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Abschlussbericht BLK-Projekt - Hochschule für Wirtschaft und Recht ...

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Um Qualitätsansprüchen zu genügen, ist es jedoch insbesondere auch bei Einsatz dieses flexiblen<br />

Instrumentariums erforderlich, dass die Wahl <strong>und</strong> der Einsatz bestimmter Instrumente mit der Hoch-<br />

schule abgestimmt wird. Diese hat dann zu prüfen, inwieweit die Verzahnung von Theorie <strong>und</strong> Praxis,<br />

mithin die Erzielung der spezifischen Lernergebnisse, gewährleistet ist.<br />

Institutionalisierte Kooperationsformen an der FHW /BA<br />

An der FHW Berlin/BA sind folgende Gremien bzw. Stellen damit befasst, eine Kooperation der zwei<br />

Lernorte zu gewährleisten: die Duale Kommission, die Fachkommissionen <strong>und</strong> die Fachleiter.<br />

Duale Kommission<br />

Eine dual zusammengesetzte Kommission des Fachbereichs (Duale Kommission) beschließt in allen<br />

dualen Angelegenheiten des Fachbereichs Berufsakademie von gr<strong>und</strong>sätzlicher Bedeutung. Mitglieder<br />

der Dualen Kommission sind <strong>für</strong> die <strong>Hochschule</strong> neben Dekan <strong>und</strong> Prodekan zwei Vertreter der<br />

Professorenschaft sowie zwei Studierendenvertreter des Fachbereiches, <strong>für</strong> die Seite der <strong>Wirtschaft</strong><br />

insgesamt sechs Vertreter der Ausbildungsbetriebe. Darüber hinaus gehören ihr je ein Vertreter der<br />

Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer (IHK) zu Berlin sowie der Vereinigung der Unternehmensverbände<br />

Berlin-Brandenburg (UVB) sowie der Gewerkschaften an. Diese Kommission sorgt <strong>für</strong> die Zusammenarbeit<br />

zwischen dem Fachbereich Berufsakademie <strong>und</strong> den Ausbildungsstätten, fungiert insofern<br />

als oberstes Entscheidungsorgan <strong>für</strong> die Vernetzung der beiden Lernorte. Zu ihren Aufgaben gehören<br />

gemäß Gesetz zur Eingliederung der Berufsakademie in die FHW Berlin eine Vielfalt von Themen, wie<br />

die Einrichtung neuer Ausbildungsbereiche <strong>und</strong> Fachrichtungen im Rahmen der vorhandenen Studienkapazitäten,<br />

die Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsvorschriften <strong>und</strong> diverse Gr<strong>und</strong>sätze von der Zulassung<br />

der Studierenden bis zur Gestaltung des Vertragsverhältnisses zwischen Kooperationsbetrieb<br />

<strong>und</strong> dem Studierenden. Die Beschlüsse der Dualen Kommission werden dem Fachbereichsrat <strong>und</strong><br />

ggf. dem Akademischen Senat der <strong>Hochschule</strong> zur Letztentscheidung vorgelegt.<br />

Fachkommissionen<br />

Zu ihrer Beratung richtet die Duale Kommission <strong>für</strong> die beiden Studien- <strong>und</strong> Ausbildungsbereiche<br />

<strong>Wirtschaft</strong> <strong>und</strong> Technik jeweils eine Fachkommission ein, die ebenfalls dual zusammengesetzt ist. Die<br />

Kommissionen bestehen aus je sechs Vertretern der Ausbildungsstätten <strong>und</strong> der Professorenschaft<br />

sowie einem Studierendenvertreter. In den Fachkommissionen werden die Studien-, Rahmenausbildungs-<br />

<strong>und</strong> Prüfungspläne beraten. Hierzu gehört somit auch die inhaltliche Gestaltung der praktischen<br />

Ausbildung.<br />

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