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Abschlussbericht BLK-Projekt - Hochschule für Wirtschaft und Recht ...

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In der sechsten Praxisphase kommen die „betrieblichen Erfahrungen“ der Bachelor-Thesis zugute, so<br />

dass nur 20 ECTS-Punkte während der sechsten Theoriephase vergeben werden.<br />

In den ersten fünf Praxisphasen verbleiben somit jeweils 210 St<strong>und</strong>en Workload <strong>für</strong> Transferleistun-<br />

gen, die in Form differenziert bewerteter Prüfungsleistungen erbracht werden. Je Praxisphase werden<br />

in den ersten fünf Semestern 7 ECTS-Punkte vergeben. Die gesamte Arbeitszeit der sechsten Praxis-<br />

phase steht <strong>für</strong> die Anfertigung der Bachelor-Thesis sowie <strong>für</strong> das Kolloquium zur Verfügung. Für die<br />

Thesis werden 450 St<strong>und</strong>en Workload gleich 15 ECTS-Punkte (einschließlich Kolloquium) angesetzt.<br />

Im Akkreditierungsverfahren ist dieses Modell anerkannt worden. Es stellte sich hier nicht die Frage<br />

der Studierbarkeit, weil eine ganze Reihe organisatorischer Maßnahmen das Studium flankieren.<br />

Ganz im Gegensatz: Die Gutachter <strong>und</strong> die Akkreditierungsagentur haben alle Studiengänge des<br />

Fachbereichs BA der FHW Berlin als Intensivstudiengänge mit der Vergabe von 210 ECTS-Punkten<br />

<strong>für</strong> sechs Semester Studiendauer eingestuft. Allerdings wurde die vorgenommene gleichmäßige pauschale<br />

Zuordnung der „betrieblichen Erfahrung“ zu den Theoriemodulen kritisiert. Der Fachbereich hat<br />

inzwischen die „betriebliche Erfahrung“ in unterschiedlichem Maße an die Theoriemodule „angedockt“;<br />

so erhalten z.B. die Module der Speziellen BWL (Bankbetriebslehre, Versicherungsbetriebslehre etc.)<br />

in stärkerem Umfang „betriebliche Erfahrung“ zugeordnet als z.B. die Mathematik-/Statistik-Module.<br />

Dies entspricht stärker der betrieblichen Realität.<br />

Die Überprüfung <strong>und</strong> Anrechnung der außerhalb der <strong>Hochschule</strong>, d.h. am Lernort Betrieb, (in<br />

der Studienzeit) erworbenen Kompetenzen wird an der FHW/BA durch die Rahmen-<br />

Prüfungsordnung geregelt. Sie sieht vor, dass in jeder Praxisphase von den Studierenden eine Transferleistung<br />

zu erbringen ist. Die Transferleistungen beziehen sich gemäß der Eignungsgr<strong>und</strong>sätze <strong>für</strong><br />

die Betriebe auf die Studieninhalte des vorangegangenen oder des nachfolgenden Theoriesemesters<br />

oder auf bestimmte Theoriemodule. Damit wird eine starke inhaltliche Verflechtung zwischen Theorie<strong>und</strong><br />

jeweiliger Praxisphase sichergestellt. Zu den Leistungsnachweisen (Transferleistungen)<br />

vgl. Kap 3.1.5. Die hier<strong>für</strong> vergebenen Noten gehen gleichberechtigt mit den Noten aus den Theoriephasen<br />

in die Bachelor-Gesamtnote ein.<br />

Schließlich sollten weitere Instrumente des ECTS-Systems, insbesondere das Diploma Supplement<br />

genutzt werden. Es könnte Auskunft über Inhalte <strong>und</strong> zu erwerbende Kompetenzen (ggf. auch Hinweise<br />

auf die Lernorte) geben.<br />

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