Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS
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18. Prospektverantwortung und Vollständigkeit<br />
18.1 Schlussbemerkungen<br />
Die <strong>Real</strong> I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement,<br />
Innere Wiener Straße 17, 81667 München<br />
ist Prospektherausgeberin und übernimmt gemäß<br />
§ 3 der VermögensanlagenVerkaufsprospektverordnung<br />
vom 16. Dezember 2004 die Verantwortung<br />
für dieses Angebot und die in diesem Prospekt<br />
enthaltenen Angaben. Die im Prospekt gemachten<br />
Angaben berücksichtigen die bei der Aufstellung des<br />
Prospekts maßgebenden rechtlichen und wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse und die zu dieser Zeit gültigen<br />
gesetzlichen Vorschriften und Verwaltungsrichtlinien<br />
in Deutschland.<br />
Die Prospektherausgeberin erklärt, auch im Hinblick<br />
auf § 264a StGB, dass ihres Wissens die Angaben im<br />
Prospekt richtig und keine wesentlichen Umstände<br />
ausgelassen worden sind.<br />
Die Prospektherausgeberin haftet nicht für Abweichungen<br />
aufgrund künftiger Entwicklungen und<br />
Änderungen rechtlicher und steuerlicher Grundlagen<br />
sowie für Änderungen und Entwicklungen der<br />
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland<br />
bzw. in <strong>Australien</strong> (d. h. Abweichungen von den prognostizierten<br />
Werten), insbesondere nicht für die prognostizierten<br />
Mieterträge, Veräußerungserlöse bzw.<br />
Kosten und Aufwendungen (einschließlich Steuern),<br />
die die Basis für die Prognoserechnung darstellen.<br />
Sollten die Mieter oder andere Vertragspartner der<br />
Fondsgesellschaft bzw. des Treuhandvermögens (BF<br />
Australia 4 Trust) ihren vertraglichen Verpflichtungen,<br />
gleich welchen Grundes, nicht nachkommen, oder<br />
sollten (z. B. aufgrund unterschiedlicher Vertragsauslegung)<br />
Sachverhalte sich anders darstellen, als von<br />
der Prospektherausgeberin verstanden und daher in<br />
diesem Prospekt dargestellt, besteht keine Haftung<br />
seitens der Prospektherausgeberin für Schäden oder<br />
Nachteile, die für die Anleger hieraus entstehen<br />
können. Auch werden der Eintritt eines bestimmten<br />
steuerlichen Ergebnisses und das steuerliche Konzept<br />
dieses Beteiligungsangebotes nicht garantiert. Eine<br />
Haftung für Mängel des Fondsobjektes wird seitens<br />
der Prospektherausgeberin nicht übernommen.<br />
Die Prospektherausgeberin haftet auch nicht für<br />
Angaben Dritter, insbesondere solcher, die durch<br />
Quellenangaben oder entsprechende Hinweise im<br />
Prospekt kenntlich gemacht sind. Der Inhalt des<br />
171<br />
Prospekts berücksichtigt nur die aus Sicht der Prospektherausgeberin<br />
bekannten und erkennbaren<br />
Sachverhalte bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des<br />
Prospekts. Über die im Prospekt genannten wesentlichen<br />
Vereinbarungen mit der Prospektherausgeberin<br />
und den mit ihr verbundenen Unternehmen hinaus<br />
bestehen keine weiteren Vertragsbeziehungen.<br />
Die Komplementärin, die Fondsgesellschaft, die<br />
geschäftsführende Kommanditistin, die Treuhänderin<br />
des australischen Trusts (Treuhandvermögens),<br />
die Treuhandkommanditistin und ihre verbundenen<br />
Unternehmen haben an der Erstellung der Prospektunterlagen<br />
nicht mitgewirkt. Für die Angaben im<br />
Prospekt und den sonstigen Emissionsunterlagen<br />
wird von diesen Gesellschaften und den für sie handelnden<br />
Personen keine Haftung übernommen.<br />
Wenn sich für einen Anleger Fragen ergeben, wird<br />
die <strong>Real</strong> I.S. diese jederzeit beantworten. Verbindlich<br />
sind aber nur schriftlich bestätigte Angaben.<br />
Vermittler oder sonstige Dritte sind nicht berechtigt,<br />
Auskünfte zu erteilen oder Zusagen zu machen, die<br />
von den Aussagen im Prospekt abweichen.<br />
Alle mit der Konzeption, Prüfung und Durchführung<br />
des Angebotes beauftragten Personen und Gesellschaften<br />
haften gegenüber der Fondsgesellschaft,<br />
der Treuhänderin des australischen Trusts (Treuhandvermögens)<br />
sowie den Anlegern nur bei grob<br />
fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihnen<br />
obliegenden Sorgfaltspflichten. Dies gilt auch für die<br />
<strong>Real</strong> I.S. als Prospektherausgeberin dieses Beteiligungsangebotes.<br />
Ersatzansprüche nach dem Verkaufsprospektgesetz<br />
wegen unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben<br />
verjähren nach Ablauf von einem Jahr nach<br />
Kenntnisnahme des Anlegers von einem Prospektfehler<br />
oder einer Unvollständigkeit des Prospektes,<br />
spätestens jedoch drei Jahre nach Abschluss des<br />
Erwerbsgeschäfts. Weitergehende Ansprüche nach<br />
Vertragsrecht oder aufgrund vorsätzlicher unerlaubter<br />
Handlungen bleiben hiervon unberührt.<br />
Mit seinem Beitritt erklärt der Anleger, dass er von<br />
dem Prospekt nebst Anhang, insbesondere auch von<br />
den Risikohinweisen (Tz. 3) und den vorstehenden<br />
Angaben und dem vorstehenden Haftungsvorbehalt<br />
Kenntnis genommen hat und dass er damit vollumfänglich<br />
einverstanden ist.