Abschlussbericht BLK-Projekt - Hochschule für Wirtschaft und Recht ...
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Im <strong>Projekt</strong> wurde auch der Frage nachgegangen, ob so genannte „Sonderformen“ eigene Typen,<br />
Mischformen oder bloße Bezeichnungsvarianten darstellen. So finden sich unterschiedliche Zuord-<br />
nungen von „Studium im Praxisverb<strong>und</strong>“ (häufiges niedersächsisches Modell) oder von „kooperativen<br />
Studiengängen“. 84 Entscheidend dabei ist, ob wesentliche Merkmale ausschlaggebend <strong>für</strong> eine Diffe-<br />
renzierung oder konstitutiv <strong>für</strong> ein bestimmtes Modell sind.<br />
Nach Ergebnissen der Bestandsaufnahme im <strong>Projekt</strong> <strong>und</strong> der <strong>Projekt</strong>beteiligten ist eine Tendenz er-<br />
kennbar, dass praxisintegrierende Studiengänge zwar keinen Berufsabschluss, aber eine ebenso tiefe<br />
Verzahnung oder Kooperationen wie ai-Studienangebote mit Kammerabschluss aufweisen, sodass<br />
das Kriterium des Kammerabschlusses durchaus seine Berechtigung als Unterscheidungskriterium zu<br />
den ausbildungsintegrierenden Studiengängen findet.<br />
Das <strong>Projekt</strong> teilt somit im Wesentlichen die Klassifizierung nach der <strong>BLK</strong>, da hier eine klare Trennung<br />
danach erfolgt, ob insbesondere ein beruflicher Abschluss vorliegt oder nicht. Wird also ein beruflicher<br />
Abschluss fakultativ erworben, ist der entsprechende Studiengang dem praxisintegrierenden Typ zuzuordnen.<br />
Analog zur <strong>BLK</strong>-Sicht werden bei der Entwicklung von Kriterien <strong>für</strong> duale Studiengänge<br />
berufsbegleitende Studiengänge wie auch andere Angebote mit fehlenden oben genannten Strukturmerkmalen<br />
nicht behandelt, da die verstärkte inhaltliche Integration <strong>und</strong> Abstimmungen zwischen<br />
Theorie <strong>und</strong> Praxis im Gegensatz zu rein zeitlichen Organisationsabsprachen fehlt. 85 Studiengänge,<br />
die eine berufliche Tätigkeit während des Studiums fakultativ vorsehen, können nicht zu den dualen<br />
Studiengängen gezählt werden.<br />
Die <strong>Projekt</strong>gruppe hat sich daher darauf verständigt, duale Studiengänge in ausbildungsintegrierende,<br />
praxisintegrierende <strong>und</strong> berufsintegrierende Modelle einzuteilen, berufsbegleitende Studiengänge<br />
wegen der fehlenden Praxisintegration jedoch nicht in die Untersuchung einzubeziehen. Im<br />
Sinne einer institutionsunabhängigen Kriterienentwicklung wird außerdem vorgeschlagen, „BA-<br />
Ausbildungsgängen“ dem pi-Modell zuzuordnen, sofern kein Kammerabschluss verpflichtend integriert<br />
ist.<br />
84 Vgl. z.B. Zuordnung „kooperativer Studiengänge“ in: Becker (2006), S. 36ff., im Vergleich dazu: ASIIN (2007), S. 57.<br />
85 Die <strong>BLK</strong> weist aber darauf hin, dass „…in berufsbegleitenden Studiengängen eher ein wichtiges Angebot der wissenschaftlichen<br />
Weiterbildung als ein duales Studienkonzept…“ gesehen wird.<br />
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