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Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS

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18. Prospektverantwortung und Vollständigkeit<br />

18.1 Schlussbemerkungen<br />

Die <strong>Real</strong> I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement,<br />

Innere Wiener Straße 17, 81667 München<br />

ist Prospektherausgeberin und übernimmt gemäß<br />

§ 3 der VermögensanlagenVerkaufsprospektverordnung<br />

vom 16. Dezember 2004 die Verantwortung<br />

für dieses Angebot und die in diesem Prospekt<br />

enthaltenen Angaben. Die im Prospekt gemachten<br />

Angaben berücksichtigen die bei der Aufstellung des<br />

Prospekts maßgebenden rechtlichen und wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse und die zu dieser Zeit gültigen<br />

gesetzlichen Vorschriften und Verwaltungsrichtlinien<br />

in Deutschland.<br />

Die Prospektherausgeberin erklärt, auch im Hinblick<br />

auf § 264a StGB, dass ihres Wissens die Angaben im<br />

Prospekt richtig und keine wesentlichen Umstände<br />

ausgelassen worden sind.<br />

Die Prospektherausgeberin haftet nicht für Abweichungen<br />

aufgrund künftiger Entwicklungen und<br />

Änderungen rechtlicher und steuerlicher Grundlagen<br />

sowie für Änderungen und Entwicklungen der<br />

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland<br />

bzw. in <strong>Australien</strong> (d. h. Abweichungen von den prognostizierten<br />

Werten), insbesondere nicht für die prognostizierten<br />

Mieterträge, Veräußerungserlöse bzw.<br />

Kosten und Aufwendungen (einschließlich Steuern),<br />

die die Basis für die Prognoserechnung darstellen.<br />

Sollten die Mieter oder andere Vertragspartner der<br />

Fondsgesellschaft bzw. des Treuhandvermögens (BF<br />

Australia 4 Trust) ihren vertraglichen Verpflichtungen,<br />

gleich welchen Grundes, nicht nachkommen, oder<br />

sollten (z. B. aufgrund unterschiedlicher Vertragsauslegung)<br />

Sachverhalte sich anders darstellen, als von<br />

der Prospektherausgeberin verstanden und daher in<br />

diesem Prospekt dargestellt, besteht keine Haftung<br />

seitens der Prospektherausgeberin für Schäden oder<br />

Nachteile, die für die Anleger hieraus entstehen<br />

können. Auch werden der Eintritt eines bestimmten<br />

steuerlichen Ergebnisses und das steuerliche Konzept<br />

dieses Beteiligungsangebotes nicht garantiert. Eine<br />

Haftung für Mängel des Fondsobjektes wird seitens<br />

der Prospektherausgeberin nicht übernommen.<br />

Die Prospektherausgeberin haftet auch nicht für<br />

Angaben Dritter, insbesondere solcher, die durch<br />

Quellenangaben oder entsprechende Hinweise im<br />

Prospekt kenntlich gemacht sind. Der Inhalt des<br />

171<br />

Prospekts berücksichtigt nur die aus Sicht der Prospektherausgeberin<br />

bekannten und erkennbaren<br />

Sachverhalte bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des<br />

Prospekts. Über die im Prospekt genannten wesentlichen<br />

Vereinbarungen mit der Prospektherausgeberin<br />

und den mit ihr verbundenen Unternehmen hinaus<br />

bestehen keine weiteren Vertragsbeziehungen.<br />

Die Komplementärin, die Fondsgesellschaft, die<br />

geschäftsführende Kommanditistin, die Treuhänderin<br />

des australischen Trusts (Treuhandvermögens),<br />

die Treuhandkommanditistin und ihre verbundenen<br />

Unternehmen haben an der Erstellung der Prospektunterlagen<br />

nicht mitgewirkt. Für die Angaben im<br />

Prospekt und den sonstigen Emissionsunterlagen<br />

wird von diesen Gesellschaften und den für sie handelnden<br />

Personen keine Haftung übernommen.<br />

Wenn sich für einen Anleger Fragen ergeben, wird<br />

die <strong>Real</strong> I.S. diese jederzeit beantworten. Verbindlich<br />

sind aber nur schriftlich bestätigte Angaben.<br />

Vermittler oder sonstige Dritte sind nicht berechtigt,<br />

Auskünfte zu erteilen oder Zusagen zu machen, die<br />

von den Aussagen im Prospekt abweichen.<br />

Alle mit der Konzeption, Prüfung und Durchführung<br />

des Angebotes beauftragten Personen und Gesellschaften<br />

haften gegenüber der Fondsgesellschaft,<br />

der Treuhänderin des australischen Trusts (Treuhandvermögens)<br />

sowie den Anlegern nur bei grob<br />

fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihnen<br />

obliegenden Sorgfaltspflichten. Dies gilt auch für die<br />

<strong>Real</strong> I.S. als Prospektherausgeberin dieses Beteiligungsangebotes.<br />

Ersatzansprüche nach dem Verkaufsprospektgesetz<br />

wegen unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben<br />

verjähren nach Ablauf von einem Jahr nach<br />

Kenntnisnahme des Anlegers von einem Prospektfehler<br />

oder einer Unvollständigkeit des Prospektes,<br />

spätestens jedoch drei Jahre nach Abschluss des<br />

Erwerbsgeschäfts. Weitergehende Ansprüche nach<br />

Vertragsrecht oder aufgrund vorsätzlicher unerlaubter<br />

Handlungen bleiben hiervon unberührt.<br />

Mit seinem Beitritt erklärt der Anleger, dass er von<br />

dem Prospekt nebst Anhang, insbesondere auch von<br />

den Risikohinweisen (Tz. 3) und den vorstehenden<br />

Angaben und dem vorstehenden Haftungsvorbehalt<br />

Kenntnis genommen hat und dass er damit vollumfänglich<br />

einverstanden ist.

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