Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS
Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS
Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
3.3.9 Veräußerung der Fondsimmobilie/<br />
Wertentwicklung /Beteiligungsdauer<br />
Da bei der Veräußerung der Fondsimmobilie der<br />
Verkaufspreis u. a. von der Ertragskraft der Immobilie<br />
selbst und damit in erster Linie von der jeweils<br />
aktuellen Vermietungssituation des Fondsobjektes<br />
(z. B. Bonität der Mieter, Regelungen und Laufzeit<br />
der Mietverträge), von der Standortqualität bzw. der<br />
zum Zeitpunkt der Veräußerung am Markt bestehenden<br />
Nachfrage von Investoren abhängig sein wird,<br />
ist nicht vorhersehbar, ob eine Veräußerung des<br />
Fondsobjektes zu für den Anleger günstigen Konditionen<br />
möglich sein wird. Die Wertentwicklung der<br />
Fondsimmobilie und der erzielbare Wiederverkaufspreis<br />
sind daher von heute nicht vorhersehbaren,<br />
markt und objektspezifischen Entwicklungen sowie<br />
von verschiedenen gesamtwirtschaftlichen oder<br />
branchenspezifischen Faktoren abhängig. Zum Ablauf<br />
des Prognosezeitraums werden in Tz. 8 „Prognostizierter<br />
Beteiligungserfolg und Sensitivitätsanalysen“<br />
verschiedene Szenarien dargestellt, wobei diese nur<br />
Abweichungen, nicht aber „worstcase“Szenarien<br />
darstellen, bei denen die Anleger die Kapitaleinlage<br />
nebst Agio ganz oder teilweise verlieren können.<br />
Die im Rahmen der Prognoseberechnung ermittelte<br />
Rentabilität basiert zu einem maßgeblichen Teil auf<br />
dem kalkulierten Veräußerungserlös des Fondsobjektes.<br />
Sollte das Fondsobjekt tatsächlich nicht zum<br />
kalkulierten Preis veräußert werden können, wird die<br />
tatsächliche Rentabilität aus Anteilen an der Fondsgesellschaft<br />
geringer ausfallen und kann auch die<br />
Rückzahlung des Kapitalanteils nebst Agio infrage<br />
stehen. Der Erlös aus der Veräußerung des Fondsobjektes<br />
wird dazu verwendet, zunächst die Verbindlichkeiten<br />
der Fondsgesellschaft gegenüber Drittgläubigern<br />
und danach solche gegenüber Gesellschaftern<br />
zu bedienen. Ein verbleibender Verwertungserlös<br />
wird im Verhältnis der Kapitaleinlage (Kapitalkonto I)<br />
an die Gesellschafter ausgezahlt. Liegt der erzielte<br />
Veräußerungserlös unter dem ursprünglich gezahlten<br />
Kaufpreis, so kann der dem Anleger zustehende<br />
Anteil am Veräußerungserlös unter die ursprünglich<br />
geleistete Anlagesumme absinken. Es ist auch nicht<br />
auszuschließen, dass im Extremfall der Veräußerungserlös<br />
nach Bedienung der Verbindlichkeiten aufgezehrt<br />
ist. Dies würde für den Anleger wirtschaftlich zu<br />
einem Verlust seiner geleisteten Anlagesumme nebst<br />
27<br />
Agio führen. Auch ist im Hinblick auf eine künftige<br />
Wertentwicklung zu beachten, dass die im Rahmen<br />
des Beteiligungsangebotes anfallenden Dienstleistungsvergütungen<br />
und Kosten keine wertbildenden<br />
Aufwendungen der Investition für einen späteren<br />
Erwerber darstellen, mit der Folge, dass diese erst<br />
durch Wertzuwächse bei der Fondsimmobilie kompensiert<br />
werden müssen. Die Veräußerung der<br />
Fondsimmobilie ist durch keinerlei Vereinbarungen<br />
gesichert. Insofern besteht zu jedem Zeitpunkt das Risiko,<br />
dass die Fondsimmobilie nicht veräußert werden<br />
kann und daher der im Rahmen der Prognoserechnung<br />
kalkulierte Verkaufserlös nicht erzielt werden<br />
kann. Aufgrund der Größe des Fondsobjektes und der<br />
somit erforderlichen Finanzkraft späterer Käufer ist<br />
die Anzahl potenzieller Käufer eingeschränkt. Dadurch<br />
kann auch die Veräußerbarkeit eingeschränkt<br />
sein und / oder die Kaufpreisfindung verzerrt werden.<br />
Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass eine<br />
Veräußerung der Immobilie nicht möglich ist, weil<br />
kein erforderlicher Mehrheitsbeschluss in der Gesellschafterversammlung<br />
der Fondsgesellschaft gefasst<br />
wird oder weil die hierzu erforderliche Zustimmung<br />
der SOPA nicht erhalten werden konnte (siehe<br />
Tz. 3.2.1).<br />
Die Prognoserechnung geht davon aus, dass die<br />
Fondsimmobilie zum Ende des Jahres 2019 (prognostizierte<br />
Bewirtschaftungsphase) veräußert wird<br />
(Details siehe Tz. 7). Aufgrund der Nutzung des<br />
Fondsobjektes für zu diesem Zeitpunkt rd. zwölf Jahre<br />
und der in diesem Jahr auslaufenden Grundmietzeit<br />
unter dem Hauptmietvertrag mit der CBA wurden<br />
im Zusammenhang mit der Veräußerung Kosten in<br />
Zusammenhang mit der Renovierung, Wieder bzw.<br />
Anschlussvermietung und dem Verkauf der Fondsimmobilie<br />
angesetzt und von den Veräußerungserlösen<br />
im Jahr 2019 abgezogen (Details siehe Tz. 7). Sollten<br />
die Kostenansätze im Rahmen der Prognoserechnung<br />
in einer solchen Situation nicht ausreichen, würde<br />
dies ggf. zu einer Verringerung der möglichen Netto<br />
Veräußerungserlöse führen, was sich negativ auf die<br />
Rentabilität für die Anleger auswirken könnte, ggf. bis<br />
hin zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust<br />
der investierten Kapitaleinlage nebst Agio. Sollte<br />
das Fondsobjekt Ende 2019 nicht veräußert werden,<br />
dann besteht neben dem Anschluss bzw. Weitervermietungsrisiko<br />
auch das Risiko der Refinanzierung