“ <strong>und</strong> mündet in drei Gr<strong>und</strong>typen.

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