Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS
Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS
Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
mungen sind mit den vorgenannten Abweichungen<br />
ganz überwiegend betreffend die wesentlichen Regelungen<br />
an den Mietvertrag mit der CBA betreffend die<br />
Büro und Lagerflächen angelehnt.<br />
Mietvertrag mit der CBA betreffend die <strong>Park</strong>plätze<br />
(sog. Car <strong>Park</strong> Licence)<br />
Der Mietvertrag für die seitens der CBA angemieteten<br />
<strong>Park</strong>plätze umfasst insgesamt 381 <strong>Park</strong>plätze, welche<br />
sich in den drei Untergeschossen der Fondsimmobilie<br />
befinden. Die Vertragslaufzeit beträgt zwölf Jahre,<br />
wobei die Mietlaufzeit am 17. August 2007 begonnen<br />
hat und zum 16. August 2019 endet. Des Weiteren<br />
bestehen <strong>–</strong> analog dem Mietvertrag mit der CBA für<br />
die Büro und Lagerflächen <strong>–</strong> drei Mietvertragsverlängerungsoptionen<br />
von jeweils fünf Jahren. Die anfänglichen<br />
Mieteinnahmen betragen jährlich insgesamt<br />
AUD 571.500 (zzgl. australischer Umsatzsteuer und<br />
<strong>Park</strong>platzabgabe), pro <strong>Park</strong>platz entspricht dies AUD<br />
1.500 jährlich. Die Miete der <strong>Park</strong>plätze wird jährlich,<br />
jeweils zum 17. August (Tag des Mietbeginns) und<br />
erstmals zum 17. August 2008 um 3,25 % erhöht. Bei<br />
Ausübung sämtlicher Mietvertragsverlängerungsoptionen<br />
erfolgt zu Beginn der neuen bzw. der verlängerten<br />
Mietvertragslaufzeit eine Überprüfung der<br />
Marktmiete (sog. Review of Licence Fee). Zu diesem<br />
Zeitpunkt ist die sog. „Ratchet Clause“ nicht anwendbar,<br />
was dazu führen kann, dass die Miete jeweils zu<br />
Beginn der verlängerten Mietlaufzeit unter die zuletzt<br />
von CBA gezahlte Miete fällt. In den auf die Mietvertragsverlängerung<br />
folgenden Jahren wird die Miete<br />
jeweils um 3,25 % jährlich erhöht.<br />
Neben der Miete für die <strong>Park</strong>plätze muss der Mieter<br />
für jedes Fiskaljahr eine unter dem sog. „<strong>Park</strong>ing<br />
Space Act 1992“ (New South Wales) erhobene <strong>Park</strong>platzabgabe<br />
leisten. Der Vermieter muss hierzu dem<br />
Mieter jährlich die von ihm für das entsprechende<br />
Fiskaljahr erwartete <strong>Park</strong>platzabgabe mitteilen. Diese<br />
ist vom Mieter vorschüssig in monatlich gleichen<br />
Raten an demselben Tag wie die Mietzahlungen zu<br />
bezahlen.<br />
Der Mieter ist verpflichtet, die Regelungen, Anforderungen<br />
und Anweisungen des Vermieters hinsichtlich<br />
Fahrzeuggröße und gewicht, <strong>Park</strong>anweisung,<br />
Öffnungszeiten etc. zu befolgen. Dem Mieter ist es<br />
untersagt, die <strong>Park</strong>plätze für einen anderen als den<br />
110<br />
vorgesehenen Zweck zu benutzen, die <strong>Park</strong>plätze<br />
zu verunreinigen, Fahrzeuge zu waschen oder zu<br />
reparieren, Werbungen anzubringen etc. Der Mietvertrag<br />
betreffend die <strong>Park</strong>plätze darf vom Mieter nur<br />
an die Person, an welche ggf. auch der Mietvertrag<br />
betreffend die Büro und Lagerflächen der Fondsimmobilie<br />
abgetreten wird, abgetreten werden. Sollte<br />
der Vermieter seinen Anteil bzw. seine Rechte am<br />
Grundstück oder am Gebäude an eine dritte Person<br />
abtreten, muss er gewährleisten, dass diese dritte Person<br />
den Mietvertrag mit der CBA fortführt. Zudem ist<br />
der Mieter auf Verlangen des Vermieters verpflichtet,<br />
diesen Mietvertrag mit einer dritten Person fortzuführen<br />
(sog. Novation). Der Mieter ist berechtigt, alle<br />
oder einige der <strong>Park</strong>plätze ohne Zustimmung des<br />
Vermieters unterzuvermieten. Untersagt ist lediglich<br />
eine Untervermietung an einen <strong>Park</strong>platzbetreiber,<br />
es sei denn, dieser arbeitet für Rechung der CBA. Bei<br />
Beendigung des Mietvertrages müssen die <strong>Park</strong>plätze<br />
leer sein. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Vermieter<br />
berechtigt, die Fahrzeuge auf Kosten des Mieters<br />
entfernen und einlagern zu lassen. Des Weiteren<br />
muss die CBA gewährleisten, dass die <strong>Park</strong>plätze im<br />
Rahmen der unter dem Mietvertrag der Büro und<br />
Lagerflächen abgeschlossenen Versicherung (Public<br />
Risk Insurance) mitversichert sind.<br />
Sollte das Gebäude zerstört oder beschädigt werden,<br />
sodass der Mieter das Fondsobjekt nicht betreten<br />
bzw. das Gebäude (oder einen substanziellen Teil<br />
hiervon) nicht nutzen kann, kann der Mieter die Miete<br />
der <strong>Park</strong>plätze sowie den Beitrag der <strong>Park</strong>platzabgabe<br />
im gleichen Umfang und für die gleiche Dauer wie<br />
unter dem Mietvertrag der Immobilie reduzieren, unabhängig<br />
davon, ob der Mieter die <strong>Park</strong>plätze betreten<br />
bzw. nutzen kann oder nicht. Gleiches gilt, wenn<br />
der Mieter das Gebäude, nicht aber die <strong>Park</strong>plätze<br />
(oder einen Großteil der <strong>Park</strong>plätze) betreten kann;<br />
in diesem Fall ist der Mieter berechtigt, die <strong>Park</strong>platzmiete<br />
und die <strong>Park</strong>platzabgabe solange zu reduzieren,<br />
bis die <strong>Park</strong>plätze wieder betretbar sind. Sollte der<br />
Schaden im Wesentlichen vom Mieter verursacht<br />
worden sein, gelten diese Regelungen nicht.<br />
Sollte der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem<br />
Mietvertrag nicht nachkommen und diese Nichterfüllung<br />
nicht innerhalb einer angemessenen Frist heilen,<br />
ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis