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Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS

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stimmtes Umweltrating (sog. ABGR­ oder Greenstar­<br />

Rating) nicht erreicht und aufrechterhält, besteht ein<br />

Kündigungsrecht der SOPA, wie in Tz. 3.2.1 näher<br />

beschrieben. All diese Fälle beinhalten aus Sicht der<br />

Anleger das Risiko des teilweisen oder vollständigen<br />

Verlusts der Kapitaleinlage nebst Agio.<br />

3.3.3 Zwischenfinanzierung<br />

Sollte das erforderliche Kommanditkapital zum Zeitpunkt<br />

der Kaufpreiszahlung im Dezember 2008 nicht<br />

zur Verfügung stehen, muss das Kommanditkapital<br />

bis zur Vollplatzierung teilweise oder ganz zwischenfinanziert<br />

werden. Im Rahmen des prognostizierten<br />

Investitions­ und Finanzierungsplanes (Tz. 6) bzw.<br />

der Prognoserechnung (Tz. 7) wurden entsprechende<br />

Ansätze auf der Grundlage von Schätzungen und<br />

Annahmen betreffend das Zeitfenster für die Eigenkapitalplatzierung<br />

der Fondsgesellschaft und betreffend<br />

den damit ggf. zusammenhängenden Kosten und<br />

Aufwendungen getroffen. Eine Finanzierungszusage<br />

der Bayerischen Landesbank in Höhe von grundsätzlich<br />

bis zu AUD 115 Mio. für den Zeitraum bis zum<br />

30. Juni 2009 liegt vor, es müssen von der Fondsgesellschaft<br />

jedoch bestimmte Auszahlungsvoraussetzungen<br />

erfüllt werden und es besteht das grundsätzliche<br />

Risiko, dass die Bank bei Nichterfüllung dieser<br />

Voraussetzungen den Kredit nicht auszahlt. Sollte<br />

dieser Fall eintreten, dann wäre die Fondsgesellschaft<br />

nicht in der Lage, Ihre Zahlungsverpflichtungen<br />

unter den relevanten Verträgen, insbesondere unter<br />

dem Kaufvertrag für das Fondsobjekt, zu erfüllen<br />

und es wäre nicht auszuschließen, dass in diesem<br />

Fall die Fondsgesellschaft insolvent würde und dass<br />

die Anleger teilweise oder vollständig ihre Kapitaleinlage<br />

nebst Agio verlieren würden. Die Laufzeit<br />

der Zwischenfinanzierung kann bei Zustimmung der<br />

zuständigen Gremien der Bayerischen Landesbank<br />

sowie bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen ggf.<br />

einmalig bis zum 30. Juni 2010 verlängert werden<br />

(Details hierzu siehe in Tz. 10.4). Liegen die Kosten<br />

der ggf. erforderlichen Zwischenfinanzierung, bspw.<br />

im Falle steigender bzw. tatsächlich höherer Zinsen<br />

oder Kredit­ und Liquiditätsmargen, aufgrund von<br />

Platzierungsverzögerungen oder verspäteten Einzahlungen<br />

durch die Anleger, höher als in der Prognoserechnung<br />

bzw. dem Investitions­ und Finanzierungsplan<br />

kalkulatorisch angesetzt, gehen diese zunächst<br />

zulasten der Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft.<br />

24<br />

Sollte die vorhandene Liquidität nicht ausreichen,<br />

wäre eine Nachfinanzierung dieser Kosten erforderlich<br />

und / oder die geplanten Ausschüttungen an<br />

die Anleger können sich entsprechend reduzieren<br />

oder im schlimmsten Fall entfallen bzw. ausgesetzt<br />

werden. Sollte sich die Eigenkapitalplatzierung über<br />

einen sehr langen Zeitraum verzögern bzw. sollten<br />

sonstige Rahmenbedingungen ungünstig sein (z. B.<br />

falls in diesem Fall die finanzierende Bank die Laufzeit<br />

des Darlehens für die Zwischenfinanzierung nicht<br />

verlängert), ist nicht völlig auszuschließen, dass die<br />

Anleger Ihre Kapitaleinlage nebst Agio teilweise oder<br />

vollständig verlieren.<br />

Im prognostizierten Investitions­ und Finanzierungsplan<br />

(Tz. 6) ist in der Position „Finanzierungskosten“<br />

eine kalkulatorische Rückstellung für Zwischenfinanzierungszinsen<br />

enthalten. Aus Vereinfachungsgründen<br />

geht die Prognoserechnung von einer<br />

vollständigen Einzahlung des Eigenkapitals im<br />

Dezember 2008 aus und stellt demgemäß auch einen<br />

entsprechenden Liquiditätsabfluss für projizierte<br />

Ausschüttungen in Höhe von 6,5 % im Jahr 2009 dar.<br />

Da das Zinsniveau zzgl. der anfallenden Bankmarge<br />

für eine mögliche Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />

zum Zeitpunkt der Prospektierung deutlich<br />

über 6,5 % liegt, wurde im Rahmen des Investitions­<br />

und Finanzierungsplans aus Gründen der kaufmännischen<br />

Vorsicht, für den Fall, dass das Eigenkapital<br />

zu einem späteren Zeitpunkt eingezahlt wird und die<br />

Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals durch die<br />

BayernLB in Anspruch genommen werden muss, eine<br />

Rückstellung gebildet. Die Verzinsung der Zwischenfinanzierung<br />

erfolgt auf variabler Basis in Anlehnung<br />

an den AUD­BBSW (allgemeiner Basissatz für Finanzierungen<br />

in <strong>Australien</strong>) je nach Zinsbindungsfrist zzgl.<br />

einer vereinbarten Marge und zzgl. der jeweiligen<br />

Liquiditätskosten der Bank. Für den nicht in Anspruch<br />

genommenen Kreditbetrag sind jährlich Bereitstellungszinsen<br />

von 0,25 % zumindest bis zum nächsten<br />

Zinstermin an die Bank zu entrichten. Für den Zwischenfinanzierungszins<br />

und die Bereitstellungsprovision<br />

wurde im Rahmen des Investitions­ und Finanzierungsplans<br />

eine Rückstellung in Höhe von AUD<br />

1.351.054 gebildet. Diese Kosten sind im Rahmen des<br />

Investitions­ und Finanzierungsplans als bloße Schätzposition<br />

enthalten und es wurden die Mieteinnahmen<br />

des Rumpfjahres 2008 (in Höhe von rd. AUD 236.682)<br />

mit den angesetzten Finanzierungskosten verrechnet.

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