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Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS

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etwas anderes geregelt ist, bedürfen Gesellschafterbeschlüsse<br />

der einfachen Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als<br />

nicht abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit<br />

gilt ein Antrag als abgelehnt.<br />

(3) Das Stimmrecht bemisst sich nach dem Kapitalkonto<br />

I jedes Gesellschafters mit der Maßgabe,<br />

dass auf je AUD 100 eine Stimme entfällt.<br />

(4) Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses<br />

kann nur binnen einer Ausschlussfrist von einem<br />

Monat nach Kenntniserlangung durch eine gegen<br />

die Gesellschaft zu richtende Klage, in der auch die<br />

Gründe genannt werden müssen, aus denen sich<br />

die Unwirksamkeit des Gesellschafterbeschlusses<br />

ergibt, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der<br />

Frist gilt ein etwaiger Mangel als geheilt.<br />

(5) Jeder Gesellschafter kann sich im Rahmen der Ausübung<br />

seines Stimmrechts vertreten lassen.<br />

(6) Ein Bevollmächtigter, der mehrere Gesellschafter<br />

vertritt, kann entsprechend ihm erteilter Weisungen<br />

voneinander abweichende Stimmen abgeben.<br />

Dies gilt auch für die Treuhandkommanditistin;<br />

diese ist berechtigt, das ihr zustehende Stimmrecht<br />

gespalten auszuüben. Stets kann jedoch für<br />

einen einzelnen Gesellschafter bzw. Treugeber das<br />

Stimmrecht nur einheitlich abgegeben werden. Im<br />

Übrigen kann ein Gesellschafter für seinen Kapitalanteil<br />

nur eine einheitliche Stimme abgeben.<br />

§ 14<br />

Niederschriften über Gesellschafterbeschlüsse<br />

(1) Über die Gesellschafterbeschlüsse ist eine Niederschrift<br />

anzufertigen, die von der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin, der Treuhandkommanditistin<br />

und, sofern ein Beirat besteht und zumindest eines<br />

seiner Mitglieder an der Beschlussfassung mitgewirkt<br />

hat, einem Beiratsmitglied zu unterzeichnen<br />

und den Gesellschaftern zu übersenden ist.<br />

(2) Die Niederschrift hat das Abstimmungsergebnis<br />

sowie die getroffenen Gesellschafterbeschlüsse zu<br />

enthalten; im Falle der Beschlussfassung gemäß<br />

§ 17 zusätzlich den Ort und den Tag der Versammlung,<br />

die Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung<br />

und alle Anträge.<br />

148<br />

(3) Der Inhalt der Niederschrift gilt als von dem<br />

einzelnen Gesellschafter genehmigt, sofern er der<br />

Richtigkeit nicht binnen zwei Wochen seit dem<br />

Empfang gegenüber der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

schriftlich unter Angabe von Gründen<br />

widerspricht.<br />

§ 15<br />

Zuständigkeit der Gesellschafter<br />

(1) Die Gesellschafter sind insbesondere für folgende<br />

Beschlussfassungen zuständig:<br />

a) Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

b) Beschluss über Entnahmen gemäß § 20;<br />

c) Wahl des Abschlussprüfers gemäß § 18 Abs. (3)<br />

Satz 1;<br />

d) Entlastung der geschäftsführenden Kommanditistin;<br />

e) Wahl, Entlastung und Vergütung des Beirats<br />

gemäß § 12;<br />

f) Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

g) Ausschluss von Gesellschaftern, insbesondere<br />

nach § 26 Abs. (1) lit. d), nicht jedoch der Rücktritt<br />

von der Beitrittsvereinbarung nach § 26<br />

Abs. (1) c);<br />

h) Bestellung eines neuen Treuhandkommanditisten<br />

gemäß § 26;<br />

i) in Abweichung von § 25 Auflösung der Gesellschaft<br />

gemäß § 29;<br />

j) Eingehen von Beteiligungen, Erwerb weiterer<br />

Grundstücke oder grundstücksgleicher Rechte<br />

und die Durchführung von Neubauvorhaben auf<br />

bereits erworbenen oder noch zu erwerbenden<br />

Grundstücken bzw. grundstücksgleichen Rechten,<br />

sofern die mit den einzelnen Maßnahmen<br />

verbundenen Kosten 10 Prozent des Gesellschaftskapitals<br />

übersteigen;<br />

k) Veräußerung des Gesellschaftsvermögens oder<br />

wesentlicher Teile des Gesellschaftsvermögens,<br />

insbesondere der Treuhandanteile (Units) am BF<br />

Australia 4 Trust (australischer Trust) genannten<br />

Treuhandvermögen oder des im BF Australia 4

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