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Abschlussbericht BLK-Projekt - Hochschule für Wirtschaft und Recht ...

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Zulassung / Auswahl<br />

Hinsichtlich der Zulassung zu dualen Studiengängen wird davon ausgegangen, dass das Auswahl-<br />

verfahren in der Regel durch die Unternehmen durchgeführt wird, wie dies auch an der FHW/BA <strong>und</strong><br />

der BAW der Fall ist. Zu den Studienvoraussetzungen zählen einerseits die auch <strong>für</strong> herkömmliche<br />

Studiengänge <strong>und</strong> je nach B<strong>und</strong>esland unterschiedlich geforderten Hochschulzugangsberechtigungen.<br />

Darüber hinaus gibt es Instrumente, die zur Funktion haben, den Zugang zu regeln, wie der<br />

„Ausbildungs“-Vertrag (d.h. ggf. Praktikanten-/Arbeits-/Volontariatsvertrag) oder der Vertrag mit einem<br />

Betrieb, der als Ausbildungsbetrieb durch die entsprechende Kammer anerkannt ist („konstitutive Rolle<br />

des beruflichen Abschlusses“ bei ausbildungsintegrierenden Studiengängen). 56<br />

Die Arbeitsgruppe Bauwesen hat zur Gestaltung der dualen Studiengänge eine Umfrage bei den beteiligten<br />

Betrieben durchgeführt, bei denen es sich insbesondere um KMU handelt, <strong>und</strong> dabei auch<br />

das Auswahlverfahren thematisiert. Dazu wurde um Angaben zu zuständigen Personen <strong>für</strong> das Auswahlverfahren<br />

gebeten. In 60 % der Fälle wurden Geschäftsführer <strong>und</strong> weitere Personen (technische<br />

Abteilung, Officemanager/-in, Ausbildungsleiter, Teamleiter, Personalabteilung) als Verantwortliche <strong>für</strong><br />

die Auswahl genannt, in den Großunternehmen sind weitere Akteure oder Abteilungen beteiligt: Ausbildungsabteilung,<br />

Fachabteilung, Personalabteilung, Regionalvertreter (Referenten-, Leitungsebene).<br />

Das Verfahren ist unterschiedlich komplex gestaltet, in größeren Unternehmen formalisiert. In ca. einem<br />

Drittel der Fälle wird nicht nur die formale Eignung (Notendurchschnitt), sondern auch das Vorliegen<br />

von Berufsausbildung / Nebentätigkeit oder Vorpraktika geprüft. Neben den zum Teil auf unterschiedlichen<br />

Ebenen durchgeführten Vorstellungsgesprächen ergänzen etwa ein Drittel der Unternehmen<br />

das Verfahren um Tests (Eignungstest, mathematisch-technische oder naturwissenschaftliche<br />

Kenntnisse, Prüfung der Allgemeinbildung).<br />

Lernorte / Verantwortlichkeit<br />

Neben der <strong>Hochschule</strong>/Berufsakademie gibt es den weiteren Lernort Betrieb. 57 Dieser wurde erstmals<br />

durch den Wissenschaftsrat im Jahr 1996 anerkannt als möglicher integraler Bestandteil des Studiums,<br />

sofern eine inhaltlich-fachliche <strong>und</strong> eine strukturell-organisatorische Abstimmung der Lernorte<br />

stattfinden. 58<br />

56<br />

Vgl. <strong>BLK</strong> (2003), S. 5, <strong>und</strong> Mucke/Sauter/Schwiedrzik (1999), S. 34. Kooperationsvertrag <strong>und</strong> andere vertragliche Verhältnisse werden<br />

in der Literatur häufig als Zugangsvoraussetzungen genannt.<br />

57<br />

In der Literatur finden sich auch die Bezeichnungen „Lernraum“, vgl. Mucke (2000), S. 5, oder Falk (2007), S. 12, der vom „Bildungsraum<br />

Fachhochschule“ spricht.<br />

58<br />

Vgl. WR (1996), S. 56 ff., BIBB (1997); Falk (2007), S. 11; Mucke (2000), S. 13, <strong>und</strong> Mucke/Sauter/Schwiedrzik (1999), S. 33. Vielfach<br />

ist auch die Bezeichnung „Unternehmen“ vorzufinden, vgl. Waldhausen (2007), S. 15. Dem wird hier gefolgt, wobei analog zu Weber<br />

(2005), S. 19, darunter auch z.B. soziale Einrichtung verstanden werden sollen.<br />

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