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Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS

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7.1 Einnahmen<br />

7.1.1 Mieteinnahmen<br />

Der Großteil der Mieteinnahmen, rd. 97 %, ergibt sich<br />

aus den langfristig fixierten Mietverhältnissen mit der<br />

Commonwealth Bank of Australia (CBA). Die Mietverträge<br />

für die maßgeblichen Büro­ und Lagerflächen<br />

als auch die <strong>Park</strong>plätze enden jeweils zum 16. August<br />

2019. Die restlichen rd. 3 % Mieteinnahmen stammen<br />

von mehreren Einzelhandelsmietern mit unterschiedlichen<br />

Konditionen (Details hierzu siehe in Tz. 5 bzw.<br />

Tz. 10).<br />

Für die Prognoserechnung wurden grundsätzlich die<br />

Mieteinnahmen für die vermietbaren Flächen und<br />

<strong>Park</strong>plätze entsprechend der Regelungen in den Mietverträgen<br />

angesetzt. Die Mieteinnahmen für das Jahr<br />

2008 ab dem Zeitpunkt des Erwerbs des erbbaurechts­<br />

ähnlichen Rechts am Fondsobjekt (19. bis 31. Dezember<br />

2008) sind im Investitions­ und Finanzierungsplan<br />

berücksichtigt. (siehe hierzu Tz. 6.2 in Position 4)).<br />

Die Mieteinnahmen im Jahr 2009 belaufen sich auf<br />

rd. AUD 7.685.228. Gemäß den mietvertraglichen<br />

Regelungen finden jährliche Anpassungen statt. Im<br />

Falle des Mietvertrages mit der CBA für die Büro­ und<br />

Lagerflächen bzw. die <strong>Park</strong>plätze werden die Mieten<br />

jährlich immer zum 17. August um jeweils 3,25 %<br />

erhöht. Auch die Mieteinnahmen für die weiteren<br />

Flächen und <strong>Park</strong>plätze unterliegen festen jährlichen<br />

Mietsteigerungsklauseln (Details siehe Tz. 5.5 bzw.<br />

Tz. 10).<br />

Der Ansatz der Mieteinnahmen lehnt sich neben<br />

den mietvertraglichen Grundlagen eng an das Wertgutachten<br />

des lokalen Wertgutachters von Colliers<br />

International in <strong>Sydney</strong> an, das im Rahmen der<br />

Vertragsverhandlungen zum Erwerb des Fondsobjekts<br />

erstellt wurde. Dieses ist insbesondere hinsichtlich<br />

der Annahmen für die Wiedervermietung der Flächen<br />

nach Ablauf der relevanten Mietverträge (z. B. für die<br />

Einzelhandelsflächen) von Bedeutung.<br />

7.1.2 Zinseinnahmen<br />

In dieser Position sind die Zinserträge aus der Anlage<br />

der Liquiditätsreserve dargestellt. Aus Gründen der<br />

kaufmännischen Vorsicht wurden im Jahr 2009 lediglich<br />

die zwischenzeitlich auflaufenden Mieteinnahmen<br />

mit einem Zinssatz von 6,5 % p. a. verzinst. Erst<br />

66<br />

ab dem Jahr 2010 wurde zusätzlich die eigentliche<br />

Liquiditätsreserve mitverzinst. Des Weiteren wurde<br />

eine Verzinsung der prognostizierten unterjährig anzusparenden<br />

Ausschüttung für sechs Monate berücksichtigt,<br />

da diese erst zur Jahresmitte des Folgejahres<br />

ausgekehrt wird (siehe zu dieser Position auch die<br />

Hinweise in Tz. 3.3, insbesondere in Tz. 3.3.7).<br />

7.1.3 Veräußerungserlös<br />

Die Prognoserechnung geht davon aus, dass das<br />

Fondsobjekt zum Ende des Jahres 2019 direkt oder<br />

indirekt veräußert wird (siehe hierzu auch Tz. 3.3.9<br />

bzw. die Sensitivitätsanalysen in Tz. 8). Tatsächlich<br />

kann sich eine kürzere oder auch längere Halte dauer,<br />

z. B. aufgrund der tatsächlichen Entwicklung auf<br />

dem Immobilienmarkt oder aus anderen Gründen,<br />

ergeben. Als Brutto­Veräußerungserlös wurde ein<br />

Wert von AUD 166.544.640 berücksichtigt, der sich<br />

wie folgt berechnet: Die prognostizierten Mieteinnahmen<br />

für das Jahr 2020 (AUD 11.693.409) wurden<br />

mit einem Faktor von rd. 14,24 und damit mit dem<br />

gleichen Wert wie zum Zeitpunkt des Ankaufs des<br />

Fondsobjektes kalkuliert. Die Mieteinnahmen für die<br />

Anschlussvermietung basieren auf dem vom lokalen<br />

Marktexperten Colliers International, <strong>Sydney</strong>, zur Verfügung<br />

gestellten Wertgutachten. Für die Ermittlung<br />

der Marktmiete zum Jahr 2020, das Basisjahr für die<br />

Ermittlung des Verkaufspreises, wurden die aktuellen<br />

Marktmieten gemäß Gutachten von Colliers International<br />

mit deren Annahmen zur durchschnittlichen<br />

Mietsteigerung von 3,9 % p. a. über den Betrachtungszeitraum<br />

angesetzt. Gemäß Wertgutachten liegt<br />

die Marktmiete bspw. bei den Büroflächen bei ca.<br />

AUD 295 pro m² p. a. Im Vergleich dazu liegt die<br />

Objektmiete per Ende 2008 bei AUD 292,70 pro m² p. a.<br />

Es wurden weiterhin kalkulatorische Verkaufsnebenkosten<br />

(z. B. für Anwalts­ oder Beratungskosten) von<br />

AUD 416.362 (entspricht 0,25 % bezogen auf den<br />

projizierten Brutto­Veräußerungserlös) berücksichtigt.<br />

Des Weiteren geht die Prognoserechnung davon<br />

aus, dass der Mietvertrag für die Büro­ und Lagerflächen<br />

bzw. die <strong>Park</strong>plätze von der CBA verlängert<br />

wird (zu den Auswirkungen bei anderen Annahmen<br />

siehe Tz. 8 „Prognostizierter Beteiligungserfolg und<br />

Sensitiv itätsanalysen“). Als marktübliches Zugeständnis<br />

(sog. Incentive) an die CBA für die Verlängerung des<br />

Mietvertrags wurde ein Betrag von AUD 2.941.446

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