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Abschlussbericht BLK-Projekt - Hochschule für Wirtschaft und Recht ...

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Der Zeitaspekt soll nach Ansicht der <strong>Projekt</strong>mitglieder nicht wesentliches Strukturmerkmal sein, sofern<br />

Vorgaben des Bologna-Prozesses hinsichtlich Gesamtdauer (3 – 4 Jahre) <strong>und</strong> ECTS-Vorgaben eingehalten<br />

werden. Entscheidend ist also das „Wie“, nicht mehr das „Wann“. 64 Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der<br />

institutionsunabhängigen Kriterienformulierung, wie dies beispielsweise auch <strong>für</strong> den EQF vorgesehen<br />

ist, soll zudem die anbietende Einrichtung in den Hintergr<strong>und</strong> treten, institutionsabhängige Faktoren,<br />

die sicherlich Einfluss auf die Gestaltung der dualen Studiengänge haben, im Einzelfall im Akkreditierungsverfahren<br />

dargelegt werden.<br />

Der Einbezug der Praxis als integralen Bestandteil des Studiums ist wesentliches Kennzeichen dualer<br />

Studiengänge. Damit entsteht jedoch eine Abgrenzungsproblematik zu Praxisphasen herkömmlicher<br />

Studiengänge. Konsens unter Anbietern <strong>und</strong> Autoren ist zwar, dass Praxisphasen in dualen Studiengängen<br />

einen höheren Anteil am Curriculum einnehmen. 65 Die Abgrenzungsschwierigkeit resultiert<br />

aus der Zielsetzung der Studienzeitverkürzung im Bologna-Prozess <strong>und</strong> in Deutschland aus der Vorgabe<br />

des Akkreditierungsrates, dass die Praxis zum Zwecke der Kreditierung einen Bezug zum Studium<br />

aufweisen <strong>und</strong> durch die <strong>Hochschule</strong> betreut werden muss. 66 Der „Mehrwert“ dualer Studiengänge<br />

ist dagegen nicht nur darauf zurückzuführen, dass <strong>für</strong> bestimmte Praxisanteile eine Betreuung durch<br />

die <strong>Hochschule</strong> stattfindet, sondern dass das Konzept insgesamt eine Verzahnung der Theorie <strong>und</strong><br />

Praxisanteile <strong>und</strong> damit eine verstärkte Abstimmung zwischen <strong>Hochschule</strong> <strong>und</strong> Betrieb vorsieht. 67<br />

Institutionalisierte Kooperationsformen <strong>und</strong> -instrumente<br />

Zwischen den beiden (oder mehreren) Lernorten ist eine Abstimmung erforderlich, um in dualen Studiengängen<br />

zu verhindern, dass es sich um ein bloßes Nebeneinander von Theorie <strong>und</strong> Praxis handelt.<br />

Dies setzt nicht nur eine inhaltliche Abstimmung voraus, sondern erfordert auch, dass diese verbindlich<br />

in Instrumenten festgelegt wird <strong>und</strong> durch regelmäßige Abstimmungen verantwortlicher Personen<br />

oder Gremien der beteiligten Lernorte ergänzt wird. So sind bereits in den meisten der beteiligten<br />

Studiengänge Gremien zu verzeichnen, in denen sowohl Hochschulangehörige als auch Unternehmensvertreter<br />

(<strong>und</strong> ggf. Angehörige von Einrichtungen weiterer Lernorte) Mitglieder sind, die sich<br />

um Belange wie die inhaltliche Gestaltung bzw. Verzahnung kümmern.<br />

64 Zeitliche Vorgaben besitzen jedoch einen hohen Stellenwert aufgr<strong>und</strong> konkreter Vertragsverhältnisse zwischen Studierenden/Auszubildenden<br />

<strong>und</strong> Unternehmen <strong>und</strong>/oder durch berufsgesetzliche Regelungen (z.B. Krankenpflegegesetz), die beispielsweise<br />

einen bestimmten Theorieanteil (in St<strong>und</strong>en) vorschreiben.<br />

65 Vgl. Mielenhausen/Steinkamp (2007), S. 3. Eine bloße Ausweitung von Praxisphasen wie auch in einigen Fällen aus der Umfrage<br />

QSdual, bei denen Praxisphasen nach reinen Theoriesemestern von 30 ECTS-Punkten einfach in die Semesterferien „verlagert“ werden,<br />

sind problematisch. Denn hier steht das Prinzip entgegen, dass 30 ECTS-Punkte pro Semester bzw. 60 ECTS-Punkte pro Jahr,<br />

also inkl. der Semesterferien zu vergeben sind. Ferienzeiten sind also keine „Auszeiten“, in die zusätzliche Praxisanteile verlagert werden<br />

können.<br />

66 AR (2005).<br />

67 Zu den Einzelheiten der Gestaltung der Verzahnung <strong>und</strong> Abstimmungsprozesse vgl. Kap.3.1.4.<br />

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