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Energienutzungsplan Stadt Rehau

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Energienutzun gsplan <strong>Stadt</strong> Reh au - VORABZUG(!) Maßnahmen<br />

men des Dauerbetriebes. KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 2 MW<br />

erhalten einen Zuschlag von 2,1 Cent/kWh für 6 Betriebsjahre, maximal aber für<br />

30.000 Volllastbetriebsstunden. Der KWK-Zuschlag ist auch für den KWK-Strom zu<br />

zahlen, den der Betreiber der KWK-Anlage selbst verbraucht. Der Betrachtungszeitraum<br />

in dieser Studie beträgt 20 Jahre. Die Dauer für den KWK-Zuschlag beträgt<br />

für Anlagen < 50 kWel 10 Jahre. Dies wird in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung<br />

berücksichtigt.<br />

Darüber hinaus erhält der Anlagenbetreiber eine zusätzliche Vergütung vom Netzstrombetreiber.<br />

Diese ist abhängig vom Strompreis an der Strombörse EEX in Leipzig<br />

und wird auf das vorangegangene Quartal bezogen. Es wird ein aktueller Vergütungspreis<br />

von 4,47 ct/kWh angesetzt. Die Einspeisevergütung orientiert sich an<br />

der Strom-Preissteigerung.<br />

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)<br />

Stromerlöse für Biogas-BHKWs ergeben sich aus dem EEG. Ab dem Jahr der Inbetriebnahme<br />

sind die Vergütungssätze über einen Zeitraum von 20 Jahren festgeschrieben.<br />

Die Vergütung setzt sich, bei einer Inbetriebnahme im Jahr 2013, bis zu<br />

einer Leistung von 150 kWel folgendermaßen zusammen:<br />

Grundvergütung: 14,1 ct/kWh<br />

Einsatzstoff-Vergütungsklasse I: 6,0 ct/kWh<br />

Die Einsatzstoff-Vergütungsklasse I wird z.B. beim Einsatz von Getreide oder Mais<br />

gewährt.<br />

5.1.3 Aktuelle Förderprogramme<br />

Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der genannten Fördermittel<br />

gegeben. Zudem besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Bei der<br />

Planung/Umsetzung einer Maßnahme sollte nochmals gezielt nach Fördermitteln<br />

recherchiert werden, da diese oftmals zeitlich begrenzt und an diverse Anforderungen<br />

geknüpft sind sowie immer stärker auch kurzfristigen Änderungen unterliegen.<br />

Im Folgenden werden Fördermöglichkeiten aufgelistet, welche für die einzelnen<br />

Varianten zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Konzepts in Frage kommen.<br />

Die Auflistung erfolgt nur stichpunktartig ohne Erwähnung aller Anforderungen.<br />

KfW-Programme Erneuerbare Energien „Premium“:<br />

Günstige Finanzierung mit einem Zinssatz von derzeit ab 1,71% bei 20 Jahre Laufzeit,<br />

3 tilgungsfreien Anlaufjahren und 10 Jahren Zinsbindungsfrist. Zusätzlich werden<br />

folgende Tilgungszuschüsse gewährt:<br />

Biomassekessel über 100 kW (Holzpellets, Hackschnitzel)<br />

Energieagentu r Nordbayern Seite | 107

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