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Abschlussbericht BLK-Projekt - Hochschule für Wirtschaft und Recht ...

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Im <strong>Projekt</strong> wurde auch der Frage nachgegangen, ob so genannte „Sonderformen“ eigene Typen,<br />

Mischformen oder bloße Bezeichnungsvarianten darstellen. So finden sich unterschiedliche Zuord-<br />

nungen von „Studium im Praxisverb<strong>und</strong>“ (häufiges niedersächsisches Modell) oder von „kooperativen<br />

Studiengängen“. 84 Entscheidend dabei ist, ob wesentliche Merkmale ausschlaggebend <strong>für</strong> eine Diffe-<br />

renzierung oder konstitutiv <strong>für</strong> ein bestimmtes Modell sind.<br />

Nach Ergebnissen der Bestandsaufnahme im <strong>Projekt</strong> <strong>und</strong> der <strong>Projekt</strong>beteiligten ist eine Tendenz er-<br />

kennbar, dass praxisintegrierende Studiengänge zwar keinen Berufsabschluss, aber eine ebenso tiefe<br />

Verzahnung oder Kooperationen wie ai-Studienangebote mit Kammerabschluss aufweisen, sodass<br />

das Kriterium des Kammerabschlusses durchaus seine Berechtigung als Unterscheidungskriterium zu<br />

den ausbildungsintegrierenden Studiengängen findet.<br />

Das <strong>Projekt</strong> teilt somit im Wesentlichen die Klassifizierung nach der <strong>BLK</strong>, da hier eine klare Trennung<br />

danach erfolgt, ob insbesondere ein beruflicher Abschluss vorliegt oder nicht. Wird also ein beruflicher<br />

Abschluss fakultativ erworben, ist der entsprechende Studiengang dem praxisintegrierenden Typ zuzuordnen.<br />

Analog zur <strong>BLK</strong>-Sicht werden bei der Entwicklung von Kriterien <strong>für</strong> duale Studiengänge<br />

berufsbegleitende Studiengänge wie auch andere Angebote mit fehlenden oben genannten Strukturmerkmalen<br />

nicht behandelt, da die verstärkte inhaltliche Integration <strong>und</strong> Abstimmungen zwischen<br />

Theorie <strong>und</strong> Praxis im Gegensatz zu rein zeitlichen Organisationsabsprachen fehlt. 85 Studiengänge,<br />

die eine berufliche Tätigkeit während des Studiums fakultativ vorsehen, können nicht zu den dualen<br />

Studiengängen gezählt werden.<br />

Die <strong>Projekt</strong>gruppe hat sich daher darauf verständigt, duale Studiengänge in ausbildungsintegrierende,<br />

praxisintegrierende <strong>und</strong> berufsintegrierende Modelle einzuteilen, berufsbegleitende Studiengänge<br />

wegen der fehlenden Praxisintegration jedoch nicht in die Untersuchung einzubeziehen. Im<br />

Sinne einer institutionsunabhängigen Kriterienentwicklung wird außerdem vorgeschlagen, „BA-<br />

Ausbildungsgängen“ dem pi-Modell zuzuordnen, sofern kein Kammerabschluss verpflichtend integriert<br />

ist.<br />

84 Vgl. z.B. Zuordnung „kooperativer Studiengänge“ in: Becker (2006), S. 36ff., im Vergleich dazu: ASIIN (2007), S. 57.<br />

85 Die <strong>BLK</strong> weist aber darauf hin, dass „…in berufsbegleitenden Studiengängen eher ein wichtiges Angebot der wissenschaftlichen<br />

Weiterbildung als ein duales Studienkonzept…“ gesehen wird.<br />

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