Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS
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im sog. Deposited Plan 1110035 (sog. Site 5). Das<br />
Grundstück / Fonds objekt hat die Adresse „10 Dawn<br />
Fraser Avenue, <strong>Sydney</strong> <strong>Olympic</strong> <strong>Park</strong>“ und liegt an<br />
prominenter Stelle im <strong>Olympic</strong> <strong>Park</strong>, mit Front zur<br />
Dawn Fraser Avenue und zur Herb Elliott Avenue. Die<br />
Entfernung zum CBD <strong>Sydney</strong> beträgt rd. 14 km. Die<br />
<strong>Olympic</strong> <strong>Park</strong> Railway Station liegt direkt gegenüber<br />
und bietet damit eine hervorragende Anbindung an<br />
den öffentlichen Nahverkehr.<br />
Im Rahmen des Erwerbs der Nutzungsberechtigung<br />
unter dem Lease sind vom Berechtigten, dem australischen<br />
Trust (vertreten durch die Treuhänderin),<br />
zahlreiche und umfangreiche Verpflichtungen zu erfüllen.<br />
Dies schließt alle Zahlungsverpflichtungen (z. B.<br />
Grundsteuern und ähnliche Steuern und alle Abgaben)<br />
ein, insbesondere die sog. Estate Levy, die zu Beginn<br />
AUD 10.550 p. a. betrug und jährlich an den australischen<br />
Consumerpreisindex (sog. CPI) angepasst<br />
wird. Die Estate Levy ist unter dem Hauptmietvertrag<br />
mit der CBA anteilig umlegbar und in vollem Umfang<br />
in der Prognoserechnung (Tz. 7) berücksichtigt. Bei<br />
einem Leerstand innerhalb des Fondsobjektes müssen<br />
die Zahlungsverpflichtungen unter dem Lease gegenüber<br />
der SOPA in vollem Umfang weiter geleistet<br />
werden, insoweit ohne auf Mieter umlegbar zu sein.<br />
Für die Überlassung der Rechtsposition als Nutzungsberechtigte<br />
(sog. Lessee) unter dem Lease wurde eine<br />
Miete in Höhe von einmalig AUD 1 bezahlt. Es sind<br />
keine weiteren Leasezahlungen (vergleichbar einem<br />
Erbbauzins) zu leisten.<br />
Die Übernahme der Haftung eines Grundstückseigentümers<br />
ist ebenfalls unter dem Lease auf den<br />
Nutzungsberechtigten übertragen und die SOPA wird<br />
vom Nutzungsberechtigten umfassend freigestellt<br />
(sog. Indemnity). Eine derartige Freistellung von allen<br />
Schäden, Kosten und Aufwendungen besteht auch im<br />
Zusammenhang mit einer Vertragsverletzung durch<br />
den Nutzungsberechtigten (sog. Event of Default)<br />
oder im Fall jeglicher unterlassener Handlung oder<br />
nicht beachteter Verpflichtung des Nutzungsberechtigten<br />
unter dem Lease.<br />
Auch die regelmäßige fachmännische Instandhaltung<br />
des aufstehenden Gebäudes (des Fondsobjektes) nach<br />
allen vorgeschriebenen Normen und Vorschriften ist<br />
Bestandteil der Verpflichtungen des Nutzungsberechtigten<br />
unter dem Lease und das Gebäude muss als<br />
103<br />
hochwertiges Bürogebäude dieses gewerblichen Immobilienteilmarktes<br />
erhalten werden. Darüber hinaus<br />
ist die umfangreiche Sanierung und Renovierung der<br />
aufstehenden Immobilie mindestens drei Mal während<br />
der Laufzeit des erbbaurechtsähnlichen Vertrages<br />
(Lease) und in Abständen von nicht mehr als<br />
25 Jahren vorgeschrieben und stellt eine wesentliche<br />
Verpflichtung des Nutzungsberechtigten dar (siehe zu<br />
diesen Aspekten die Hinweise in Tz. 3.2.3).<br />
Während der ersten zehn Jahre der Laufzeit des Lease<br />
sind die Einzelhandelsflächen im Gebäude in bestimmter<br />
Weise zu vermieten (Mietermix). Dazu muss<br />
der Berechtigte unter dem Lease in vertraglich festgelegtem<br />
Umfang alle Anstrengungen unternehmen,<br />
den vertraglich angestrebten Mietermix zu erreichen.<br />
Sollte dies trotz der erforderlichen Bemühungen<br />
(einschließlich der Einschaltung lokaler Makler) nachweisbar<br />
nicht möglich sein, können bis zu 60 % der<br />
Flächen auch als Büroflächen vermietet werden.<br />
Unter dem Lease ist der Nutzungsberechtigte weiterhin<br />
verpflichtet, das Fondsobjekt in dem vertraglich<br />
vereinbarten Umfang zu versichern. Dabei muss<br />
grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung (sog.<br />
Public Liability Insurance) im Umfang von mindestens<br />
AUD 50 Mio. (je Einzelereignis) und eine „allrisk“<br />
Sachversicherung abgeschlossen und aufrechterhalten<br />
werden. Die Sachversicherung ist zum jeweiligen<br />
Wiederherstellungswert abzuschließen und aufrechtzuerhalten<br />
und die SOPA ist als Mitversicherte mit<br />
aufzunehmen. Sollte der „Berechtigte“ aus dem erbbaurechtsähnlichen<br />
Vertrag (Lease) diesen Verpflichtungen<br />
nicht nachkommen und sollte er innerhalb<br />
der vertraglich festgesetzten Fristen den vertraglich<br />
vereinbarten festgelegten Versicherungszustand nicht<br />
herstellen, dann droht die Kündigung des erbbaurechts<br />
ähnlichen Vertrages mit der Folge, dass der australische<br />
Trust und damit die Fondsgesellschaft das<br />
Besitz, Nutzungs und Vermietrecht am Fondsobjekt<br />
verliert (siehe hierzu auch Tz. 3.2.1 bzw. Tz. 3.2.4).<br />
Unter dem Lease sind vertraglich festgelegte hohe<br />
Umweltstandards (z. B. bestimmte australische Umweltratings<br />
für das Fondsobjekt) einzuhalten bzw.<br />
aufrechtzuerhalten (siehe hierzu auch die Hinweise in<br />
Tz. 3.2.1 und Tz. 3.3.2). Es besteht im Fall der teilweisen<br />
oder vollständigen Zerstörung des Fondsobjekts<br />
im Grundsatz eine Wiederaufbauverpflichtung für das