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Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS

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und Aufwendungen, Vermietungssituation und erzielbare<br />

Mieterträge und der angenommene Verkaufspreis<br />

und ­zeitpunkt für das Fondsobjekt. Die in den<br />

Berechnungen zugrunde gelegten absoluten Größen<br />

dieser Variablen basieren auf durchschnittlichen<br />

historischen Werten der wirtschaftlichen Gegebenheiten<br />

und der weiteren zu erwartenden Entwicklung,<br />

auf Schätzungen bzw. auf Erfahrungswerten der involvierten<br />

externen Experten (z. B. Gutachter, Steuerberater)<br />

und der Initiatorin im Allgemeinen. Es wird davon<br />

ausgegangen, dass diese Werte im Rahmen einer<br />

Langzeitbetrachtung auch zukünftig als Indikator herangezogen<br />

werden können. Jedoch sind nachhaltige<br />

negative Abweichungen von der Prognoserechnung<br />

möglich, da jede Veränderung einer Variablen das<br />

Gesamtergebnis beeinflusst. Darüber hinaus ist vom<br />

Anleger zu berücksichtigen, dass Abweichungen von<br />

getroffenen Annahmen sich gegenseitig kompensieren<br />

oder auch kumuliert zu nachhaltigen Abweichungen<br />

von prognostizierten Kapitalrückflüssen,<br />

steuerlichen Ergebnissen und Renditen nach Steuern<br />

führen können. Die finanzmathematisch errechnete<br />

Rendite (IRR) stellt daher lediglich einen Orientierungswert<br />

dar und kann nicht bzw. nur sehr bedingt<br />

mit der Rendite von Kapitalanlagen (z. B. von Pfandbriefen)<br />

verglichen werden. U. a. sind der unternehmerische<br />

Charakter einer Immobilieninvestition und<br />

die Tatsache zu berücksichtigen, dass nur das jeweils<br />

noch gebundene Kapital in Höhe der finanzmathematischen<br />

Rendite verzinst wird.<br />

Der in diesem Prospekt enthaltene prognostizierte Investitions­<br />

und Finanzierungsplan für die Fondsgesellschaft<br />

(Tz. 6) stellt eine Kalkulation der voraussichtlich<br />

anfallenden Kosten der Gesamtinvestitionsmaßnahme<br />

dar. Überschreiten die tatsächlichen Kosten (z. B. für<br />

Rechtsberatung, Gutachter sowie Sachverständige<br />

und Berater) oder darauf anfallende Steuern die<br />

veranschlagten Beträge kann die durch Kostenüberschreitungen<br />

entstehende Finanzierungslücke die<br />

Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals, eine Reduzierung<br />

der Liquiditätsreserve oder eine Ausschüttungsreduzierung<br />

notwendig machen. Auch durch Ausfall<br />

von Vertragspartnern, verzögerte Eigenkapitalplatzierung<br />

(bzw. gegenüber der Prognose höhere Kosten<br />

und Aufwendungen für die Eigenkapital­Zwischenfinanzierung),<br />

höhere Steuern, unvorhergesehene<br />

Kosten etc. können sich das Investitionsvolumen und<br />

damit auch der Finanzierungsbedarf erhöhen. Än­<br />

21<br />

derungen des Investitionsvolumens wirken sich ggf.<br />

nachteilig auf den prognostizierten Investitions­ und<br />

Finanzierungsplan (vgl. unter Tz. 6) und damit auf die<br />

prognostizierte Rentabilität und die prognostizierten<br />

Ausschüttungen aus.<br />

3.3.2 Vermietung und Anschlussvermietung <strong>–</strong><br />

Abweichungen von der Prognose<br />

Die Anleger tragen grundsätzlich das Bonitätsrisiko<br />

bzgl. der Mieter, im vorliegenden Fall insbesondere<br />

auch das des Hauptmieters CBA. Die Prognoserechnung<br />

basiert bzgl. der Mieteinnahmen und der<br />

Kostentragung bzw. Erstattung der Mietnebenkosten<br />

(z. B. Bewirtschaftungskosten, Kosten der Gebäudeversicherung,<br />

öffentliche Abgaben und Immobiliensteuern,<br />

laufende Instandhaltungs­ und Reparaturkosten)<br />

auf der Annahme, dass die Mieter während der<br />

gesamten Mietzeit ihren mietvertraglichen Verpflichtungen<br />

nachkommen. Ein Mietausfallwagnis wurde<br />

aufgrund der aus Sicht der Prospektherausgeberin<br />

guten Bonität des Hauptmieters, der ca. 97 % der vermietbaren<br />

Flächen langfristig angemietet hat, nicht<br />

in die Prognoserechnung einbezogen. Sicherheiten<br />

für die Verpflichtungen des Hauptmieters wurden<br />

nicht gestellt. Sollte sich die wirtschaftliche Situation<br />

der Mieter, insbesondere des Hauptmieters, verschlechtern<br />

und sollten diese ihren mietvertraglichen<br />

Verpflichtungen gleich aus welchem Grund nicht bzw.<br />

nicht ordnungsgemäß oder nicht im vollen Umfang<br />

nachkommen bzw. die Miete kürzen (Mietmin derung)<br />

oder Mietnebenkosten nicht bezahlen, kann es im<br />

Vergleich zur Prognoserechnung zu erheblich niedrigeren<br />

Netto­Mieteinnahmen oder gar zum völligen<br />

Ausfall von Mieteinnahmen kommen. Dies gilt auch<br />

wenn der entsprechende Mietvertrag unvorhergesehen<br />

vorzeitig beendet werden sollte. Das Ergebnis<br />

der Fondsgesellschaft kann dadurch nachteilig<br />

beeinträchtigt werden, bis hin zur Insolvenz und zum<br />

vollständigen Verlust der Kapitaleinlage des Anlegers<br />

nebst Agio.<br />

Grundsätzlich können Vertragspartner auch langfristige<br />

(Miet­)Verträge aus wichtigem Grund kündigen;<br />

dieses Recht besteht dann, wenn eine Vertragspartei<br />

einer wesentlichen Vertragspflicht während der Vertragslaufzeit<br />

nicht nachkommt bzw. diese erheblich<br />

verletzt. Das prognostizierte wirtschaftliche Ergebnis<br />

für die Fondsgesellschaft bzw. die Anleger kann sich<br />

somit <strong>–</strong> u. U. auch deutlich <strong>–</strong> verschlechtern.

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