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Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS

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3.3.9 Veräußerung der Fondsimmobilie/<br />

Wertentwicklung /Beteiligungsdauer<br />

Da bei der Veräußerung der Fondsimmobilie der<br />

Verkaufspreis u. a. von der Ertragskraft der Immobilie<br />

selbst und damit in erster Linie von der jeweils<br />

aktuellen Vermietungssituation des Fondsobjektes<br />

(z. B. Bonität der Mieter, Regelungen und Laufzeit<br />

der Mietverträge), von der Standortqualität bzw. der<br />

zum Zeitpunkt der Veräußerung am Markt bestehenden<br />

Nachfrage von Investoren abhängig sein wird,<br />

ist nicht vorhersehbar, ob eine Veräußerung des<br />

Fondsobjektes zu für den Anleger günstigen Konditionen<br />

möglich sein wird. Die Wertentwicklung der<br />

Fondsimmobilie und der erzielbare Wiederverkaufspreis<br />

sind daher von heute nicht vorhersehbaren,<br />

markt­ und objektspezifischen Entwicklungen sowie<br />

von verschiedenen gesamtwirtschaftlichen oder<br />

branchenspezifischen Faktoren abhängig. Zum Ablauf<br />

des Prognosezeitraums werden in Tz. 8 „Prognostizierter<br />

Beteiligungserfolg und Sensitivitätsanalysen“<br />

verschiedene Szenarien dargestellt, wobei diese nur<br />

Abweichungen, nicht aber „worst­case“­Szenarien<br />

darstellen, bei denen die Anleger die Kapitaleinlage<br />

nebst Agio ganz oder teilweise verlieren können.<br />

Die im Rahmen der Prognoseberechnung ermittelte<br />

Rentabilität basiert zu einem maßgeblichen Teil auf<br />

dem kalkulierten Veräußerungserlös des Fondsobjektes.<br />

Sollte das Fondsobjekt tatsächlich nicht zum<br />

kalkulierten Preis veräußert werden können, wird die<br />

tatsächliche Rentabilität aus Anteilen an der Fondsgesellschaft<br />

geringer ausfallen und kann auch die<br />

Rückzahlung des Kapitalanteils nebst Agio infrage<br />

stehen. Der Erlös aus der Veräußerung des Fondsobjektes<br />

wird dazu verwendet, zunächst die Verbindlichkeiten<br />

der Fondsgesellschaft gegenüber Drittgläubigern<br />

und danach solche gegenüber Gesellschaftern<br />

zu bedienen. Ein verbleibender Verwertungserlös<br />

wird im Verhältnis der Kapitaleinlage (Kapitalkonto I)<br />

an die Gesellschafter ausgezahlt. Liegt der erzielte<br />

Veräußerungserlös unter dem ursprünglich gezahlten<br />

Kaufpreis, so kann der dem Anleger zustehende<br />

Anteil am Veräußerungserlös unter die ursprünglich<br />

geleistete Anlagesumme absinken. Es ist auch nicht<br />

auszuschließen, dass im Extremfall der Veräußerungserlös<br />

nach Bedienung der Verbindlichkeiten aufgezehrt<br />

ist. Dies würde für den Anleger wirtschaftlich zu<br />

einem Verlust seiner geleisteten Anlagesumme nebst<br />

27<br />

Agio führen. Auch ist im Hinblick auf eine künftige<br />

Wertentwicklung zu beachten, dass die im Rahmen<br />

des Beteiligungsangebotes anfallenden Dienstleistungsvergütungen<br />

und Kosten keine wertbildenden<br />

Aufwendungen der Investition für einen späteren<br />

Erwerber darstellen, mit der Folge, dass diese erst<br />

durch Wertzuwächse bei der Fondsimmobilie kompensiert<br />

werden müssen. Die Veräußerung der<br />

Fondsimmobilie ist durch keinerlei Vereinbarungen<br />

gesichert. Insofern besteht zu jedem Zeitpunkt das Risiko,<br />

dass die Fondsimmobilie nicht veräußert werden<br />

kann und daher der im Rahmen der Prognoserechnung<br />

kalkulierte Verkaufserlös nicht erzielt werden<br />

kann. Aufgrund der Größe des Fondsobjektes und der<br />

somit erforderlichen Finanzkraft späterer Käufer ist<br />

die Anzahl potenzieller Käufer eingeschränkt. Dadurch<br />

kann auch die Veräußerbarkeit eingeschränkt<br />

sein und / oder die Kaufpreisfindung verzerrt werden.<br />

Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass eine<br />

Veräußerung der Immobilie nicht möglich ist, weil<br />

kein erforderlicher Mehrheitsbeschluss in der Gesellschafterversammlung<br />

der Fondsgesellschaft gefasst<br />

wird oder weil die hierzu erforderliche Zustimmung<br />

der SOPA nicht erhalten werden konnte (siehe<br />

Tz. 3.2.1).<br />

Die Prognoserechnung geht davon aus, dass die<br />

Fondsimmobilie zum Ende des Jahres 2019 (prognostizierte<br />

Bewirtschaftungsphase) veräußert wird<br />

(Details siehe Tz. 7). Aufgrund der Nutzung des<br />

Fondsobjektes für zu diesem Zeitpunkt rd. zwölf Jahre<br />

und der in diesem Jahr auslaufenden Grundmietzeit<br />

unter dem Hauptmietvertrag mit der CBA wurden<br />

im Zusammenhang mit der Veräußerung Kosten in<br />

Zusammenhang mit der Renovierung, Wieder­ bzw.<br />

Anschlussvermietung und dem Verkauf der Fondsimmobilie<br />

angesetzt und von den Veräußerungserlösen<br />

im Jahr 2019 abgezogen (Details siehe Tz. 7). Sollten<br />

die Kostenansätze im Rahmen der Prognoserechnung<br />

in einer solchen Situation nicht ausreichen, würde<br />

dies ggf. zu einer Verringerung der möglichen Netto­<br />

Veräußerungserlöse führen, was sich negativ auf die<br />

Rentabilität für die Anleger auswirken könnte, ggf. bis<br />

hin zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust<br />

der investierten Kapitaleinlage nebst Agio. Sollte<br />

das Fondsobjekt Ende 2019 nicht veräußert werden,<br />

dann besteht neben dem Anschluss­ bzw. Weitervermietungsrisiko<br />

auch das Risiko der Refinanzierung

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