Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS
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von AUD 7.337.139 mit einer Kapitalisierungsrate<br />
von rd. 7,02 % (entspricht einem Faktor von 14,24)<br />
festgelegt.<br />
Beim Erwerb fallen Erwerbsnebenkosten an. In den<br />
Erwerbsnebenkosten ist die Stamp Duty Tax (Transfersteuer<br />
beim Ankauf von Immobilien im Bundesstaat<br />
New South Wales) in Höhe von voraussichtlich<br />
AUD 5.747.500 enthalten. Für die Rechts und Steuerberatung<br />
sowie für sonstige Beratung im Rahmen der<br />
Investition und der Strukturierung der Transaktion,<br />
für Maklervergütungen und Wert und technische<br />
Gutachten wurden auf Basis sorgfältiger Schätzungen<br />
sowie in einigen Fällen auf Grundlage bereits abgeschlossener<br />
Vereinbarungen Kosten in Höhe von<br />
AUD 1.945.000 in den Investitionsplan eingestellt.<br />
3) Gesellschaftskosten und Vergütung<br />
geschäftsführende Kommanditistin<br />
Gemäß §§ 21, 21A des Gesellschaftsvertrages der<br />
Fondsgesellschaft erhalten die geschäftsführende<br />
Kommanditistin und die Komplementärin jährlich<br />
eine Vergütung von je AUD 2.000 (die hierfür anfallende<br />
Umsatzsteuer ist in Position 9) berücksichtigt).<br />
Weiterhin wurde eine Vergütung von AUD 3.000 für<br />
den erforderlichen „Public Officer“ des Treuhandvermögens<br />
in <strong>Australien</strong> sowie eine Vergütung der<br />
Treuhandkommanditistin für das Jahr 2008 von<br />
AUD 5.000 (§ 22 des Gesellschaftsvertrages) berücksichtigt.<br />
Für die laufende Steuerberatung wurden<br />
AUD 50.000 eingestellt (ggf. anfallende Umsatzsteuer<br />
ist in Pos. 9) berücksichtigt).<br />
4) Finanzierungskosten<br />
Im Rahmen der Vereinbarung mit der BayernLB über<br />
die Bereitstellung einer ggf. erforderlichen Zwischenfinanzierung<br />
des Eigenkapitals entstand eine Bearbeitungsgebühr<br />
von AUD 100.000. Für die Stellung eines<br />
Letter of Credit im Zusammenhang mit der Optionsvereinbarung<br />
bzw. dem Kaufvertrag wurde eine Avalprovision<br />
von AUD 10.000 an die BayernLB geleistet.<br />
Des Weiteren ist in der Position Finanzierungskosten<br />
eine Rückstellung für Zwischenfinanzierungszinsen<br />
enthalten. Aus Vereinfachungsgründen geht die Prognoserechnung<br />
von einer vollständigen Einzahlung<br />
des Eigenkapitals im Dezember 2008 aus und stellt<br />
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demgemäß auch einen entsprechenden Liquiditätsabfluss<br />
für projizierte Ausschüttungen in Höhe von 6,5 %<br />
im Jahr 2009 dar. Da das Zinsniveau zzgl. der anfallenden<br />
Bankmarge für eine mögliche Zwischenfinanzierung<br />
des Eigenkapitals zum Zeitpunkt der Prospektierung<br />
deutlich über 6,5 % liegt, wurde aus Gründen<br />
der kaufmännischen Vorsicht, für den Fall, dass das<br />
Eigenkapital zu einem späteren Zeitpunkt eingezahlt<br />
wird und die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />
durch die BayernLB in Anspruch genommen werden<br />
muss, eine Rückstellung gebildet. Die Verzinsung der<br />
Zwischenfinanzierung erfolgt auf variabler Basis in<br />
Anlehnung an den AUDBBSW (allgemeiner Basissatz<br />
für Finanzierungen in <strong>Australien</strong>) je nach Zinsbindungsfrist<br />
zzgl. einer vereinbarten Marge und zzgl.<br />
der jeweiligen Liquiditätskosten der Bank. Für den<br />
nicht in Anspruch genommenen Kreditbetrag sind<br />
jährlich Bereitstellungszinsen von 0,25 % zumindest<br />
bis zum nächsten Zinstermin zu entrichten. Für den<br />
Zwischenfinanzierungszins und die Bereitstellungsprovision<br />
wurde eine Rückstellung in Höhe von<br />
AUD 1.351.054 gebildet. Diese Kosten sind im Betrag<br />
der Finanzierungskosten als Schätzposition enthalten.<br />
Die Mieteinnahmen im Jahr 2008 (rd. AUD 236.682)<br />
wurden mit den Finanzierungskosten verrechnet.<br />
Sollten der tatsächliche Zinsaufwand und die Bereitstellungskosten<br />
höher sein als AUD 1.351.054 zzgl.<br />
der eingesparten anteiligen Ausschüttung von 6,5 %,<br />
geht dieser erhöhte Aufwand zulasten der Liquiditätsreserve.<br />
Auch eine Kürzung oder Aussetzung<br />
der prognostizierten Ausschüttungen wäre in einem<br />
solchen Fall nicht völlig auszuschließen (Details hierzu<br />
siehe in Tz. 3.3.3).<br />
5) Finanzierungsvermittlung<br />
Für die Vermittlung der Bereitstellung einer Zwischenfinanzierung<br />
des Eigenkapitals erhält die <strong>Real</strong> I.S. von<br />
der Fondsgesellschaft eine Vergütung von insgesamt<br />
AUD 1.437.500.<br />
6) Objektaufbereitung und Konzeption<br />
Für die Konzeption und die Objektaufbereitung erhält<br />
die <strong>Real</strong> I.S. von der Fondsgesellschaft eine Vergütung<br />
in Höhe von insgesamt AUD 175.000 (die anteilige<br />
Umsatzsteuer ist in Position 9) berücksichtigt).