Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS
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4 Trust bestehen weiterhin nachstehend dargelegte<br />
Mietverträge bzgl. der Vermietung des Fondsobjektes,<br />
sodass der neue Nutzungsberechtigte auch<br />
diese Vertragsverhältnisse mit übernimmt.<br />
Im Fall der Beendigung des Leases, unabhängig<br />
davon, ob dies im Wege des Ablaufs der Laufzeit oder<br />
durch Kündigung (sog. Termination) erfolgt, muss<br />
der Nutzungsberechtigte das Grundstück und das<br />
aufstehende Fondsobjekt an die SOPA in dem vertraglich<br />
vereinbarten Zustand zurückgeben. Nicht mit der<br />
Immobilie bzw. dem Grundstück verbundene Gegenstände<br />
sind auf Wunsch der Nutzungsberechtigten<br />
oder der SOPA zum Zeitpunkt der Räumung zu entfernen<br />
(im Kündigungsfall innerhalb von 30 Werktagen).<br />
Der Nutzungsberechtigte muss alle Schäden beseitigen,<br />
die ggf. durch das Entfernen der Gegenstände<br />
auftreten, und er muss alle Schäden am Fondsobjekt<br />
reparieren (sog. „make good“Klausel).<br />
Der Lease unterliegt dem Recht des australischen<br />
Bundesstaates New South Wales (NSW).<br />
Mietverträge betreffend die Vermietung des<br />
Fondsobjekts<br />
Vorbemerkung<br />
Der Hauptmieter, Commonwealth Bank of Australia<br />
(nachstehend auch CBA genannt), hat 100 % der<br />
Büroflächen der Fondsimmobilie (22.817,50 m²)<br />
sowie die Lagerflächen (350,70 m²) langfristig, bis<br />
zum 16. August 2019, gemietet. Die Einzelhandelsflächen<br />
(572,30 m²) sind neben der CBA an weitere vier<br />
Mieter vermietet. Die Fondsimmobilie verfügt über<br />
insgesamt 387 <strong>Park</strong>plätze, von denen 381 ebenfalls<br />
langfristig bis zum 16. August 2019 von der CBA<br />
angemietet sind. Weitere drei Stellplätze wurden an<br />
die Einzelhandelsmieter vermietet und drei <strong>Park</strong>plätze<br />
sind derzeit noch nicht vermietet. Die Mietvereinbarungen<br />
(sog. Agreement for Lease) und / oder die<br />
unter den Agreements for Lease separat auszufertigenden<br />
Mietverträge (sog. The Lease) einschließlich<br />
etwaiger Nachträge (sog. Deed of Variation) bzw.<br />
Zusatzverträge sind entweder bereits unterschrieben<br />
oder werden, falls dies aus technischen Gründen<br />
bisher nicht der Fall war, sobald als möglich ausgefertigt.<br />
Das Recht zur Anbringung von Werbeflächen<br />
etc. (sog. Naming Rights Agreement) am Fondsobjekt<br />
liegt für die Laufzeit des Mietvertrages mit der CBA<br />
bei dieser, wobei hierfür kein Entgelt von der CBA an<br />
105<br />
den Vermieter zu bezahlen ist. Die Angaben zu den<br />
Mietverträgen und den Mietern basieren entweder<br />
auf den vorliegenden Kopien der Mietvereinbarungen<br />
bzw. Mietverträge (einschließlich Nachträgen und<br />
Zusatzvereinbarungen), auf Angaben im Rechtsgutachten<br />
des australischen Anwalts der Fondsgesellschaft<br />
(sog. Legal Due Diligence Report), auf Angaben<br />
von Colliers International, <strong>Sydney</strong>, im Rahmen des<br />
Gutachtens für das Fondsobjekt oder auf allgemein<br />
zugänglichen Quellen (z. B. Internetangaben). Der<br />
Initiator kann insoweit keine Gewähr für die Richtigkeit<br />
der Angaben machen und stellt insoweit auf die<br />
im Rahmen der sorgfältigen Prüfung (Due Diligence)<br />
erarbeiteten Erkenntnisse ab.<br />
Nachstehend werden die Details des Hauptmietvertrages<br />
und anschließend die Mietvereinbarungen /<br />
Mietverträge betreffend die Einzelhandels flächen in<br />
den wesentlichen Punkten dargestellt:<br />
Mietverträge mit der Commonwealth Bank<br />
of Australia (CBA)<br />
Mietvertrag betreffend die Büro- und Lagerflächen<br />
Die Laufzeit des Mietvertrags mit der CBA (ABN<br />
48 123 123 124) begann am 17. August 2007 und läuft<br />
für insgesamt zwölf Jahre bis zum 16. August 2019.<br />
Grundlage des Mietvertrages ist eine Mietvereinbarung<br />
(sog. Agreement for SubLease) vom 6. Juli 2005<br />
zzgl. Nachträge, die die wesentlichen Regelungen<br />
des Mietverhältnisses zwischen Vermieter und Mieter<br />
regelt, wobei diese ursprüngliche Mietvereinbarung<br />
durch den eigentlichen Mietvertrag, den sog. CBA<br />
SubLease, mittlerweile ergänzt und aktualisiert wurde.<br />
Unter dem Mietvertrag mit der CBA werden vom<br />
Mieter keine Sicherheiten (z. B. Sicherheitsdeposit<br />
oder Bankgarantie für eine bestimmte Anzahl an<br />
monatlichen Mietraten) zur Absicherung der mietvertraglichen<br />
Verpflichtungen gestellt (lediglich bei<br />
Übertragung bzw. Abtretung des Mietvertrags wäre<br />
eine Mietsicherheit in Höhe von sechs Monatsmieten<br />
zzgl. Umlagen vom Mieter zugunsten des Vermieters<br />
zu stellen). Aufgrund der aus heutiger Sicht guten<br />
Bonität des Mieters wurde im Rahmen der Prognoserechnung<br />
(Tz. 7) vom Ansatz von Mietausfällen<br />
abgesehen (siehe hierzu die Hinweise in Tz. 3).<br />
Die CBA hat die gesamten Büroflächen der Fondsimmobilie<br />
von rd. 22.818 m² angemietet und bezahlt<br />
eine anfängliche jährliche Miete von AUD 6.468.903