Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS
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1.000. Das Treuhandvermögen soll bis zur Fälligkeit<br />
des Kaufpreises für das Fondsobjekt durch Zeichnung<br />
weiterer Anteile durch die Fondsgesellschaft im erforderlichen<br />
Umfang aufgestockt werden.<br />
Darlehensvertrag (Loan and General Agreement)<br />
Die Fondsgesellschaft wird gemäß dem Investmentkonzept<br />
mit der <strong>Bayernfonds</strong> <strong>Australien</strong> 4 GmbH als<br />
Treuhänderin des BF Australia 4 Trust für die Fondsgesellschaft<br />
als Treugeber einen Darlehensvertrag<br />
(Loan and General Agreement) abschließen, wonach<br />
die Treuhänderin für das Treuhandvermögen ein<br />
Dar lehen in Höhe von rd. AUD 62,7 Mio. von der<br />
Fondsgesellschaft, insbesondere zur Finanzierung<br />
des Erwerbs des Fondsobjektes, in Anspruch nehmen<br />
kann. Das Darlehen ist im Rahmen der Prognoserechnung<br />
berücksichtigt worden (siehe dazu Details in<br />
Tz. 7 bzw. in Tz. 11). Das Darlehen hat eine Laufzeit<br />
von neun Jahren und elf Monaten ab dem Datum der<br />
Auszahlung bzw. mit Zustimmung der Fondsgesellschaft<br />
ggf. auch länger. Das Darlehen an die Treuhänderin<br />
ist während der Monate unverzinslich, in denen<br />
die Fondsgesellschaft dieses Darlehen ihrerseits<br />
durch den Kreditrahmen der BayernLB finanziert. Im<br />
Übrigen ist das Darlehen mit 10 % jährlich nachschüssig<br />
zu verzinsen. Im Falle des Verzugs erhöht sich der<br />
Darlehenszins auf 14 % p. a. Das Darlehen soll zum<br />
Fälligkeitstermin des Kaufpreises für das Fondsobjekt<br />
gezogen werden und ist ohne schriftliche Zustimmung<br />
der Fondsgesellschaft nicht übertragbar. Das<br />
Darlehen ist unbesichert. Die Treuhänderin als Treuhänderin<br />
des Treuhandvermögens (Darlehensnehmer)<br />
kann das Darlehen mit einer Benachrichtigungsfrist<br />
von fünf Werktagen vorzeitig zurückzahlen.<br />
10.6 Weitere wesentliche Verträge der <strong>Bayernfonds</strong><br />
<strong>Australien</strong> 4 GmbH in ihrer Funktion als<br />
Treuhänderin des Treuhandvermögens<br />
BF Australia 4 Trust<br />
Vertrag über eine Kauf- und Verkaufsoption<br />
(sog. Put and Call Option)<br />
Der Fälligkeitstermin für die im Rahmen der Transaktion<br />
anfallende australische Stempelsteuer (Stamp<br />
Duty) ist vom Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrages<br />
über das erbbaurechtsähnliche Recht am<br />
Grundstück abhängig. Ein möglichst später Kaufpreiszahlungstermin<br />
ist aufgrund der aktuell sehr hohen<br />
98<br />
Zwischenfinanzierungskosten bis zur Einwerbung des<br />
erforderlichen Eigenkapitals wirtschaftlich sinnvoll. Im<br />
Zuge der Verhandlungen mit dem Verkäufer konnte<br />
erreicht werden, dass zunächst ein Optionsvertrag<br />
(Put and Call Option Agreement) abgeschlossen wird,<br />
der den Vertragsparteien folgende Rechte einräumt:<br />
Gegen Zahlung von AUD 1 hat BF Australia 4 Trust als<br />
Käufer (vertreten durch seine Treuhänderin <strong>Bayernfonds</strong><br />
<strong>Australien</strong> 4 GmbH handelnd für die Fondsgesellschaft<br />
als Treugeber) das Recht erworben, vom<br />
Homebush Bay Trust als Verkäufer (vertreten durch<br />
seine Treuhänderin Colonial First State Property<br />
Limited) zu einem bestimmten Termin das erbbaurechtsähnliche<br />
Recht am Grundstück „10 Dawn Fraser<br />
Avenue“ (<strong>Sydney</strong>, <strong>Olympic</strong> <strong>Park</strong>) nebst aufstehendem<br />
Gebäude auf der Grundlage eines dem Optionsvertrag<br />
beigefügten Kaufvertragsentwurfs zu erwerben<br />
(sog. Call Option). Die Call Option muss innerhalb<br />
eines bestimmten Zeitfensters (im Zeitraum 1. November<br />
2008 bis 14. November 2008) vor dem vereinbarten<br />
Kauftermin (voraussichtlich der 19. Dezember<br />
2008) ausgeübt werden (Details zum Kaufvertrag<br />
siehe nächster Abschnitt in diesem Kapitel).<br />
Gegen Zahlung von AUD 1 hat der Verkäufer vom<br />
Käufer das Recht erworben, zu einem bestimmten<br />
Zeitpunkt den Abkauf des erbbaurechtsähnlichen<br />
Rechts am Grundstück „10 Dawn Fraser Avenue“ (<strong>Sydney</strong>,<br />
<strong>Olympic</strong> <strong>Park</strong>) nebst aufstehendem Gebäude auf<br />
der Grundlage eines dem Optionsvertrag beigefügten<br />
Kaufvertragsentwurfs zu verlangen (sog. Put Option).<br />
Die Put Option muss innerhalb eines bestimmten<br />
Zeitfensters (im Zeitraum 15. November 2008 bis<br />
1. Dezember 2008) vor dem vereinbarten Kauftermin<br />
(voraussichtlich der 19. Dezember 2008) ausgeübt<br />
werden. Der Optionsvertrag wurde am 17. Juli 2008<br />
rechtsverbindlich unterzeichnet.<br />
Die Ausübung der Call sowie der Put Option ist an<br />
mehrere Bedingungen geknüpft, die grundsätzlich bis<br />
zum 12. September 2008 erfüllt sein müssen und zum<br />
Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch ausstehend<br />
waren, wie z. B. die Zustimmung der <strong>Sydney</strong> <strong>Olympic</strong><br />
<strong>Park</strong> Authority (SOPA) zur Übertragung des erbbaurechtsähnlichen<br />
Vertrages über das Grundstück (sog.<br />
Lease) auf die neue Treuhänderin / das neue Treuhandvermögen,<br />
den Erhalt einer staatlichen Genehmigung<br />
zur Durchführung der Transaktion durch die<br />
zuständige australische Behörde (Foreign Investment