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Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS

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4 Trust bestehen weiterhin nachstehend dargelegte<br />

Mietverträge bzgl. der Vermietung des Fondsobjektes,<br />

sodass der neue Nutzungsberechtigte auch<br />

diese Vertragsverhältnisse mit übernimmt.<br />

Im Fall der Beendigung des Leases, unabhängig<br />

davon, ob dies im Wege des Ablaufs der Laufzeit oder<br />

durch Kündigung (sog. Termination) erfolgt, muss<br />

der Nutzungsberechtigte das Grundstück und das<br />

aufstehende Fondsobjekt an die SOPA in dem vertraglich<br />

vereinbarten Zustand zurückgeben. Nicht mit der<br />

Immobilie bzw. dem Grundstück verbundene Gegenstände<br />

sind auf Wunsch der Nutzungsberechtigten<br />

oder der SOPA zum Zeitpunkt der Räumung zu entfernen<br />

(im Kündigungsfall innerhalb von 30 Werktagen).<br />

Der Nutzungsberechtigte muss alle Schäden beseitigen,<br />

die ggf. durch das Entfernen der Gegenstände<br />

auftreten, und er muss alle Schäden am Fondsobjekt<br />

reparieren (sog. „make good“­Klausel).<br />

Der Lease unterliegt dem Recht des australischen<br />

Bundesstaates New South Wales (NSW).<br />

Mietverträge betreffend die Vermietung des<br />

Fondsobjekts<br />

Vorbemerkung<br />

Der Hauptmieter, Commonwealth Bank of Australia<br />

(nachstehend auch CBA genannt), hat 100 % der<br />

Büroflächen der Fondsimmobilie (22.817,50 m²)<br />

sowie die Lagerflächen (350,70 m²) langfristig, bis<br />

zum 16. August 2019, gemietet. Die Einzelhandelsflächen<br />

(572,30 m²) sind neben der CBA an weitere vier<br />

Mieter vermietet. Die Fondsimmobilie verfügt über<br />

insgesamt 387 <strong>Park</strong>plätze, von denen 381 ebenfalls<br />

langfristig bis zum 16. August 2019 von der CBA<br />

angemietet sind. Weitere drei Stellplätze wurden an<br />

die Einzelhandelsmieter vermietet und drei <strong>Park</strong>plätze<br />

sind derzeit noch nicht vermietet. Die Mietvereinbarungen<br />

(sog. Agreement for Lease) und / oder die<br />

unter den Agreements for Lease separat auszufertigenden<br />

Mietverträge (sog. The Lease) einschließlich<br />

etwaiger Nachträge (sog. Deed of Variation) bzw.<br />

Zusatzverträge sind entweder bereits unterschrieben<br />

oder werden, falls dies aus technischen Gründen<br />

bisher nicht der Fall war, sobald als möglich ausgefertigt.<br />

Das Recht zur Anbringung von Werbeflächen<br />

etc. (sog. Naming Rights Agreement) am Fondsobjekt<br />

liegt für die Laufzeit des Mietvertrages mit der CBA<br />

bei dieser, wobei hierfür kein Entgelt von der CBA an<br />

105<br />

den Vermieter zu bezahlen ist. Die Angaben zu den<br />

Mietverträgen und den Mietern basieren entweder<br />

auf den vorliegenden Kopien der Mietvereinbarungen<br />

bzw. Mietverträge (einschließlich Nachträgen und<br />

Zusatzvereinbarungen), auf Angaben im Rechtsgutachten<br />

des australischen Anwalts der Fondsgesellschaft<br />

(sog. Legal Due Diligence Report), auf Angaben<br />

von Colliers International, <strong>Sydney</strong>, im Rahmen des<br />

Gutachtens für das Fondsobjekt oder auf allgemein<br />

zugänglichen Quellen (z. B. Internetangaben). Der<br />

Initiator kann insoweit keine Gewähr für die Richtigkeit<br />

der Angaben machen und stellt insoweit auf die<br />

im Rahmen der sorgfältigen Prüfung (Due Diligence)<br />

erarbeiteten Erkenntnisse ab.<br />

Nachstehend werden die Details des Hauptmietvertrages<br />

und anschließend die Mietvereinbarungen /<br />

Mietverträge betreffend die Einzelhandels flächen in<br />

den wesentlichen Punkten dargestellt:<br />

Mietverträge mit der Commonwealth Bank<br />

of Australia (CBA)<br />

Mietvertrag betreffend die Büro- und Lagerflächen<br />

Die Laufzeit des Mietvertrags mit der CBA (ABN<br />

48 123 123 124) begann am 17. August 2007 und läuft<br />

für insgesamt zwölf Jahre bis zum 16. August 2019.<br />

Grundlage des Mietvertrages ist eine Mietvereinbarung<br />

(sog. Agreement for Sub­Lease) vom 6. Juli 2005<br />

zzgl. Nachträge, die die wesentlichen Regelungen<br />

des Mietverhältnisses zwischen Vermieter und Mieter<br />

regelt, wobei diese ursprüngliche Mietvereinbarung<br />

durch den eigentlichen Mietvertrag, den sog. CBA<br />

Sub­Lease, mittlerweile ergänzt und aktualisiert wurde.<br />

Unter dem Mietvertrag mit der CBA werden vom<br />

Mieter keine Sicherheiten (z. B. Sicherheitsdeposit<br />

oder Bankgarantie für eine bestimmte Anzahl an<br />

monatlichen Mietraten) zur Absicherung der mietvertraglichen<br />

Verpflichtungen gestellt (lediglich bei<br />

Übertragung bzw. Abtretung des Mietvertrags wäre<br />

eine Mietsicherheit in Höhe von sechs Monatsmieten<br />

zzgl. Umlagen vom Mieter zugunsten des Vermieters<br />

zu stellen). Aufgrund der aus heutiger Sicht guten<br />

Bonität des Mieters wurde im Rahmen der Prognoserechnung<br />

(Tz. 7) vom Ansatz von Mietausfällen<br />

abgesehen (siehe hierzu die Hinweise in Tz. 3).<br />

Die CBA hat die gesamten Büroflächen der Fondsimmobilie<br />

von rd. 22.818 m² angemietet und bezahlt<br />

eine anfängliche jährliche Miete von AUD 6.468.903

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