Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS
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(Details hierzu siehe in § 20 des in Tz. 13 abgedruckten<br />
Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft).<br />
Das Fondskonzept berücksichtigt das deutschaustralische<br />
Doppelbesteuerungsabkommen in der derzeit<br />
gültigen Fassung. Danach werden die Einkünfte der<br />
Anleger aus der Vermietung des Fondsobjekts in<br />
Deutschland nicht besteuert. Zinseinkünfte aus der<br />
Anlage liquider Mittel unterliegen der deutschen<br />
Besteuerung. Die australischen Einkünfte sind allerdings<br />
im Rahmen des Progressionsvorbehaltes zu<br />
berücksichtigen.<br />
Die aus der Beteiligung resultierenden steuerlichen<br />
Verpflichtungen in <strong>Australien</strong> (einschließlich der<br />
Abgabe der Steuererklärungen) können nach derzeitigem<br />
australischen Steuerrecht von der Treuhänderin<br />
und der Fondsgesellschaft erfüllt werden, da die australischen<br />
Steuerbehörden die Fondsgesellschaft und<br />
nicht die Anleger bzgl. der laufenden Erträge aus der<br />
Vermietung des Fondsobjektes als Steuerpflichtigen<br />
anerkennen (siehe dazu Tz. 11 „Steuerliche Grundlagen“).<br />
Dadurch ist die Abgabe einer persönlichen<br />
Steuererklärung in <strong>Australien</strong> durch den einzelnen<br />
Anleger nicht erforderlich. Zur steuerlichen Behandlung<br />
von Veräußerungserlösen siehe Tz. 11 „Steuerliche<br />
Grundlagen“.<br />
1.12 Beteiligungsdauer<br />
Die Fondsgesellschaft wird für unbestimmte Zeit<br />
eingegangen, wobei eine ordentliche Kündigung<br />
erstmals zum 31. Dezember 2030 möglich ist. Das<br />
Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt<br />
unberührt. Zudem sind die Anleger berechtigt, bei<br />
Einhaltung der im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaftgeregelten<br />
Beschränkungen, ihren Anteil mit<br />
Wirkung zum 31. Dezember / 1. Januar eines jeden<br />
Jahres auf einen Erwerber zu übertragen. Eine Beteiligung<br />
im Rahmen dieses Angebotes ist eine langfristige<br />
Vermögensanlage. Die Prospektkalkulation geht<br />
von einer Haltedauer bis Ende 2019 aus. Die tatsächliche<br />
Beteiligungsdauer muss nicht dem Prognosezeitraum<br />
entsprechen. Vielmehr können sich auch bereits<br />
vor Ablauf des Prognosezeitraums attraktive Veräußerungsmöglichkeiten<br />
für das Fondsobjekt bzw. die<br />
Anteile am Treuhandvermögen ergeben. Ein Verkauf<br />
kann aber auch erst zu einem Zeitpunkt nach Ablauf<br />
des Prognosezeitraums erfolgen. Über den Zeitpunkt<br />
des Verkaufs und damit die tatsächliche Dauer der<br />
11<br />
Beteiligung können die Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung<br />
entscheiden. Einzelheiten<br />
hierzu sind Tz. 10 „Rechtliche Grundlagen“ bzw. Tz. 13<br />
„Gesellschaftsvertrag“ zu entnehmen.<br />
1.13 Anlegerbetreuung<br />
Die Anlegerbetreuung sowie das Asset und Fondsmanagement<br />
werden durch die <strong>Real</strong> I.S. übernommen.<br />
Einzelheiten dazu siehe unter Tz. 10 „Rechtliche<br />
Grundlagen“.<br />
1.14 Anlegereignung<br />
Bei dem Beteiligungsangebot handelt es sich um eine<br />
langfristige unternehmerische Beteiligung. Dementsprechend<br />
richtet sich das vorliegende Angebot<br />
an Anleger, die bereit sind, eine langfristige unternehmerische<br />
Beteiligung einzugehen und darüber<br />
hinaus die in diesem Prospekt enthaltenen Einschätz<br />
ungen teilen. Anleger sollten vor einer Anlageentscheidung<br />
prüfen, ob sie bereit und wirtschaftlich<br />
in der Lage sind, bei unerwartet negativem Verlauf<br />
der Beteiligung einen teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust ihres Beteiligungsbetrags einschließlich Agio<br />
hinnehmen zu können (Einzelheiten hierzu siehe in<br />
Tz. 3 „Risikohinweise“). Außerdem darf beim Anleger<br />
kein kurz oder mittelfristiger Bedarf bestehen,<br />
über die angelegten Mittel zu verfügen. Anleger<br />
sollten vor der Anlageentscheidung unbedingt den<br />
gesamten Prospekt im Zusammenhang, insbesondere<br />
die Risikohinweise in Tz. 3, sorgfältig gelesen haben.<br />
Soweit nach Kenntnisnahme der Prospektangaben<br />
weitergehende Fragen bestehen sollten, ist u. a.<br />
vor der Anlageentscheidung die Inanspruchnahme<br />
eines unabhängigen fachlichen Ratgebers, z. B. eines<br />
Steuerberaters und Rechtsanwaltes, angezeigt.<br />
Initiatorin des Beteiligungsangebotes und Herausgeberin<br />
des vorliegenden Prospektes ist die<br />
<strong>Real</strong> I.S. AG<br />
Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement<br />
Innere Wiener Straße 17<br />
81667 München<br />
(Alleingesellschafter dieses Unternehmens ist die<br />
Bayerische Landesbank (BayernLB), München)