Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS
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tungen. Im Übrigen ist die Haftung der <strong>Real</strong> I.S. für<br />
Nebenpflichten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
beschränkt, außer bei Schäden aus der Verletzung des<br />
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei<br />
Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer<br />
den Vertragszweck gefährdenden Weise (Kardinalspflicht).<br />
Dies gilt auch in dem Fall, dass <strong>Real</strong> I.S. Aufgaben<br />
an Dritte überträgt. Die <strong>Real</strong> I.S. haftet, soweit sie<br />
ihre Aufgaben oder Teile davon an Dritte überträgt,<br />
für deren Verschulden wie für eigenes Verschulden.<br />
Geschäftsbesorgungs-/Fondsverwaltungsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft mit der <strong>Real</strong> I.S.<br />
Die Fondsgesellschaft hat die <strong>Real</strong> I.S. mit der laufenden<br />
Verwaltung der Fondsgesellschaft beauftragt. Zu<br />
diesem Aufgabenbereich gehören insbesondere die<br />
folgenden Aufgaben:<br />
a) Verwaltung der TreuhandBeteiligung an dem<br />
BF Australia 4 Trust<br />
b) kaufmännische Verwaltung<br />
c) Führung des Berichtswesens, insbesondere der<br />
Erstellung des jährlichen Geschäftsberichtes<br />
d) Abwicklung des Zahlungsverkehrs<br />
e) Durchführung der Korrespondenz mit den<br />
Gesellschaftern<br />
f) Aufbewahrung sämtlicher Unterlagen der<br />
Fondsgesellschaft<br />
g) Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen<br />
h) Abstimmung und Korrespondenz mit der<br />
Treuhandkommanditistin bzgl. der als Treugeber<br />
beteiligten Anleger<br />
i) Vorbereitung von Entscheidungen für die<br />
Geschäftsführung<br />
Die <strong>Real</strong> I.S. ist berechtigt, die vorgenannten Aufgaben<br />
ganz oder teilweise an von ihr beauftragte Dritte<br />
weiterzugeben. Für die Übernahme der Geschäftsbesorgung<br />
erhält die <strong>Real</strong> I.S. ab dem Jahr 2009 eine<br />
jährliche Vergütung in Höhe von AUD 10.000 (ggf.<br />
zzgl. Umsatzsteuer). Die Vergütung ist zum 30. Dezember<br />
eines jeden Jahres fällig. Im Falle des Verkaufs<br />
des Fondsobjektes erhält die <strong>Real</strong> I.S. eine zusätzliche<br />
erfolgsabhängige Gebühr, falls das Fondsobjekt zu<br />
96<br />
einem höheren Verkaufspreis als im Beteiligungsprospekt<br />
angegeben veräußert werden kann oder für<br />
den Fall, dass die im Prospekt prognostizierte Rentabilität<br />
der Anleger (kalkuliert nach der Methode des<br />
internen Zinsfußes für den Beispielfall in Tz. 8)<br />
im Rahmen der Beteiligung überschritten wird. In<br />
diesen Fällen werden jeweils 25 % der Mehrerlöse<br />
zzgl. einer Abwicklungsgebühr von 1 % bezogen auf<br />
den Veräußerungspreis des Fondsobjektes an die<br />
<strong>Real</strong> I.S. geleistet, allerdings für den Fall der Ermittlung<br />
der erfolgsabhängigen Gebühr nach der vorstehenden<br />
IRRRenditemethode nur in dem Maße bzw.<br />
in der Höhe, dass die IRRRendite der Anleger dadurch<br />
nicht unter die im Emissionsprospekt dargestellten<br />
prognostizierten Werte fallen. Die <strong>Real</strong> I.S. erbringt<br />
auch weitergehende sonstige Leistungen gegenüber<br />
der Gesellschaft, insbesondere im Zusammenhang<br />
mit dem Anlegerbeitritt, der Anteilsübertragung, der<br />
Anteilsherabsetzung usw. Soweit der Gesellschaftsvertrag<br />
der Gesellschaft hierfür spezielle Bearbeitungsgebühren<br />
oder Schadenspauschalen vorsieht, sind diese<br />
Beträge als Vergütung an die <strong>Real</strong> I.S. weiterzuleiten.<br />
Die <strong>Real</strong> I.S. ist auch berechtigt, diese Beträge unmittelbar<br />
vom betroffenen Gesellschafter einzuziehen.<br />
Soweit die Gesellschaft in diesem Zusammenhang<br />
auf Ansprüche gegenüber Gesellschafter / Anleger<br />
verzichtet, steht auch der <strong>Real</strong> I.S. insoweit keine Vergütung<br />
zu. Im Übrigen haben die Parteien für diese<br />
sonstigen Leistungen ein gemeinsam zu bestimmendes<br />
Leistungs / Preisverzeichnis vereinbart. Dieses ist in der<br />
jeweils gültigen Fassung anzuwenden.<br />
Der Geschäftsbesorgungs / Fondsverwaltungsvertrag<br />
ist zunächst auf die Dauer von zwölf Jahren abgeschlossen.<br />
Eine ordentliche Kündigung ist grundsätzlich<br />
ausgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich um<br />
jeweils fünf weitere Jahre, sofern nicht eine Vertragspartei<br />
den Vertrag unter Einbehaltung einer Kündigungsfrist<br />
von sechs Monaten kündigt. Dabei ist das<br />
Recht der Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund<br />
außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />
zu kündigen, hiervon unberührt. Eine außerordentliche<br />
Kündigung muss schriftlich erklärt werden.<br />
Die Haftung der <strong>Real</strong> I.S. ist auf Vorsatz und grobe<br />
Fahrlässigkeit beschränkt, außer bei Schäden aus der<br />
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />
oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen<br />
Pflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden