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Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS

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mungen sind mit den vorgenannten Abweichungen<br />

ganz überwiegend betreffend die wesentlichen Regelungen<br />

an den Mietvertrag mit der CBA betreffend die<br />

Büro­ und Lagerflächen angelehnt.<br />

Mietvertrag mit der CBA betreffend die <strong>Park</strong>plätze<br />

(sog. Car <strong>Park</strong> Licence)<br />

Der Mietvertrag für die seitens der CBA angemieteten<br />

<strong>Park</strong>plätze umfasst insgesamt 381 <strong>Park</strong>plätze, welche<br />

sich in den drei Untergeschossen der Fondsimmobilie<br />

befinden. Die Vertragslaufzeit beträgt zwölf Jahre,<br />

wobei die Mietlaufzeit am 17. August 2007 begonnen<br />

hat und zum 16. August 2019 endet. Des Weiteren<br />

bestehen <strong>–</strong> analog dem Mietvertrag mit der CBA für<br />

die Büro­ und Lagerflächen <strong>–</strong> drei Mietvertragsverlängerungsoptionen<br />

von jeweils fünf Jahren. Die anfänglichen<br />

Mieteinnahmen betragen jährlich insgesamt<br />

AUD 571.500 (zzgl. australischer Umsatzsteuer und<br />

<strong>Park</strong>platzabgabe), pro <strong>Park</strong>platz entspricht dies AUD<br />

1.500 jährlich. Die Miete der <strong>Park</strong>plätze wird jährlich,<br />

jeweils zum 17. August (Tag des Mietbeginns) und<br />

erstmals zum 17. August 2008 um 3,25 % erhöht. Bei<br />

Ausübung sämtlicher Mietvertragsverlängerungsoptionen<br />

erfolgt zu Beginn der neuen bzw. der verlängerten<br />

Mietvertragslaufzeit eine Überprüfung der<br />

Marktmiete (sog. Review of Licence Fee). Zu diesem<br />

Zeitpunkt ist die sog. „Ratchet Clause“ nicht anwendbar,<br />

was dazu führen kann, dass die Miete jeweils zu<br />

Beginn der verlängerten Mietlaufzeit unter die zuletzt<br />

von CBA gezahlte Miete fällt. In den auf die Mietvertragsverlängerung<br />

folgenden Jahren wird die Miete<br />

jeweils um 3,25 % jährlich erhöht.<br />

Neben der Miete für die <strong>Park</strong>plätze muss der Mieter<br />

für jedes Fiskaljahr eine unter dem sog. „<strong>Park</strong>ing<br />

Space Act 1992“ (New South Wales) erhobene <strong>Park</strong>platzabgabe<br />

leisten. Der Vermieter muss hierzu dem<br />

Mieter jährlich die von ihm für das entsprechende<br />

Fiskaljahr erwartete <strong>Park</strong>platzabgabe mitteilen. Diese<br />

ist vom Mieter vorschüssig in monatlich gleichen<br />

Raten an demselben Tag wie die Mietzahlungen zu<br />

bezahlen.<br />

Der Mieter ist verpflichtet, die Regelungen, Anforderungen<br />

und Anweisungen des Vermieters hinsichtlich<br />

Fahrzeuggröße und ­gewicht, <strong>Park</strong>anweisung,<br />

Öffnungszeiten etc. zu befolgen. Dem Mieter ist es<br />

untersagt, die <strong>Park</strong>plätze für einen anderen als den<br />

110<br />

vorgesehenen Zweck zu benutzen, die <strong>Park</strong>plätze<br />

zu verunreinigen, Fahrzeuge zu waschen oder zu<br />

reparieren, Werbungen anzubringen etc. Der Mietvertrag<br />

betreffend die <strong>Park</strong>plätze darf vom Mieter nur<br />

an die Person, an welche ggf. auch der Mietvertrag<br />

betreffend die Büro­ und Lagerflächen der Fondsimmobilie<br />

abgetreten wird, abgetreten werden. Sollte<br />

der Vermieter seinen Anteil bzw. seine Rechte am<br />

Grundstück oder am Gebäude an eine dritte Person<br />

abtreten, muss er gewährleisten, dass diese dritte Person<br />

den Mietvertrag mit der CBA fortführt. Zudem ist<br />

der Mieter auf Verlangen des Vermieters verpflichtet,<br />

diesen Mietvertrag mit einer dritten Person fortzuführen<br />

(sog. Novation). Der Mieter ist berechtigt, alle<br />

oder einige der <strong>Park</strong>plätze ohne Zustimmung des<br />

Vermieters unterzuvermieten. Untersagt ist lediglich<br />

eine Untervermietung an einen <strong>Park</strong>platzbetreiber,<br />

es sei denn, dieser arbeitet für Rechung der CBA. Bei<br />

Beendigung des Mietvertrages müssen die <strong>Park</strong>plätze<br />

leer sein. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Vermieter<br />

berechtigt, die Fahrzeuge auf Kosten des Mieters<br />

entfernen und einlagern zu lassen. Des Weiteren<br />

muss die CBA gewährleisten, dass die <strong>Park</strong>plätze im<br />

Rahmen der unter dem Mietvertrag der Büro­ und<br />

Lagerflächen abgeschlossenen Versicherung (Public<br />

Risk Insurance) mitversichert sind.<br />

Sollte das Gebäude zerstört oder beschädigt werden,<br />

sodass der Mieter das Fondsobjekt nicht betreten<br />

bzw. das Gebäude (oder einen substanziellen Teil<br />

hiervon) nicht nutzen kann, kann der Mieter die Miete<br />

der <strong>Park</strong>plätze sowie den Beitrag der <strong>Park</strong>platzabgabe<br />

im gleichen Umfang und für die gleiche Dauer wie<br />

unter dem Mietvertrag der Immobilie reduzieren, unabhängig<br />

davon, ob der Mieter die <strong>Park</strong>plätze betreten<br />

bzw. nutzen kann oder nicht. Gleiches gilt, wenn<br />

der Mieter das Gebäude, nicht aber die <strong>Park</strong>plätze<br />

(oder einen Großteil der <strong>Park</strong>plätze) betreten kann;<br />

in diesem Fall ist der Mieter berechtigt, die <strong>Park</strong>platzmiete<br />

und die <strong>Park</strong>platzabgabe solange zu reduzieren,<br />

bis die <strong>Park</strong>plätze wieder betretbar sind. Sollte der<br />

Schaden im Wesentlichen vom Mieter verursacht<br />

worden sein, gelten diese Regelungen nicht.<br />

Sollte der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem<br />

Mietvertrag nicht nachkommen und diese Nichterfüllung<br />

nicht innerhalb einer angemessenen Frist heilen,<br />

ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis

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