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Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS

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im sog. Deposited Plan 1110035 (sog. Site 5). Das<br />

Grundstück / Fonds objekt hat die Adresse „10 Dawn<br />

Fraser Avenue, <strong>Sydney</strong> <strong>Olympic</strong> <strong>Park</strong>“ und liegt an<br />

prominenter Stelle im <strong>Olympic</strong> <strong>Park</strong>, mit Front zur<br />

Dawn Fraser Avenue und zur Herb Elliott Avenue. Die<br />

Entfernung zum CBD <strong>Sydney</strong> beträgt rd. 14 km. Die<br />

<strong>Olympic</strong> <strong>Park</strong> Railway Station liegt direkt gegenüber<br />

und bietet damit eine hervorragende Anbindung an<br />

den öffentlichen Nahverkehr.<br />

Im Rahmen des Erwerbs der Nutzungsberechtigung<br />

unter dem Lease sind vom Berechtigten, dem australischen<br />

Trust (vertreten durch die Treuhänderin),<br />

zahlreiche und umfangreiche Verpflichtungen zu erfüllen.<br />

Dies schließt alle Zahlungsverpflichtungen (z. B.<br />

Grundsteuern und ähnliche Steuern und alle Abgaben)<br />

ein, insbesondere die sog. Estate Levy, die zu Beginn<br />

AUD 10.550 p. a. betrug und jährlich an den australischen<br />

Consumerpreisindex (sog. CPI) angepasst<br />

wird. Die Estate Levy ist unter dem Hauptmietvertrag<br />

mit der CBA anteilig umlegbar und in vollem Umfang<br />

in der Prognoserechnung (Tz. 7) berücksichtigt. Bei<br />

einem Leerstand innerhalb des Fondsobjektes müssen<br />

die Zahlungsverpflichtungen unter dem Lease gegenüber<br />

der SOPA in vollem Umfang weiter geleistet<br />

werden, insoweit ohne auf Mieter umlegbar zu sein.<br />

Für die Überlassung der Rechtsposition als Nutzungsberechtigte<br />

(sog. Lessee) unter dem Lease wurde eine<br />

Miete in Höhe von einmalig AUD 1 bezahlt. Es sind<br />

keine weiteren Leasezahlungen (vergleichbar einem<br />

Erbbauzins) zu leisten.<br />

Die Übernahme der Haftung eines Grundstückseigentümers<br />

ist ebenfalls unter dem Lease auf den<br />

Nutzungsberechtigten übertragen und die SOPA wird<br />

vom Nutzungsberechtigten umfassend freigestellt<br />

(sog. Indemnity). Eine derartige Freistellung von allen<br />

Schäden, Kosten und Aufwendungen besteht auch im<br />

Zusammenhang mit einer Vertragsverletzung durch<br />

den Nutzungsberechtigten (sog. Event of Default)<br />

oder im Fall jeglicher unterlassener Handlung oder<br />

nicht beachteter Verpflichtung des Nutzungsberechtigten<br />

unter dem Lease.<br />

Auch die regelmäßige fachmännische Instandhaltung<br />

des aufstehenden Gebäudes (des Fondsobjektes) nach<br />

allen vorgeschriebenen Normen und Vorschriften ist<br />

Bestandteil der Verpflichtungen des Nutzungsberechtigten<br />

unter dem Lease und das Gebäude muss als<br />

103<br />

hochwertiges Bürogebäude dieses gewerblichen Immobilienteilmarktes<br />

erhalten werden. Darüber hinaus<br />

ist die umfangreiche Sanierung und Renovierung der<br />

aufstehenden Immobilie mindestens drei Mal während<br />

der Laufzeit des erbbaurechtsähnlichen Vertrages<br />

(Lease) und in Abständen von nicht mehr als<br />

25 Jahren vorgeschrieben und stellt eine wesentliche<br />

Verpflichtung des Nutzungsberechtigten dar (siehe zu<br />

diesen Aspekten die Hinweise in Tz. 3.2.3).<br />

Während der ersten zehn Jahre der Laufzeit des Lease<br />

sind die Einzelhandelsflächen im Gebäude in bestimmter<br />

Weise zu vermieten (Mietermix). Dazu muss<br />

der Berechtigte unter dem Lease in vertraglich festgelegtem<br />

Umfang alle Anstrengungen unternehmen,<br />

den vertraglich angestrebten Mietermix zu erreichen.<br />

Sollte dies trotz der erforderlichen Bemühungen<br />

(einschließlich der Einschaltung lokaler Makler) nachweisbar<br />

nicht möglich sein, können bis zu 60 % der<br />

Flächen auch als Büroflächen vermietet werden.<br />

Unter dem Lease ist der Nutzungsberechtigte weiterhin<br />

verpflichtet, das Fondsobjekt in dem vertraglich<br />

vereinbarten Umfang zu versichern. Dabei muss<br />

grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung (sog.<br />

Public Liability Insurance) im Umfang von mindestens<br />

AUD 50 Mio. (je Einzelereignis) und eine „all­risk“­<br />

Sachversicherung abgeschlossen und aufrechterhalten<br />

werden. Die Sachversicherung ist zum jeweiligen<br />

Wiederherstellungswert abzuschließen und aufrechtzuerhalten<br />

und die SOPA ist als Mitversicherte mit<br />

aufzunehmen. Sollte der „Berechtigte“ aus dem erbbaurechtsähnlichen<br />

Vertrag (Lease) diesen Verpflichtungen<br />

nicht nachkommen und sollte er innerhalb<br />

der vertraglich festgesetzten Fristen den vertraglich<br />

vereinbarten festgelegten Versicherungszustand nicht<br />

herstellen, dann droht die Kündigung des erbbaurechts<br />

ähnlichen Vertrages mit der Folge, dass der australische<br />

Trust und damit die Fondsgesellschaft das<br />

Besitz­, Nutzungs­ und Vermietrecht am Fondsobjekt<br />

verliert (siehe hierzu auch Tz. 3.2.1 bzw. Tz. 3.2.4).<br />

Unter dem Lease sind vertraglich festgelegte hohe<br />

Umweltstandards (z. B. bestimmte australische Umweltratings<br />

für das Fondsobjekt) einzuhalten bzw.<br />

aufrechtzuerhalten (siehe hierzu auch die Hinweise in<br />

Tz. 3.2.1 und Tz. 3.3.2). Es besteht im Fall der teilweisen<br />

oder vollständigen Zerstörung des Fondsobjekts<br />

im Grundsatz eine Wiederaufbauverpflichtung für das

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