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Abschlussbericht BLK-Projekt - Hochschule für Wirtschaft und Recht ...

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3.3 Zusammenfassung: Vorschlag <strong>für</strong> Akkreditierungskriterien <strong>für</strong> duale Studiengänge<br />

Aus den bisherigen Ausführungen ergeben sich insgesamt folgende Empfehlungen:<br />

Allgemein Empfehlungen<br />

� Duale Studiengänge sind Bestandteil des deutschen Akkreditierungssystems. Für ihre<br />

Akkreditierung gelten die ländergemeinsamen Strukturvorgaben der KMK bzw. die im<br />

KMK-Beschluss über die dualen Ausbildungsgänge der Berufsakademien genannten<br />

Kriterien, der Nationale Qualifikationsrahmen sowie die Kriterien des Akkreditierungsrates<br />

in der jeweils gültigen Fassung.<br />

� Die Ausbildung in dualen Bachelor-Studiengängen findet an mindestens zwei Lernorten<br />

statt.<br />

� Die Verzahnung ist wesentliches inhaltliches Strukturmerkmal dualer Studiengänge<br />

<strong>und</strong> tritt gegenüber zeitlich-organisatorischen Aspekten in den Vordergr<strong>und</strong>.<br />

� Es sind verbindliche Vereinbarungen zwischen den Lernorten hinsichtlich der Abstimmung<br />

der curricularen Verzahnung zu treffen.<br />

Curriculare Verzahnung, Didaktik, Betreuung <strong>und</strong> Institutionalisierung der Kooperation<br />

� Der Praxisanteil ist integraler Bestandteil des Studiums.<br />

� Es ist ein Theorie-Praxis-Transfer/Praxis-Theorie-Transfer vorzusehen, der über das<br />

Maß in herkömmlichen Studiengängen deutlich hinausgeht.<br />

� Die Integration von Theorie <strong>und</strong> Praxis ist in geeigneten Gr<strong>und</strong>lagen zu fixieren. Über<br />

das Vertragsverhältnis Studierender – Unternehmen hinaus ist eine (vertragliche) Vereinbarung<br />

zwischen <strong>Hochschule</strong>/Berufsakademie <strong>und</strong> Unternehmen zu treffen, welche<br />

die curriculare Integration gewährleistet. Die konkrete Gestaltung der Integration sollte<br />

durch weitere geeignete Instrumente unterstützt werden. Für kleine <strong>und</strong> mittlere Unternehmen<br />

als Kooperationspartner wird empfohlen, flexible Instrumente zu schaffen, die<br />

mit der <strong>Hochschule</strong> im Einzelfall abgestimmt werden.<br />

� Für die Zuordnung <strong>und</strong> als Voraussetzung <strong>für</strong> eine Bewertung der Bachelor-Thesis ist<br />

z.B. in der Studien- oder Prüfungsordnung darzulegen, inwiefern eine Bearbeitung der<br />

Abschlussarbeit nach wissenschaftlichen Methoden erfolgt.<br />

� Die <strong>Hochschule</strong>/Berufsakademie gibt den Unternehmen Empfehlungen zur Gestaltung<br />

der Praxisphasen an die Hand. Durch eine institutionalisierte Abstimmung der drei beteiligten<br />

Gruppen (Unternehmen, Studierende, Dozenten) wird eine lernortübergreifende<br />

Betreuung sichergestellt.<br />

� Die Dozenten sollten den Studierenden auch während des Praxisstudiums beratend<br />

zur Seite stehen. Darüber hinaus können Vereinbarungen zum Feedback zur Sicherung<br />

der Kontinuität (Taktung des Lehr-/Lernprozesses) getroffen werden oder aber<br />

auch Hinweise zur Erweiterung der Sichtweise gegeben werden. Durch eine lernortübergreifende<br />

Betreuung haben die Studierenden die Wahl von Lernzeitpunkt, Lernort,<br />

Lerngeschwindigkeit <strong>und</strong> Lerntiefe. Es ist insbesondere wichtig, die Selbstlernkompetenz<br />

der Studierenden <strong>und</strong> die Kontinuität des Lernprozesses zu fördern.<br />

� Um die Qualität der Betreuung sichern zu können, bedarf es gezielter Schulungen sowohl<br />

auf Studierenden- als auch auf Dozentenseite. Die <strong>Hochschule</strong>/Berufsakademie<br />

bietet ihren Dozenten regelmäßig Workshops zur hochschuldidaktischen Weiterbildung<br />

an.<br />

� Es ist darzulegen, welche institutionalisierten Verfahren zur Kooperation zwischen<br />

<strong>Hochschule</strong> <strong>und</strong> Betrieb eingesetzt werden.<br />

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