Abschlussbericht BLK-Projekt - Hochschule für Wirtschaft und Recht ...
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3.2.5 Neue Anforderungen des NQF hinsichtlich Kompetenzmessung <strong>und</strong> –entwicklung<br />
Es wird deutlich, dass gemäß dem aktuellen Qualifikationsrahmen Fachwissen allein nicht mehr <strong>für</strong><br />
das Erreichen eines Bachelorniveaus ausreichend ist. Andere Kompetenzen wie beispielsweise „selbständig<br />
weiterführende Lernprozesse gestalten können“ oder „Verantwortung in einem Team übernehmen<br />
können“ sind <strong>für</strong> Absolventen eines deutschen Bachelor-Studienganges ebenso von großer<br />
Bedeutung. Damit soll eine berufsqualifizierende Ausbildung der Bachelorstudierenden sichergestellt<br />
werden. Aufgr<strong>und</strong> dieser zusätzlichen Anforderungen stellt sich die Frage, wie die Vermittlung der<br />
vom Qualifikationsrahmen geforderten Kompetenzen von Seiten der <strong>Hochschule</strong>n überprüft werden<br />
kann. Im Bereich des Fachwissens zeigen sich dabei kaum Probleme, da dieses mit Hilfe von Klausuren<br />
<strong>und</strong> anderen Prüfungsformen beurteilt werden kann. Um jedoch festzustellen, ob ein Studierender<br />
auch Verantwortung in einem Team übernehmen kann <strong>und</strong> ob er sich mit Fachvertretern <strong>und</strong> Laien<br />
austauschen kann, bedarf es anderer Instrumente.<br />
Die dualen Studiengänge tragen der Vermittlung der Kompetenzen durch die Verknüpfung mit Praxisanteilen<br />
Rechnung. Ungeklärt ist jedoch noch die Messung der Zielerreichung. Der in Kapitel 3.1.4.5<br />
genannte Ansatz zeigt einen Rahmen auf, innerhalb dessen Kompetenzvermittlung <strong>und</strong> –erwerb auch<br />
im Sinne der überfachlichen Kompetenz bewertet werden kann. Der Ansatz beschreibt sowohl die<br />
Entwicklung des relevanten Maßstabs als auch die mögliche Durchführung der Bewertung.<br />
Die <strong>Projekt</strong>gruppe hat die beschriebenen Lernergebnisse bzw. Kompetenzen <strong>und</strong> Formalia der beiden<br />
Qualifikationsrahmen <strong>für</strong> die Hochschulbereiche (QF-EHEA <strong>und</strong> NQF) überprüft <strong>und</strong> ist der Ansicht,<br />
dass sich duale Studiengänge mit diesen Beschreibungen decken, lediglich andere Wege zur Zielerreichung<br />
<strong>und</strong> andere Schwerpunkte (Verstärkung der Anwendungskompetenz <strong>und</strong> den sozial-/ kommunikativen<br />
Kompetenzen, d.h. den überfachlichen Kompetenzen) gegeben sind, die in der Akkreditierung<br />
überprüft werden sollten. Insgesamt kommt die <strong>Projekt</strong>gruppe daher zu dem Schluss, dass<br />
sich duale Studiengänge in beide Qualifikationsrahmen auf dem Niveau herkömmlicher Bachelor-<br />
Studiengänge einordnen lassen, sofern die oben beschriebenen Qualitätsanforderungen erfüllt werden.<br />
Empfehlung:<br />
� Duale Bachelor-Studiengänge sind in den QF-EHEA, d.h. den in Bergen 2005 beschlossenen<br />
<strong>und</strong> drei Stufen umfassenden Qualifikationsrahmen <strong>für</strong> den europäischen<br />
Hochschulraum <strong>und</strong> in den NQF bzw. DQR, <strong>und</strong> zwar in Stufe 6 analog zu herkömmlichen<br />
Bachelor-Studiengängen.<br />
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