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Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS

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Der Mietvertrag mit Jean und Shin Young Choe wurde<br />

über fünf Jahre abgeschlossen und endet zum 30. Juni<br />

2012. Zudem hat der Mieter eine Mietvertragsverlängerungsoption<br />

für weitere fünf Jahre, welche zwischen<br />

fünfzehn und zwölf Monaten vor dem Mietvertragsende<br />

ausgeübt werden muss.<br />

Der Mieter stellt marktübliche Mietersicherheiten<br />

(u. a. Bankgarantie über sechs Monatsmieten) unter<br />

dem Mietvertrag zur Verfügung.<br />

Des Weiteren sieht der Mietvertrag vom Mieter am<br />

1. Juli 2009 zu erbringende Renovierungsmaßnahmen<br />

(wie z. B. Oberflächenreinigung, Wandanstrich, Austausch<br />

von Böden, Vorhängen etc.) vor, sollten diese<br />

nach Ansicht des Vermieters erforderlich sein.<br />

Die Fläche darf als Zeitungsgeschäft genutzt werden.<br />

Der Mieter hat einen Stellplatz für anfänglich jährlich<br />

AUD 1.500 (zzgl. australischer Umsatzsteuer) angemietet<br />

(AUD 125 pro Monat). Die Mietvertragslaufzeit<br />

entspricht der der Einzelhandelsfläche. Auch wird die<br />

Stellplatzmiete jährlich jeweils zum 1. Juli (Tag des<br />

Mietbeginns) um 3,5 % erhöht. Entsprechend beträgt<br />

die Miete ab 1. Juli 2008 AUD 1.552,50.<br />

Beratungs- und Servicevertrag der Treuhänderin<br />

mit der <strong>Real</strong> I.S.<br />

Die Treuhänderin des Trusts, <strong>Bayernfonds</strong> <strong>Australien</strong> 4<br />

GmbH, hat die <strong>Real</strong> I.S. mit der Geschäftsbesorgung<br />

im Zusammenhang mit den nachstehend genannten<br />

Beratungs­ bzw. Consultingdienstleistungen beauftragt:<br />

a) Laufende technische Analyse des Fondsobjekts<br />

und Beratung der Treuhänderin betreffend Maßnahmen<br />

im Bereich Instandhaltung und Reparatur;<br />

b) Beratung der Treuhänderin im Zusammenhang mit<br />

der Aufstellung von Budgets für die Reparatur und<br />

Instandhaltung der Fondsimmobilie sowie Abstimmung<br />

derartiger Budgets mit dem Mieter im<br />

Rahmen der Regelungen des Mietvertrages (dies<br />

betrifft sowohl die Fondsimmobilie selbst als auch<br />

die technischen Ausrüstungen (sog. Plant), die mit<br />

der Fondsimmobilie verbunden sind);<br />

c) Koordination und Überwachung von technischen<br />

Maßnahmen im Zusammenhang mit strukturellen<br />

und sonstigen Reparaturen, Instandhaltungen<br />

und Investitionen betreffend die Fondsimmobilie<br />

113<br />

sowie Prüfung, Kontrolle und Koordination der<br />

Abrechnung der diesbezüglichen Kosten durch die<br />

beauftragten Firmen und Unternehmen;<br />

d) regelmäßige Erstellung oder Mitwirkung an der<br />

Erstellung von Berichten an die Treuhänderin<br />

oder an die Fondsgesellschaft als „Unitholder“<br />

betreffend alle technischen oder wirtschaftlichen<br />

Umstände und Sachverhalte betreffend die Fondsimmobilie.<br />

Die <strong>Real</strong> I.S. ist berechtigt, die vorgenannten Aufgaben<br />

ganz oder teilweise an von ihr beauftragte Dritte<br />

weiterzugeben.<br />

Für die Übernahme der vorstehend genannten Dienstleistungen<br />

erhält die <strong>Real</strong> I.S. ab dem Jahr 2009 eine<br />

Vergütung in Höhe von 1,75 % der jeweiligen Nettomiete<br />

eines Jahres, mindestens jedoch AUD 130.000<br />

p. a. (ggf. zzgl. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer).<br />

Die Vergütung ist zahlbar in AUD spätestens zum<br />

30. Dezember eines jeden Jahres.<br />

Der Beratungs­ und Servicevertrag wird auf die Dauer<br />

von zunächst 15 Jahren geschlossen. Eine ordentliche<br />

Kündigung ist, soweit zulässig und soweit nachstehend<br />

nichts anderes geregelt, ausgeschlossen. Der<br />

Vertrag verlängert sich um jeweils fünf weitere Jahre,<br />

sofern nicht eine Vertragspartei diesen Vertrag unter<br />

Einbehaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten<br />

kündigt. Das Recht der Parteien, den Vertrag aus<br />

wichtigem Grund außerordentlich ohne Einhaltung<br />

einer Kündigungsfrist zu kündigen, bleibt hiervon<br />

unberührt. Eine außerordentliche Kündigung muss<br />

schriftlich erklärt werden.<br />

Die Haftung der <strong>Real</strong> I.S. unter diesem Beratungs­ und<br />

Servicevertrag ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt, außer bei Schäden aus der Verletzung<br />

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder<br />

bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht<br />

in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise<br />

(Kardinalspflicht). Soweit die <strong>Real</strong> I.S. AG Verträge im<br />

Namen oder für Rechnung der Gesellschaft schließt,<br />

beschränkt sich ihre Haftung auf die Auswahl des<br />

jeweiligen Vertragspartners. Eine Haftung für die<br />

Leistungen des jeweiligen Vertragspartners oder für<br />

Überwachung dieser Leistungen ist ausgeschlossen.<br />

Schadenersatzansprüche verjähren nach Ablauf von<br />

drei Jahren, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in<br />

dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchs­

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