Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS
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und Aufwendungen, Vermietungssituation und erzielbare<br />
Mieterträge und der angenommene Verkaufspreis<br />
und zeitpunkt für das Fondsobjekt. Die in den<br />
Berechnungen zugrunde gelegten absoluten Größen<br />
dieser Variablen basieren auf durchschnittlichen<br />
historischen Werten der wirtschaftlichen Gegebenheiten<br />
und der weiteren zu erwartenden Entwicklung,<br />
auf Schätzungen bzw. auf Erfahrungswerten der involvierten<br />
externen Experten (z. B. Gutachter, Steuerberater)<br />
und der Initiatorin im Allgemeinen. Es wird davon<br />
ausgegangen, dass diese Werte im Rahmen einer<br />
Langzeitbetrachtung auch zukünftig als Indikator herangezogen<br />
werden können. Jedoch sind nachhaltige<br />
negative Abweichungen von der Prognoserechnung<br />
möglich, da jede Veränderung einer Variablen das<br />
Gesamtergebnis beeinflusst. Darüber hinaus ist vom<br />
Anleger zu berücksichtigen, dass Abweichungen von<br />
getroffenen Annahmen sich gegenseitig kompensieren<br />
oder auch kumuliert zu nachhaltigen Abweichungen<br />
von prognostizierten Kapitalrückflüssen,<br />
steuerlichen Ergebnissen und Renditen nach Steuern<br />
führen können. Die finanzmathematisch errechnete<br />
Rendite (IRR) stellt daher lediglich einen Orientierungswert<br />
dar und kann nicht bzw. nur sehr bedingt<br />
mit der Rendite von Kapitalanlagen (z. B. von Pfandbriefen)<br />
verglichen werden. U. a. sind der unternehmerische<br />
Charakter einer Immobilieninvestition und<br />
die Tatsache zu berücksichtigen, dass nur das jeweils<br />
noch gebundene Kapital in Höhe der finanzmathematischen<br />
Rendite verzinst wird.<br />
Der in diesem Prospekt enthaltene prognostizierte Investitions<br />
und Finanzierungsplan für die Fondsgesellschaft<br />
(Tz. 6) stellt eine Kalkulation der voraussichtlich<br />
anfallenden Kosten der Gesamtinvestitionsmaßnahme<br />
dar. Überschreiten die tatsächlichen Kosten (z. B. für<br />
Rechtsberatung, Gutachter sowie Sachverständige<br />
und Berater) oder darauf anfallende Steuern die<br />
veranschlagten Beträge kann die durch Kostenüberschreitungen<br />
entstehende Finanzierungslücke die<br />
Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals, eine Reduzierung<br />
der Liquiditätsreserve oder eine Ausschüttungsreduzierung<br />
notwendig machen. Auch durch Ausfall<br />
von Vertragspartnern, verzögerte Eigenkapitalplatzierung<br />
(bzw. gegenüber der Prognose höhere Kosten<br />
und Aufwendungen für die EigenkapitalZwischenfinanzierung),<br />
höhere Steuern, unvorhergesehene<br />
Kosten etc. können sich das Investitionsvolumen und<br />
damit auch der Finanzierungsbedarf erhöhen. Än<br />
21<br />
derungen des Investitionsvolumens wirken sich ggf.<br />
nachteilig auf den prognostizierten Investitions und<br />
Finanzierungsplan (vgl. unter Tz. 6) und damit auf die<br />
prognostizierte Rentabilität und die prognostizierten<br />
Ausschüttungen aus.<br />
3.3.2 Vermietung und Anschlussvermietung <strong>–</strong><br />
Abweichungen von der Prognose<br />
Die Anleger tragen grundsätzlich das Bonitätsrisiko<br />
bzgl. der Mieter, im vorliegenden Fall insbesondere<br />
auch das des Hauptmieters CBA. Die Prognoserechnung<br />
basiert bzgl. der Mieteinnahmen und der<br />
Kostentragung bzw. Erstattung der Mietnebenkosten<br />
(z. B. Bewirtschaftungskosten, Kosten der Gebäudeversicherung,<br />
öffentliche Abgaben und Immobiliensteuern,<br />
laufende Instandhaltungs und Reparaturkosten)<br />
auf der Annahme, dass die Mieter während der<br />
gesamten Mietzeit ihren mietvertraglichen Verpflichtungen<br />
nachkommen. Ein Mietausfallwagnis wurde<br />
aufgrund der aus Sicht der Prospektherausgeberin<br />
guten Bonität des Hauptmieters, der ca. 97 % der vermietbaren<br />
Flächen langfristig angemietet hat, nicht<br />
in die Prognoserechnung einbezogen. Sicherheiten<br />
für die Verpflichtungen des Hauptmieters wurden<br />
nicht gestellt. Sollte sich die wirtschaftliche Situation<br />
der Mieter, insbesondere des Hauptmieters, verschlechtern<br />
und sollten diese ihren mietvertraglichen<br />
Verpflichtungen gleich aus welchem Grund nicht bzw.<br />
nicht ordnungsgemäß oder nicht im vollen Umfang<br />
nachkommen bzw. die Miete kürzen (Mietmin derung)<br />
oder Mietnebenkosten nicht bezahlen, kann es im<br />
Vergleich zur Prognoserechnung zu erheblich niedrigeren<br />
NettoMieteinnahmen oder gar zum völligen<br />
Ausfall von Mieteinnahmen kommen. Dies gilt auch<br />
wenn der entsprechende Mietvertrag unvorhergesehen<br />
vorzeitig beendet werden sollte. Das Ergebnis<br />
der Fondsgesellschaft kann dadurch nachteilig<br />
beeinträchtigt werden, bis hin zur Insolvenz und zum<br />
vollständigen Verlust der Kapitaleinlage des Anlegers<br />
nebst Agio.<br />
Grundsätzlich können Vertragspartner auch langfristige<br />
(Miet)Verträge aus wichtigem Grund kündigen;<br />
dieses Recht besteht dann, wenn eine Vertragspartei<br />
einer wesentlichen Vertragspflicht während der Vertragslaufzeit<br />
nicht nachkommt bzw. diese erheblich<br />
verletzt. Das prognostizierte wirtschaftliche Ergebnis<br />
für die Fondsgesellschaft bzw. die Anleger kann sich<br />
somit <strong>–</strong> u. U. auch deutlich <strong>–</strong> verschlechtern.