Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS
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vornehmen lassen. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt,<br />
ge werblich tätig zu werden und Tätigkeiten<br />
auszuüben bzw. Geschäfte zu betreiben, die einer<br />
Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung<br />
oder nach § 1 Gesetz über das Kreditwesen<br />
bedürfen.<br />
b) Gegenstand der konkreten vorliegenden Anlagemöglichkeit<br />
und Zustandekommen des hierfür<br />
erforderlichen Vertrages<br />
Gegenstand der vorliegenden Anlagemöglichkeit<br />
ist die mittelbare Beteiligung des Anlegers gemäß<br />
§ 4 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft über<br />
die Treuhandkommanditistin als Treugeber an<br />
der Fondsgesellschaft. Um der Fondsgesellschaft<br />
beizutreten sowie die mit der Beteiligung verbundenen<br />
Rechtsgeschäfte abzuschließen, hat der<br />
Anleger eine vollständig ausgefüllte und von ihm<br />
unterzeichnete Beitrittsvereinbarung bei seinem<br />
Anlageberater oder direkt bei der Prospektherausgeberin<br />
einzureichen. Die unterzeichnete Beitrittsvereinbarung<br />
stellt ein rechtsverbindliches Angebot<br />
zum Abschluss eines Beitrittsvertrages zwischen<br />
dem Anleger und der Fondsgesellschaft sowie ein<br />
rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines<br />
Treuhandvertrages zwischen dem Anleger und der<br />
Treuhandkommanditistin dar. Der Beitrittsvertrag<br />
kommt durch die Annahme der Beitrittserklärung<br />
durch die Fondsgesellschaft, vertreten durch ihre<br />
Geschäftsführung, zustande. Die Annahme des<br />
Angebotes zum Abschluss des Treuhandvertrages<br />
erfolgt durch die Treuhandkommanditistin sowie<br />
durch Zulassung der Treuhandkommanditistin zur<br />
Kapitalerhöhung gemäß § 4 Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin. Die von der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin gegengezeichnete „Beitrittsvereinbarung“<br />
wird dem Anleger <strong>–</strong> nach Unterzeichnung<br />
durch die Treuhandkommanditistin <strong>–</strong> als Durchschlag<br />
zurückgesandt.<br />
c) Mindestlaufzeit der Fondsgesellschaft/<br />
Kündigung<br />
Die Dauer der Fondsgesellschaft ist unbefristet. Sie<br />
wird für unbestimmte Zeit eingegangen. Eine Kündigung<br />
des Gesellschaftsvertrages ist unter Einhaltung<br />
einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum<br />
Ende eines Geschäftsjahres, erstmals jedoch zum<br />
31. Dezember 2030, möglich. Ein Gesellschafter<br />
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kann die Gesellschaft auch vor dem 31. Dezember<br />
2030 außerordentlich mit einer Frist von sechs<br />
Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen,<br />
wenn er nach seinem Beitritt a) wegen<br />
Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare<br />
Zeit außerstande ist, unter üblichen Bedingungen<br />
des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei<br />
Stunden täglich erwerbstätig zu sein, b) wegen<br />
Arbeitslosigkeit für einen Zeitraum von mehr als<br />
sechs Monaten ohne Unterbrechung Arbeitslosengeld<br />
bezogen hat oder c) rechtskräftig geschieden<br />
wird und nach der Scheidung an seinen geschiedenen<br />
Ehegatten oder an Kinder zur Zahlung von<br />
Unterhalt verpflichtet ist (die Unterhaltsverpflichtung<br />
muss insgesamt mindestens EUR 500 pro<br />
Monat betragen). Die außerordentliche Kündigung<br />
kann nur innerhalb von drei Monaten nach Eintritt<br />
ihrer Voraussetzungen erfolgen.<br />
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund<br />
bleibt unberührt. Einzelheiten hinsichtlich Dauer<br />
und Kündigung der Fondsgesellschaft finden sich<br />
im vorliegenden Prospekt, insbesondere in Tz. 10<br />
„Rechtliche Grundlagen“ und Tz. 13 „Gesellschaftsvertrag“.<br />
d) Kapitaleinlage<br />
Der Anlagebetrag eines beitretenden Gesellschafters<br />
soll mindestens AUD 20.000 zzgl. 5 % Agio<br />
betragen. Der Anlagebetrag muss (ohne Berücksichtigung<br />
des Agios) durch 1.000 ohne Rest<br />
teilbar sein.<br />
e) Von dem Anleger zu entrichtender Gesamtbetrag<br />
zum Erwerb der Beteiligung<br />
Der Anleger hat den in der Beitrittsvereinbarung<br />
genannten Betrag zzgl. 5 % Agio zu entrichten.<br />
Weitere Leistungen hat der Anleger im Zusammenhang<br />
mit dem Erwerb der Vermögensanlage nicht<br />
zu erbringen, insbesondere hat er keine weiteren<br />
Zahlungen zu leisten. Auch zusätzliche Liefer und<br />
Versandkosten fallen nicht an. Eigene Kosten für<br />
Telefon, Internet, Porti usw. hat der Anleger allerdings<br />
selbst zu tragen. Angaben zu den steuerlichen<br />
Auswirkungen der Beteiligung des Anlegers<br />
an der Fondsgesellschaft und zur steuerlichen Abwicklung<br />
finden sich im vorliegenden Beteiligungsprospekt,<br />
insbesondere unter Tz. 11 „Steuerliche<br />
Grundlagen“.