Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS
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stimmtes Umweltrating (sog. ABGR oder Greenstar<br />
Rating) nicht erreicht und aufrechterhält, besteht ein<br />
Kündigungsrecht der SOPA, wie in Tz. 3.2.1 näher<br />
beschrieben. All diese Fälle beinhalten aus Sicht der<br />
Anleger das Risiko des teilweisen oder vollständigen<br />
Verlusts der Kapitaleinlage nebst Agio.<br />
3.3.3 Zwischenfinanzierung<br />
Sollte das erforderliche Kommanditkapital zum Zeitpunkt<br />
der Kaufpreiszahlung im Dezember 2008 nicht<br />
zur Verfügung stehen, muss das Kommanditkapital<br />
bis zur Vollplatzierung teilweise oder ganz zwischenfinanziert<br />
werden. Im Rahmen des prognostizierten<br />
Investitions und Finanzierungsplanes (Tz. 6) bzw.<br />
der Prognoserechnung (Tz. 7) wurden entsprechende<br />
Ansätze auf der Grundlage von Schätzungen und<br />
Annahmen betreffend das Zeitfenster für die Eigenkapitalplatzierung<br />
der Fondsgesellschaft und betreffend<br />
den damit ggf. zusammenhängenden Kosten und<br />
Aufwendungen getroffen. Eine Finanzierungszusage<br />
der Bayerischen Landesbank in Höhe von grundsätzlich<br />
bis zu AUD 115 Mio. für den Zeitraum bis zum<br />
30. Juni 2009 liegt vor, es müssen von der Fondsgesellschaft<br />
jedoch bestimmte Auszahlungsvoraussetzungen<br />
erfüllt werden und es besteht das grundsätzliche<br />
Risiko, dass die Bank bei Nichterfüllung dieser<br />
Voraussetzungen den Kredit nicht auszahlt. Sollte<br />
dieser Fall eintreten, dann wäre die Fondsgesellschaft<br />
nicht in der Lage, Ihre Zahlungsverpflichtungen<br />
unter den relevanten Verträgen, insbesondere unter<br />
dem Kaufvertrag für das Fondsobjekt, zu erfüllen<br />
und es wäre nicht auszuschließen, dass in diesem<br />
Fall die Fondsgesellschaft insolvent würde und dass<br />
die Anleger teilweise oder vollständig ihre Kapitaleinlage<br />
nebst Agio verlieren würden. Die Laufzeit<br />
der Zwischenfinanzierung kann bei Zustimmung der<br />
zuständigen Gremien der Bayerischen Landesbank<br />
sowie bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen ggf.<br />
einmalig bis zum 30. Juni 2010 verlängert werden<br />
(Details hierzu siehe in Tz. 10.4). Liegen die Kosten<br />
der ggf. erforderlichen Zwischenfinanzierung, bspw.<br />
im Falle steigender bzw. tatsächlich höherer Zinsen<br />
oder Kredit und Liquiditätsmargen, aufgrund von<br />
Platzierungsverzögerungen oder verspäteten Einzahlungen<br />
durch die Anleger, höher als in der Prognoserechnung<br />
bzw. dem Investitions und Finanzierungsplan<br />
kalkulatorisch angesetzt, gehen diese zunächst<br />
zulasten der Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft.<br />
24<br />
Sollte die vorhandene Liquidität nicht ausreichen,<br />
wäre eine Nachfinanzierung dieser Kosten erforderlich<br />
und / oder die geplanten Ausschüttungen an<br />
die Anleger können sich entsprechend reduzieren<br />
oder im schlimmsten Fall entfallen bzw. ausgesetzt<br />
werden. Sollte sich die Eigenkapitalplatzierung über<br />
einen sehr langen Zeitraum verzögern bzw. sollten<br />
sonstige Rahmenbedingungen ungünstig sein (z. B.<br />
falls in diesem Fall die finanzierende Bank die Laufzeit<br />
des Darlehens für die Zwischenfinanzierung nicht<br />
verlängert), ist nicht völlig auszuschließen, dass die<br />
Anleger Ihre Kapitaleinlage nebst Agio teilweise oder<br />
vollständig verlieren.<br />
Im prognostizierten Investitions und Finanzierungsplan<br />
(Tz. 6) ist in der Position „Finanzierungskosten“<br />
eine kalkulatorische Rückstellung für Zwischenfinanzierungszinsen<br />
enthalten. Aus Vereinfachungsgründen<br />
geht die Prognoserechnung von einer<br />
vollständigen Einzahlung des Eigenkapitals im<br />
Dezember 2008 aus und stellt demgemäß auch einen<br />
entsprechenden Liquiditätsabfluss für projizierte<br />
Ausschüttungen in Höhe von 6,5 % im Jahr 2009 dar.<br />
Da das Zinsniveau zzgl. der anfallenden Bankmarge<br />
für eine mögliche Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />
zum Zeitpunkt der Prospektierung deutlich<br />
über 6,5 % liegt, wurde im Rahmen des Investitions<br />
und Finanzierungsplans aus Gründen der kaufmännischen<br />
Vorsicht, für den Fall, dass das Eigenkapital<br />
zu einem späteren Zeitpunkt eingezahlt wird und die<br />
Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals durch die<br />
BayernLB in Anspruch genommen werden muss, eine<br />
Rückstellung gebildet. Die Verzinsung der Zwischenfinanzierung<br />
erfolgt auf variabler Basis in Anlehnung<br />
an den AUDBBSW (allgemeiner Basissatz für Finanzierungen<br />
in <strong>Australien</strong>) je nach Zinsbindungsfrist zzgl.<br />
einer vereinbarten Marge und zzgl. der jeweiligen<br />
Liquiditätskosten der Bank. Für den nicht in Anspruch<br />
genommenen Kreditbetrag sind jährlich Bereitstellungszinsen<br />
von 0,25 % zumindest bis zum nächsten<br />
Zinstermin an die Bank zu entrichten. Für den Zwischenfinanzierungszins<br />
und die Bereitstellungsprovision<br />
wurde im Rahmen des Investitions und Finanzierungsplans<br />
eine Rückstellung in Höhe von AUD<br />
1.351.054 gebildet. Diese Kosten sind im Rahmen des<br />
Investitions und Finanzierungsplans als bloße Schätzposition<br />
enthalten und es wurden die Mieteinnahmen<br />
des Rumpfjahres 2008 (in Höhe von rd. AUD 236.682)<br />
mit den angesetzten Finanzierungskosten verrechnet.