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Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS

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von AUD 7.337.139 mit einer Kapitalisierungsrate<br />

von rd. 7,02 % (entspricht einem Faktor von 14,24)<br />

festgelegt.<br />

Beim Erwerb fallen Erwerbsnebenkosten an. In den<br />

Erwerbsnebenkosten ist die Stamp Duty Tax (Transfersteuer<br />

beim Ankauf von Immobilien im Bundesstaat<br />

New South Wales) in Höhe von voraussichtlich<br />

AUD 5.747.500 enthalten. Für die Rechts­ und Steuerberatung<br />

sowie für sonstige Beratung im Rahmen der<br />

Investition und der Strukturierung der Transaktion,<br />

für Maklervergütungen und Wert­ und technische<br />

Gutachten wurden auf Basis sorgfältiger Schätzungen<br />

sowie in einigen Fällen auf Grundlage bereits abgeschlossener<br />

Vereinbarungen Kosten in Höhe von<br />

AUD 1.945.000 in den Investitionsplan eingestellt.<br />

3) Gesellschaftskosten und Vergütung<br />

geschäftsführende Kommanditistin<br />

Gemäß §§ 21, 21A des Gesellschaftsvertrages der<br />

Fondsgesellschaft erhalten die geschäftsführende<br />

Kommanditistin und die Komplementärin jährlich<br />

eine Vergütung von je AUD 2.000 (die hierfür anfallende<br />

Umsatzsteuer ist in Position 9) berücksichtigt).<br />

Weiterhin wurde eine Vergütung von AUD 3.000 für<br />

den erforderlichen „Public Officer“ des Treuhandvermögens<br />

in <strong>Australien</strong> sowie eine Vergütung der<br />

Treuhandkommanditistin für das Jahr 2008 von<br />

AUD 5.000 (§ 22 des Gesellschaftsvertrages) berücksichtigt.<br />

Für die laufende Steuerberatung wurden<br />

AUD 50.000 eingestellt (ggf. anfallende Umsatzsteuer<br />

ist in Pos. 9) berücksichtigt).<br />

4) Finanzierungskosten<br />

Im Rahmen der Vereinbarung mit der BayernLB über<br />

die Bereitstellung einer ggf. erforderlichen Zwischenfinanzierung<br />

des Eigenkapitals entstand eine Bearbeitungsgebühr<br />

von AUD 100.000. Für die Stellung eines<br />

Letter of Credit im Zusammenhang mit der Optionsvereinbarung<br />

bzw. dem Kaufvertrag wurde eine Avalprovision<br />

von AUD 10.000 an die BayernLB geleistet.<br />

Des Weiteren ist in der Position Finanzierungskosten<br />

eine Rückstellung für Zwischenfinanzierungszinsen<br />

enthalten. Aus Vereinfachungsgründen geht die Prognoserechnung<br />

von einer vollständigen Einzahlung<br />

des Eigenkapitals im Dezember 2008 aus und stellt<br />

59<br />

demgemäß auch einen entsprechenden Liquiditätsabfluss<br />

für projizierte Ausschüttungen in Höhe von 6,5 %<br />

im Jahr 2009 dar. Da das Zinsniveau zzgl. der anfallenden<br />

Bankmarge für eine mögliche Zwischenfinanzierung<br />

des Eigenkapitals zum Zeitpunkt der Prospektierung<br />

deutlich über 6,5 % liegt, wurde aus Gründen<br />

der kaufmännischen Vorsicht, für den Fall, dass das<br />

Eigenkapital zu einem späteren Zeitpunkt eingezahlt<br />

wird und die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />

durch die BayernLB in Anspruch genommen werden<br />

muss, eine Rückstellung gebildet. Die Verzinsung der<br />

Zwischenfinanzierung erfolgt auf variabler Basis in<br />

Anlehnung an den AUD­BBSW (allgemeiner Basissatz<br />

für Finanzierungen in <strong>Australien</strong>) je nach Zinsbindungsfrist<br />

zzgl. einer vereinbarten Marge und zzgl.<br />

der jeweiligen Liquiditätskosten der Bank. Für den<br />

nicht in Anspruch genommenen Kreditbetrag sind<br />

jährlich Bereitstellungszinsen von 0,25 % zumindest<br />

bis zum nächsten Zinstermin zu entrichten. Für den<br />

Zwischenfinanzierungszins und die Bereitstellungsprovision<br />

wurde eine Rückstellung in Höhe von<br />

AUD 1.351.054 gebildet. Diese Kosten sind im Betrag<br />

der Finanzierungskosten als Schätzposition enthalten.<br />

Die Mieteinnahmen im Jahr 2008 (rd. AUD 236.682)<br />

wurden mit den Finanzierungskosten verrechnet.<br />

Sollten der tatsächliche Zinsaufwand und die Bereitstellungskosten<br />

höher sein als AUD 1.351.054 zzgl.<br />

der eingesparten anteiligen Ausschüttung von 6,5 %,<br />

geht dieser erhöhte Aufwand zulasten der Liquiditätsreserve.<br />

Auch eine Kürzung oder Aussetzung<br />

der prognostizierten Ausschüttungen wäre in einem<br />

solchen Fall nicht völlig auszuschließen (Details hierzu<br />

siehe in Tz. 3.3.3).<br />

5) Finanzierungsvermittlung<br />

Für die Vermittlung der Bereitstellung einer Zwischenfinanzierung<br />

des Eigenkapitals erhält die <strong>Real</strong> I.S. von<br />

der Fondsgesellschaft eine Vergütung von insgesamt<br />

AUD 1.437.500.<br />

6) Objektaufbereitung und Konzeption<br />

Für die Konzeption und die Objektaufbereitung erhält<br />

die <strong>Real</strong> I.S. von der Fondsgesellschaft eine Vergütung<br />

in Höhe von insgesamt AUD 175.000 (die anteilige<br />

Umsatzsteuer ist in Position 9) berücksichtigt).

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