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Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS

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tungen. Im Übrigen ist die Haftung der <strong>Real</strong> I.S. für<br />

Nebenpflichten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt, außer bei Schäden aus der Verletzung des<br />

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei<br />

Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer<br />

den Vertragszweck gefährdenden Weise (Kardinalspflicht).<br />

Dies gilt auch in dem Fall, dass <strong>Real</strong> I.S. Aufgaben<br />

an Dritte überträgt. Die <strong>Real</strong> I.S. haftet, soweit sie<br />

ihre Aufgaben oder Teile davon an Dritte überträgt,<br />

für deren Verschulden wie für eigenes Verschulden.<br />

Geschäftsbesorgungs-/Fondsverwaltungsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft mit der <strong>Real</strong> I.S.<br />

Die Fondsgesellschaft hat die <strong>Real</strong> I.S. mit der laufenden<br />

Verwaltung der Fondsgesellschaft beauftragt. Zu<br />

diesem Aufgabenbereich gehören insbesondere die<br />

folgenden Aufgaben:<br />

a) Verwaltung der Treuhand­Beteiligung an dem<br />

BF Australia 4 Trust<br />

b) kaufmännische Verwaltung<br />

c) Führung des Berichtswesens, insbesondere der<br />

Erstellung des jährlichen Geschäftsberichtes<br />

d) Abwicklung des Zahlungsverkehrs<br />

e) Durchführung der Korrespondenz mit den<br />

Gesellschaftern<br />

f) Aufbewahrung sämtlicher Unterlagen der<br />

Fondsgesellschaft<br />

g) Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen<br />

h) Abstimmung und Korrespondenz mit der<br />

Treuhandkommanditistin bzgl. der als Treugeber<br />

beteiligten Anleger<br />

i) Vorbereitung von Entscheidungen für die<br />

Geschäftsführung<br />

Die <strong>Real</strong> I.S. ist berechtigt, die vorgenannten Aufgaben<br />

ganz oder teilweise an von ihr beauftragte Dritte<br />

weiterzugeben. Für die Übernahme der Geschäftsbesorgung<br />

erhält die <strong>Real</strong> I.S. ab dem Jahr 2009 eine<br />

jährliche Vergütung in Höhe von AUD 10.000 (ggf.<br />

zzgl. Umsatzsteuer). Die Vergütung ist zum 30. Dezember<br />

eines jeden Jahres fällig. Im Falle des Verkaufs<br />

des Fondsobjektes erhält die <strong>Real</strong> I.S. eine zusätzliche<br />

erfolgsabhängige Gebühr, falls das Fondsobjekt zu<br />

96<br />

einem höheren Verkaufspreis als im Beteiligungsprospekt<br />

angegeben veräußert werden kann oder für<br />

den Fall, dass die im Prospekt prognostizierte Rentabilität<br />

der Anleger (kalkuliert nach der Methode des<br />

internen Zinsfußes für den Beispielfall in Tz. 8)<br />

im Rahmen der Beteiligung überschritten wird. In<br />

diesen Fällen werden jeweils 25 % der Mehrerlöse<br />

zzgl. einer Abwicklungsgebühr von 1 % bezogen auf<br />

den Veräußerungspreis des Fondsobjektes an die<br />

<strong>Real</strong> I.S. geleistet, allerdings für den Fall der Ermittlung<br />

der erfolgsabhängigen Gebühr nach der vorstehenden<br />

IRR­Renditemethode nur in dem Maße bzw.<br />

in der Höhe, dass die IRR­Rendite der Anleger dadurch<br />

nicht unter die im Emissionsprospekt dargestellten<br />

prognostizierten Werte fallen. Die <strong>Real</strong> I.S. erbringt<br />

auch weitergehende sonstige Leistungen gegenüber<br />

der Gesellschaft, insbesondere im Zusammenhang<br />

mit dem Anlegerbeitritt, der Anteilsübertragung, der<br />

Anteilsherabsetzung usw. Soweit der Gesellschaftsvertrag<br />

der Gesellschaft hierfür spezielle Bearbeitungsgebühren<br />

oder Schadenspauschalen vorsieht, sind diese<br />

Beträge als Vergütung an die <strong>Real</strong> I.S. weiterzuleiten.<br />

Die <strong>Real</strong> I.S. ist auch berechtigt, diese Beträge unmittelbar<br />

vom betroffenen Gesellschafter einzuziehen.<br />

Soweit die Gesellschaft in diesem Zusammenhang<br />

auf Ansprüche gegenüber Gesellschafter / Anleger<br />

verzichtet, steht auch der <strong>Real</strong> I.S. insoweit keine Vergütung<br />

zu. Im Übrigen haben die Parteien für diese<br />

sonstigen Leistungen ein gemeinsam zu bestimmendes<br />

Leistungs­ / Preisverzeichnis vereinbart. Dieses ist in der<br />

jeweils gültigen Fassung anzuwenden.<br />

Der Geschäftsbesorgungs­ / Fondsverwaltungsvertrag<br />

ist zunächst auf die Dauer von zwölf Jahren abgeschlossen.<br />

Eine ordentliche Kündigung ist grundsätzlich<br />

ausgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich um<br />

jeweils fünf weitere Jahre, sofern nicht eine Vertragspartei<br />

den Vertrag unter Einbehaltung einer Kündigungsfrist<br />

von sechs Monaten kündigt. Dabei ist das<br />

Recht der Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund<br />

außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

zu kündigen, hiervon unberührt. Eine außerordentliche<br />

Kündigung muss schriftlich erklärt werden.<br />

Die Haftung der <strong>Real</strong> I.S. ist auf Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit beschränkt, außer bei Schäden aus der<br />

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />

oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen<br />

Pflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden

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