Energienutzungsplan Stadt Rehau
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Potenzialanalyse VORABZUG(!) - <strong>Energienutzungsplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Rehau</strong><br />
Abbildung 41: Konversionsfläche Eulenhammer<br />
Quelle: Eigene Darstellung<br />
Dieses Areal diente ehemals der Entsorgung von Hausmüll und Bauschutt. Da der<br />
größte Teil inzwischen als FFH-Gebiet ausgewiesen ist, scheidet eine Nutzung für<br />
PV-Freiflächenanlagen aus.<br />
3.1.1.1.2 Gewerbe- und Industriegebiete<br />
Nach Rücksprache mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Rehau</strong> wird von einer Untersuchung möglicher<br />
PV-Freiflächen auf Gewerbe- oder Industriegebieten abgesehen, da sich die Kommune<br />
weitere Entwicklungsmöglichkeiten auf diesen Flächen auf jeden Fall erhalten<br />
möchte.<br />
3.1.1.1.3 Freiflächen entlang von Autobahnen und Bahnstrecken<br />
Um das technische Potenzial für die Stromerzeugung entlang der Autobahn zu<br />
ermitteln, muss zunächst die tatsächlich belegbare Fläche ermittelt werden. Der<br />
Korridor sieht ein Areal in 110m längs beider Seiten der Autobahn und deren Auffahrten<br />
vor. In direkter Nähe zur Straßenfläche befindet sich die sog. Anbauverbotszone<br />
(§9 Bundesfernstraßengesetz). Sie hat eine Breite von 40m, in ihr dürfen<br />
aus Sicherheitsgründen keine Bauwerke errichtet werden. Durch Änderung des<br />
Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans<br />
ist eine PV-Installation auf Teilen der Anbauverbotszone (in der<br />
Regel bis auf 20m Abstand zur Fahrbahn) zwar grundsätzlich möglich, der tatsächlich<br />
einzuhaltenden Abstand zum Fahrbahnrand ist jedoch abhängig von unter-<br />
54 | Seite Energieagentur Nordbayern