Abschlussbericht BLK-Projekt - Hochschule für Wirtschaft und Recht ...
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In der sechsten Praxisphase kommen die „betrieblichen Erfahrungen“ der Bachelor-Thesis zugute, so<br />
dass nur 20 ECTS-Punkte während der sechsten Theoriephase vergeben werden.<br />
In den ersten fünf Praxisphasen verbleiben somit jeweils 210 St<strong>und</strong>en Workload <strong>für</strong> Transferleistun-<br />
gen, die in Form differenziert bewerteter Prüfungsleistungen erbracht werden. Je Praxisphase werden<br />
in den ersten fünf Semestern 7 ECTS-Punkte vergeben. Die gesamte Arbeitszeit der sechsten Praxis-<br />
phase steht <strong>für</strong> die Anfertigung der Bachelor-Thesis sowie <strong>für</strong> das Kolloquium zur Verfügung. Für die<br />
Thesis werden 450 St<strong>und</strong>en Workload gleich 15 ECTS-Punkte (einschließlich Kolloquium) angesetzt.<br />
Im Akkreditierungsverfahren ist dieses Modell anerkannt worden. Es stellte sich hier nicht die Frage<br />
der Studierbarkeit, weil eine ganze Reihe organisatorischer Maßnahmen das Studium flankieren.<br />
Ganz im Gegensatz: Die Gutachter <strong>und</strong> die Akkreditierungsagentur haben alle Studiengänge des<br />
Fachbereichs BA der FHW Berlin als Intensivstudiengänge mit der Vergabe von 210 ECTS-Punkten<br />
<strong>für</strong> sechs Semester Studiendauer eingestuft. Allerdings wurde die vorgenommene gleichmäßige pauschale<br />
Zuordnung der „betrieblichen Erfahrung“ zu den Theoriemodulen kritisiert. Der Fachbereich hat<br />
inzwischen die „betriebliche Erfahrung“ in unterschiedlichem Maße an die Theoriemodule „angedockt“;<br />
so erhalten z.B. die Module der Speziellen BWL (Bankbetriebslehre, Versicherungsbetriebslehre etc.)<br />
in stärkerem Umfang „betriebliche Erfahrung“ zugeordnet als z.B. die Mathematik-/Statistik-Module.<br />
Dies entspricht stärker der betrieblichen Realität.<br />
Die Überprüfung <strong>und</strong> Anrechnung der außerhalb der <strong>Hochschule</strong>, d.h. am Lernort Betrieb, (in<br />
der Studienzeit) erworbenen Kompetenzen wird an der FHW/BA durch die Rahmen-<br />
Prüfungsordnung geregelt. Sie sieht vor, dass in jeder Praxisphase von den Studierenden eine Transferleistung<br />
zu erbringen ist. Die Transferleistungen beziehen sich gemäß der Eignungsgr<strong>und</strong>sätze <strong>für</strong><br />
die Betriebe auf die Studieninhalte des vorangegangenen oder des nachfolgenden Theoriesemesters<br />
oder auf bestimmte Theoriemodule. Damit wird eine starke inhaltliche Verflechtung zwischen Theorie<strong>und</strong><br />
jeweiliger Praxisphase sichergestellt. Zu den Leistungsnachweisen (Transferleistungen)<br />
vgl. Kap 3.1.5. Die hier<strong>für</strong> vergebenen Noten gehen gleichberechtigt mit den Noten aus den Theoriephasen<br />
in die Bachelor-Gesamtnote ein.<br />
Schließlich sollten weitere Instrumente des ECTS-Systems, insbesondere das Diploma Supplement<br />
genutzt werden. Es könnte Auskunft über Inhalte <strong>und</strong> zu erwerbende Kompetenzen (ggf. auch Hinweise<br />
auf die Lernorte) geben.<br />
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