Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS
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Der Mietvertrag mit Jean und Shin Young Choe wurde<br />
über fünf Jahre abgeschlossen und endet zum 30. Juni<br />
2012. Zudem hat der Mieter eine Mietvertragsverlängerungsoption<br />
für weitere fünf Jahre, welche zwischen<br />
fünfzehn und zwölf Monaten vor dem Mietvertragsende<br />
ausgeübt werden muss.<br />
Der Mieter stellt marktübliche Mietersicherheiten<br />
(u. a. Bankgarantie über sechs Monatsmieten) unter<br />
dem Mietvertrag zur Verfügung.<br />
Des Weiteren sieht der Mietvertrag vom Mieter am<br />
1. Juli 2009 zu erbringende Renovierungsmaßnahmen<br />
(wie z. B. Oberflächenreinigung, Wandanstrich, Austausch<br />
von Böden, Vorhängen etc.) vor, sollten diese<br />
nach Ansicht des Vermieters erforderlich sein.<br />
Die Fläche darf als Zeitungsgeschäft genutzt werden.<br />
Der Mieter hat einen Stellplatz für anfänglich jährlich<br />
AUD 1.500 (zzgl. australischer Umsatzsteuer) angemietet<br />
(AUD 125 pro Monat). Die Mietvertragslaufzeit<br />
entspricht der der Einzelhandelsfläche. Auch wird die<br />
Stellplatzmiete jährlich jeweils zum 1. Juli (Tag des<br />
Mietbeginns) um 3,5 % erhöht. Entsprechend beträgt<br />
die Miete ab 1. Juli 2008 AUD 1.552,50.<br />
Beratungs- und Servicevertrag der Treuhänderin<br />
mit der <strong>Real</strong> I.S.<br />
Die Treuhänderin des Trusts, <strong>Bayernfonds</strong> <strong>Australien</strong> 4<br />
GmbH, hat die <strong>Real</strong> I.S. mit der Geschäftsbesorgung<br />
im Zusammenhang mit den nachstehend genannten<br />
Beratungs bzw. Consultingdienstleistungen beauftragt:<br />
a) Laufende technische Analyse des Fondsobjekts<br />
und Beratung der Treuhänderin betreffend Maßnahmen<br />
im Bereich Instandhaltung und Reparatur;<br />
b) Beratung der Treuhänderin im Zusammenhang mit<br />
der Aufstellung von Budgets für die Reparatur und<br />
Instandhaltung der Fondsimmobilie sowie Abstimmung<br />
derartiger Budgets mit dem Mieter im<br />
Rahmen der Regelungen des Mietvertrages (dies<br />
betrifft sowohl die Fondsimmobilie selbst als auch<br />
die technischen Ausrüstungen (sog. Plant), die mit<br />
der Fondsimmobilie verbunden sind);<br />
c) Koordination und Überwachung von technischen<br />
Maßnahmen im Zusammenhang mit strukturellen<br />
und sonstigen Reparaturen, Instandhaltungen<br />
und Investitionen betreffend die Fondsimmobilie<br />
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sowie Prüfung, Kontrolle und Koordination der<br />
Abrechnung der diesbezüglichen Kosten durch die<br />
beauftragten Firmen und Unternehmen;<br />
d) regelmäßige Erstellung oder Mitwirkung an der<br />
Erstellung von Berichten an die Treuhänderin<br />
oder an die Fondsgesellschaft als „Unitholder“<br />
betreffend alle technischen oder wirtschaftlichen<br />
Umstände und Sachverhalte betreffend die Fondsimmobilie.<br />
Die <strong>Real</strong> I.S. ist berechtigt, die vorgenannten Aufgaben<br />
ganz oder teilweise an von ihr beauftragte Dritte<br />
weiterzugeben.<br />
Für die Übernahme der vorstehend genannten Dienstleistungen<br />
erhält die <strong>Real</strong> I.S. ab dem Jahr 2009 eine<br />
Vergütung in Höhe von 1,75 % der jeweiligen Nettomiete<br />
eines Jahres, mindestens jedoch AUD 130.000<br />
p. a. (ggf. zzgl. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer).<br />
Die Vergütung ist zahlbar in AUD spätestens zum<br />
30. Dezember eines jeden Jahres.<br />
Der Beratungs und Servicevertrag wird auf die Dauer<br />
von zunächst 15 Jahren geschlossen. Eine ordentliche<br />
Kündigung ist, soweit zulässig und soweit nachstehend<br />
nichts anderes geregelt, ausgeschlossen. Der<br />
Vertrag verlängert sich um jeweils fünf weitere Jahre,<br />
sofern nicht eine Vertragspartei diesen Vertrag unter<br />
Einbehaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten<br />
kündigt. Das Recht der Parteien, den Vertrag aus<br />
wichtigem Grund außerordentlich ohne Einhaltung<br />
einer Kündigungsfrist zu kündigen, bleibt hiervon<br />
unberührt. Eine außerordentliche Kündigung muss<br />
schriftlich erklärt werden.<br />
Die Haftung der <strong>Real</strong> I.S. unter diesem Beratungs und<br />
Servicevertrag ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
beschränkt, außer bei Schäden aus der Verletzung<br />
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder<br />
bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht<br />
in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise<br />
(Kardinalspflicht). Soweit die <strong>Real</strong> I.S. AG Verträge im<br />
Namen oder für Rechnung der Gesellschaft schließt,<br />
beschränkt sich ihre Haftung auf die Auswahl des<br />
jeweiligen Vertragspartners. Eine Haftung für die<br />
Leistungen des jeweiligen Vertragspartners oder für<br />
Überwachung dieser Leistungen ist ausgeschlossen.<br />
Schadenersatzansprüche verjähren nach Ablauf von<br />
drei Jahren, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in<br />
dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchs