Abschlussbericht BLK-Projekt - Hochschule für Wirtschaft und Recht ...
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Es ist daher anzunehmen, dass sich der Anteil der dualen Studiengänge ohne Einbezug der Praxis-<br />
zeiten verringern wird bzw. der Nichteinbezug auf ältere Akkreditierungen zurückzuführen ist. Hoch-<br />
schulpolitische <strong>und</strong> traditionelle Gründe stellen vor dem Hintergr<strong>und</strong> der bestehenden Vorgaben ein<br />
vielerorts noch ungelöstes Problem dar. Häufig wird von einer zusätzlichen Arbeitsbelastung durch<br />
Ausbildung bzw. Berufstätigkeit ausgegangen <strong>und</strong> die Frage der Studierbarkeit in Akkreditierungsver-<br />
fahren thematisiert. 123 Ob die Festlegung von Akkreditierungsvorgaben alleine ein „überzeugendes“<br />
Argument <strong>für</strong> einen Einbezug darstellt, dürfte fraglich sein. In jedem Fall wird Überzeugungsarbeit <strong>und</strong><br />
ein Interessensausgleich zu leisten sein, soll der duale Studiengang in das neue gestufte System eingeordnet<br />
werden <strong>und</strong> die Gesamtverantwortung der <strong>Hochschule</strong> gewährleistet sein.<br />
Weiter hat sich im Verlauf der Bestandsaufnahme gezeigt, dass der Anteil der Studiengänge mit teilweisem<br />
Einbezug von Praxisphasen bei 51 % liegt <strong>und</strong> damit sehr hoch ist: Als Gründe <strong>für</strong> einen Verzicht<br />
auf eine vollständige Bewertung der Praxiszeiten wurden genannt:<br />
- Anforderung an die Verzahnung (Praxiszeiten müssen direkt mit Theorie verknüpft sein);<br />
- es würde ein Missverhältnis zu Bewertungen in herkömmlichen Studiengängen entstehen;<br />
- der betreffende Studiengang ist in einen herkömmlichen Studiengang integriert, da im Vergleich zu Sondermodellen<br />
kein Problem mit zu geringen Studierendenzahlen, Ressourcen, Gebühren entsteht, in Sondermodellen<br />
124 ist der Mehraufwand zu finanzieren; die Leistungspunktvergabe kann sich daher bei den<br />
integrierten Modellen an den Regelungen des herkömmlichen Studiengangs orientieren;<br />
- Akzeptanz durch Unternehmen; in diesem Zusammenhang soll auf Untersuchungsergebnisse des BIBB<br />
hingewiesen werden, wonach die fehlende Berücksichtigung der Betriebsphasen in der Prüfung ein Argument<br />
<strong>für</strong> beteiligungsinteressierte oder –bereite Unternehmen sein kann, sich nicht an dualen Studiengängen<br />
zu beteiligen; 125<br />
- Hochschul-/Theorieanteile müssten entfallen zugunsten einer Bewertung der Praxisanteile;<br />
- nur von der <strong>Hochschule</strong> betreute Phasen werden (in der Akkreditierung) berücksichtigt, im übrigen erfolgt<br />
Streckung;<br />
- einzelne Ausbildungsabschnitte (z.B. in einem Jahr vor dem Studium) wurden ausgelagert oder vorgeschaltet.<br />
Nach diesen Angaben spielen Akkreditierungsvorgaben <strong>und</strong> der Mehraufwand <strong>für</strong> die <strong>Hochschule</strong><br />
eine Rolle. Zudem werden auch hier Profil bildende oder hochschulpolitische Gründe genannt.<br />
Allerdings ist zu beachten, dass auch die KMK in ihren Rahmenvorgaben <strong>für</strong> BA-Ausbildungsgänge<br />
davon ausgeht, dass die Vergabe der ECTS-Punkte nicht proportional zum institutionellen Workload,<br />
bezogen auf <strong>Hochschule</strong> <strong>und</strong> Betrieb, erfolgen soll, sondern nach inhaltlichen Kriterien. So können<br />
theoriebasierte ECTS-Punkte durchaus in den Praxisphasen erworben werden. 126<br />
123<br />
Vgl. ASIIN (2007) S. 57.<br />
124<br />
Genannt wurde als Beispiel eine Fachhochschule in Rheinland-Pfalz.<br />
125<br />
Vgl. Mucke (2000), S. 9.<br />
126<br />
Vgl. nachfolgende Ausführungen zum FHW/BA-Modell.<br />
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