Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS
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7.1 Einnahmen<br />
7.1.1 Mieteinnahmen<br />
Der Großteil der Mieteinnahmen, rd. 97 %, ergibt sich<br />
aus den langfristig fixierten Mietverhältnissen mit der<br />
Commonwealth Bank of Australia (CBA). Die Mietverträge<br />
für die maßgeblichen Büro und Lagerflächen<br />
als auch die <strong>Park</strong>plätze enden jeweils zum 16. August<br />
2019. Die restlichen rd. 3 % Mieteinnahmen stammen<br />
von mehreren Einzelhandelsmietern mit unterschiedlichen<br />
Konditionen (Details hierzu siehe in Tz. 5 bzw.<br />
Tz. 10).<br />
Für die Prognoserechnung wurden grundsätzlich die<br />
Mieteinnahmen für die vermietbaren Flächen und<br />
<strong>Park</strong>plätze entsprechend der Regelungen in den Mietverträgen<br />
angesetzt. Die Mieteinnahmen für das Jahr<br />
2008 ab dem Zeitpunkt des Erwerbs des erbbaurechts<br />
ähnlichen Rechts am Fondsobjekt (19. bis 31. Dezember<br />
2008) sind im Investitions und Finanzierungsplan<br />
berücksichtigt. (siehe hierzu Tz. 6.2 in Position 4)).<br />
Die Mieteinnahmen im Jahr 2009 belaufen sich auf<br />
rd. AUD 7.685.228. Gemäß den mietvertraglichen<br />
Regelungen finden jährliche Anpassungen statt. Im<br />
Falle des Mietvertrages mit der CBA für die Büro und<br />
Lagerflächen bzw. die <strong>Park</strong>plätze werden die Mieten<br />
jährlich immer zum 17. August um jeweils 3,25 %<br />
erhöht. Auch die Mieteinnahmen für die weiteren<br />
Flächen und <strong>Park</strong>plätze unterliegen festen jährlichen<br />
Mietsteigerungsklauseln (Details siehe Tz. 5.5 bzw.<br />
Tz. 10).<br />
Der Ansatz der Mieteinnahmen lehnt sich neben<br />
den mietvertraglichen Grundlagen eng an das Wertgutachten<br />
des lokalen Wertgutachters von Colliers<br />
International in <strong>Sydney</strong> an, das im Rahmen der<br />
Vertragsverhandlungen zum Erwerb des Fondsobjekts<br />
erstellt wurde. Dieses ist insbesondere hinsichtlich<br />
der Annahmen für die Wiedervermietung der Flächen<br />
nach Ablauf der relevanten Mietverträge (z. B. für die<br />
Einzelhandelsflächen) von Bedeutung.<br />
7.1.2 Zinseinnahmen<br />
In dieser Position sind die Zinserträge aus der Anlage<br />
der Liquiditätsreserve dargestellt. Aus Gründen der<br />
kaufmännischen Vorsicht wurden im Jahr 2009 lediglich<br />
die zwischenzeitlich auflaufenden Mieteinnahmen<br />
mit einem Zinssatz von 6,5 % p. a. verzinst. Erst<br />
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ab dem Jahr 2010 wurde zusätzlich die eigentliche<br />
Liquiditätsreserve mitverzinst. Des Weiteren wurde<br />
eine Verzinsung der prognostizierten unterjährig anzusparenden<br />
Ausschüttung für sechs Monate berücksichtigt,<br />
da diese erst zur Jahresmitte des Folgejahres<br />
ausgekehrt wird (siehe zu dieser Position auch die<br />
Hinweise in Tz. 3.3, insbesondere in Tz. 3.3.7).<br />
7.1.3 Veräußerungserlös<br />
Die Prognoserechnung geht davon aus, dass das<br />
Fondsobjekt zum Ende des Jahres 2019 direkt oder<br />
indirekt veräußert wird (siehe hierzu auch Tz. 3.3.9<br />
bzw. die Sensitivitätsanalysen in Tz. 8). Tatsächlich<br />
kann sich eine kürzere oder auch längere Halte dauer,<br />
z. B. aufgrund der tatsächlichen Entwicklung auf<br />
dem Immobilienmarkt oder aus anderen Gründen,<br />
ergeben. Als BruttoVeräußerungserlös wurde ein<br />
Wert von AUD 166.544.640 berücksichtigt, der sich<br />
wie folgt berechnet: Die prognostizierten Mieteinnahmen<br />
für das Jahr 2020 (AUD 11.693.409) wurden<br />
mit einem Faktor von rd. 14,24 und damit mit dem<br />
gleichen Wert wie zum Zeitpunkt des Ankaufs des<br />
Fondsobjektes kalkuliert. Die Mieteinnahmen für die<br />
Anschlussvermietung basieren auf dem vom lokalen<br />
Marktexperten Colliers International, <strong>Sydney</strong>, zur Verfügung<br />
gestellten Wertgutachten. Für die Ermittlung<br />
der Marktmiete zum Jahr 2020, das Basisjahr für die<br />
Ermittlung des Verkaufspreises, wurden die aktuellen<br />
Marktmieten gemäß Gutachten von Colliers International<br />
mit deren Annahmen zur durchschnittlichen<br />
Mietsteigerung von 3,9 % p. a. über den Betrachtungszeitraum<br />
angesetzt. Gemäß Wertgutachten liegt<br />
die Marktmiete bspw. bei den Büroflächen bei ca.<br />
AUD 295 pro m² p. a. Im Vergleich dazu liegt die<br />
Objektmiete per Ende 2008 bei AUD 292,70 pro m² p. a.<br />
Es wurden weiterhin kalkulatorische Verkaufsnebenkosten<br />
(z. B. für Anwalts oder Beratungskosten) von<br />
AUD 416.362 (entspricht 0,25 % bezogen auf den<br />
projizierten BruttoVeräußerungserlös) berücksichtigt.<br />
Des Weiteren geht die Prognoserechnung davon<br />
aus, dass der Mietvertrag für die Büro und Lagerflächen<br />
bzw. die <strong>Park</strong>plätze von der CBA verlängert<br />
wird (zu den Auswirkungen bei anderen Annahmen<br />
siehe Tz. 8 „Prognostizierter Beteiligungserfolg und<br />
Sensitiv itätsanalysen“). Als marktübliches Zugeständnis<br />
(sog. Incentive) an die CBA für die Verlängerung des<br />
Mietvertrags wurde ein Betrag von AUD 2.941.446