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Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS

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1.000. Das Treuhandvermögen soll bis zur Fälligkeit<br />

des Kaufpreises für das Fondsobjekt durch Zeichnung<br />

weiterer Anteile durch die Fondsgesellschaft im erforderlichen<br />

Umfang aufgestockt werden.<br />

Darlehensvertrag (Loan and General Agreement)<br />

Die Fondsgesellschaft wird gemäß dem Investmentkonzept<br />

mit der <strong>Bayernfonds</strong> <strong>Australien</strong> 4 GmbH als<br />

Treuhänderin des BF Australia 4 Trust für die Fondsgesellschaft<br />

als Treugeber einen Darlehensvertrag<br />

(Loan and General Agreement) abschließen, wonach<br />

die Treuhänderin für das Treuhandvermögen ein<br />

Dar lehen in Höhe von rd. AUD 62,7 Mio. von der<br />

Fondsgesellschaft, insbesondere zur Finanzierung<br />

des Erwerbs des Fondsobjektes, in Anspruch nehmen<br />

kann. Das Darlehen ist im Rahmen der Prognoserechnung<br />

berücksichtigt worden (siehe dazu Details in<br />

Tz. 7 bzw. in Tz. 11). Das Darlehen hat eine Laufzeit<br />

von neun Jahren und elf Monaten ab dem Datum der<br />

Auszahlung bzw. mit Zustimmung der Fondsgesellschaft<br />

ggf. auch länger. Das Darlehen an die Treuhänderin<br />

ist während der Monate unverzinslich, in denen<br />

die Fondsgesellschaft dieses Darlehen ihrerseits<br />

durch den Kreditrahmen der BayernLB finanziert. Im<br />

Übrigen ist das Darlehen mit 10 % jährlich nachschüssig<br />

zu verzinsen. Im Falle des Verzugs erhöht sich der<br />

Darlehenszins auf 14 % p. a. Das Darlehen soll zum<br />

Fälligkeitstermin des Kaufpreises für das Fondsobjekt<br />

gezogen werden und ist ohne schriftliche Zustimmung<br />

der Fondsgesellschaft nicht übertragbar. Das<br />

Darlehen ist unbesichert. Die Treuhänderin als Treuhänderin<br />

des Treuhandvermögens (Darlehensnehmer)<br />

kann das Darlehen mit einer Benachrichtigungsfrist<br />

von fünf Werktagen vorzeitig zurückzahlen.<br />

10.6 Weitere wesentliche Verträge der <strong>Bayernfonds</strong><br />

<strong>Australien</strong> 4 GmbH in ihrer Funktion als<br />

Treuhänderin des Treuhandvermögens<br />

BF Australia 4 Trust<br />

Vertrag über eine Kauf- und Verkaufsoption<br />

(sog. Put and Call Option)<br />

Der Fälligkeitstermin für die im Rahmen der Transaktion<br />

anfallende australische Stempelsteuer (Stamp<br />

Duty) ist vom Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrages<br />

über das erbbaurechtsähnliche Recht am<br />

Grundstück abhängig. Ein möglichst später Kaufpreiszahlungstermin<br />

ist aufgrund der aktuell sehr hohen<br />

98<br />

Zwischenfinanzierungskosten bis zur Einwerbung des<br />

erforderlichen Eigenkapitals wirtschaftlich sinnvoll. Im<br />

Zuge der Verhandlungen mit dem Verkäufer konnte<br />

erreicht werden, dass zunächst ein Optionsvertrag<br />

(Put and Call Option Agreement) abgeschlossen wird,<br />

der den Vertragsparteien folgende Rechte einräumt:<br />

Gegen Zahlung von AUD 1 hat BF Australia 4 Trust als<br />

Käufer (vertreten durch seine Treuhänderin <strong>Bayernfonds</strong><br />

<strong>Australien</strong> 4 GmbH handelnd für die Fondsgesellschaft<br />

als Treugeber) das Recht erworben, vom<br />

Homebush Bay Trust als Verkäufer (vertreten durch<br />

seine Treuhänderin Colonial First State Property<br />

Limited) zu einem bestimmten Termin das erbbaurechtsähnliche<br />

Recht am Grundstück „10 Dawn Fraser<br />

Avenue“ (<strong>Sydney</strong>, <strong>Olympic</strong> <strong>Park</strong>) nebst aufstehendem<br />

Gebäude auf der Grundlage eines dem Optionsvertrag<br />

beigefügten Kaufvertragsentwurfs zu erwerben<br />

(sog. Call Option). Die Call Option muss innerhalb<br />

eines bestimmten Zeitfensters (im Zeitraum 1. November<br />

2008 bis 14. November 2008) vor dem vereinbarten<br />

Kauftermin (voraussichtlich der 19. Dezember<br />

2008) ausgeübt werden (Details zum Kaufvertrag<br />

siehe nächster Abschnitt in diesem Kapitel).<br />

Gegen Zahlung von AUD 1 hat der Verkäufer vom<br />

Käufer das Recht erworben, zu einem bestimmten<br />

Zeitpunkt den Abkauf des erbbaurechtsähnlichen<br />

Rechts am Grundstück „10 Dawn Fraser Avenue“ (<strong>Sydney</strong>,<br />

<strong>Olympic</strong> <strong>Park</strong>) nebst aufstehendem Gebäude auf<br />

der Grundlage eines dem Optionsvertrag beigefügten<br />

Kaufvertragsentwurfs zu verlangen (sog. Put Option).<br />

Die Put Option muss innerhalb eines bestimmten<br />

Zeitfensters (im Zeitraum 15. November 2008 bis<br />

1. Dezember 2008) vor dem vereinbarten Kauftermin<br />

(voraussichtlich der 19. Dezember 2008) ausgeübt<br />

werden. Der Optionsvertrag wurde am 17. Juli 2008<br />

rechtsverbindlich unterzeichnet.<br />

Die Ausübung der Call sowie der Put Option ist an<br />

mehrere Bedingungen geknüpft, die grundsätzlich bis<br />

zum 12. September 2008 erfüllt sein müssen und zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch ausstehend<br />

waren, wie z. B. die Zustimmung der <strong>Sydney</strong> <strong>Olympic</strong><br />

<strong>Park</strong> Authority (SOPA) zur Übertragung des erbbaurechtsähnlichen<br />

Vertrages über das Grundstück (sog.<br />

Lease) auf die neue Treuhänderin / das neue Treuhandvermögen,<br />

den Erhalt einer staatlichen Genehmigung<br />

zur Durchführung der Transaktion durch die<br />

zuständige australische Behörde (Foreign Investment

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