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Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS

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(Details hierzu siehe in § 20 des in Tz. 13 abgedruckten<br />

Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft).<br />

Das Fondskonzept berücksichtigt das deutsch­australische<br />

Doppelbesteuerungsabkommen in der derzeit<br />

gültigen Fassung. Danach werden die Einkünfte der<br />

Anleger aus der Vermietung des Fondsobjekts in<br />

Deutschland nicht besteuert. Zinseinkünfte aus der<br />

Anlage liquider Mittel unterliegen der deutschen<br />

Besteuerung. Die australischen Einkünfte sind allerdings<br />

im Rahmen des Progressionsvorbehaltes zu<br />

berücksichtigen.<br />

Die aus der Beteiligung resultierenden steuerlichen<br />

Verpflichtungen in <strong>Australien</strong> (einschließlich der<br />

Abgabe der Steuererklärungen) können nach derzeitigem<br />

australischen Steuerrecht von der Treuhänderin<br />

und der Fondsgesellschaft erfüllt werden, da die australischen<br />

Steuerbehörden die Fondsgesellschaft und<br />

nicht die Anleger bzgl. der laufenden Erträge aus der<br />

Vermietung des Fondsobjektes als Steuerpflichtigen<br />

anerkennen (siehe dazu Tz. 11 „Steuerliche Grundlagen“).<br />

Dadurch ist die Abgabe einer persönlichen<br />

Steuererklärung in <strong>Australien</strong> durch den einzelnen<br />

Anleger nicht erforderlich. Zur steuerlichen Behandlung<br />

von Veräußerungserlösen siehe Tz. 11 „Steuerliche<br />

Grundlagen“.<br />

1.12 Beteiligungsdauer<br />

Die Fondsgesellschaft wird für unbestimmte Zeit<br />

eingegangen, wobei eine ordentliche Kündigung<br />

erstmals zum 31. Dezember 2030 möglich ist. Das<br />

Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt<br />

unberührt. Zudem sind die Anleger berechtigt, bei<br />

Einhaltung der im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaftgeregelten<br />

Beschränkungen, ihren Anteil mit<br />

Wirkung zum 31. Dezember / 1. Januar eines jeden<br />

Jahres auf einen Erwerber zu übertragen. Eine Beteiligung<br />

im Rahmen dieses Angebotes ist eine langfristige<br />

Vermögensanlage. Die Prospektkalkulation geht<br />

von einer Haltedauer bis Ende 2019 aus. Die tatsächliche<br />

Beteiligungsdauer muss nicht dem Prognosezeitraum<br />

entsprechen. Vielmehr können sich auch bereits<br />

vor Ablauf des Prognosezeitraums attraktive Veräußerungsmöglichkeiten<br />

für das Fondsobjekt bzw. die<br />

Anteile am Treuhandvermögen ergeben. Ein Verkauf<br />

kann aber auch erst zu einem Zeitpunkt nach Ablauf<br />

des Prognosezeitraums erfolgen. Über den Zeitpunkt<br />

des Verkaufs und damit die tatsächliche Dauer der<br />

11<br />

Beteiligung können die Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung<br />

entscheiden. Einzelheiten<br />

hierzu sind Tz. 10 „Rechtliche Grundlagen“ bzw. Tz. 13<br />

„Gesellschaftsvertrag“ zu entnehmen.<br />

1.13 Anlegerbetreuung<br />

Die Anlegerbetreuung sowie das Asset­ und Fondsmanagement<br />

werden durch die <strong>Real</strong> I.S. übernommen.<br />

Einzelheiten dazu siehe unter Tz. 10 „Rechtliche<br />

Grundlagen“.<br />

1.14 Anlegereignung<br />

Bei dem Beteiligungsangebot handelt es sich um eine<br />

langfristige unternehmerische Beteiligung. Dementsprechend<br />

richtet sich das vorliegende Angebot<br />

an Anleger, die bereit sind, eine langfristige unternehmerische<br />

Beteiligung einzugehen und darüber<br />

hinaus die in diesem Prospekt enthaltenen Einschätz<br />

ungen teilen. Anleger sollten vor einer Anlageentscheidung<br />

prüfen, ob sie bereit und wirtschaftlich<br />

in der Lage sind, bei unerwartet negativem Verlauf<br />

der Beteiligung einen teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust ihres Beteiligungsbetrags einschließlich Agio<br />

hinnehmen zu können (Einzelheiten hierzu siehe in<br />

Tz. 3 „Risikohinweise“). Außerdem darf beim Anleger<br />

kein kurz­ oder mittelfristiger Bedarf bestehen,<br />

über die angelegten Mittel zu verfügen. Anleger<br />

sollten vor der Anlageentscheidung unbedingt den<br />

gesamten Prospekt im Zusammenhang, insbesondere<br />

die Risikohinweise in Tz. 3, sorgfältig gelesen haben.<br />

Soweit nach Kenntnisnahme der Prospektangaben<br />

weitergehende Fragen bestehen sollten, ist u. a.<br />

vor der Anlageentscheidung die Inanspruchnahme<br />

eines unabhängigen fachlichen Ratgebers, z. B. eines<br />

Steuerberaters und Rechtsanwaltes, angezeigt.<br />

Initiatorin des Beteiligungsangebotes und Herausgeberin<br />

des vorliegenden Prospektes ist die<br />

<strong>Real</strong> I.S. AG<br />

Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement<br />

Innere Wiener Straße 17<br />

81667 München<br />

(Alleingesellschafter dieses Unternehmens ist die<br />

Bayerische Landesbank (BayernLB), München)

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