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Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS

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Das Fondsobjekt ist flexibel nutzbar konzipiert und<br />

entsprechend drittverwendungsfähig. Das Gebäude<br />

ist auf einem Grundstück errichtet, das im Eigentum<br />

der <strong>Sydney</strong> <strong>Olympic</strong> <strong>Park</strong> Authority (SOPA) steht.<br />

Die Fondsgesellschaft soll mittelbar das Grundstück<br />

nebst aufstehendem Gebäude als Inhaberin eines langfristigen<br />

erbbaurechtsähnlichen Rechts mit Laufzeit bis<br />

zum Jahr 2106 halten (Details hierzu siehe in Tz. 10.6).<br />

1.7 Mieter/Mietvertrag (Sublease)<br />

Das Fondsobjekt ist zu rd. 97 % über einen Mietvertrag<br />

(sog. Sublease, also ein Untermietvertrag unter<br />

dem erbbaurechtsähnlichen Recht mit der SOPA) an<br />

die CBA bis mindestens August 2019 vermietet. Bei<br />

den verbleibenden rd. 3 % Mietflächen handelt es sich<br />

um Einzelhandelsflächen, die an vier weitere Mieter<br />

vermietet sind.<br />

Die CBA ist ein führender Anbieter von Finanzdienstleistungen<br />

und eines der größten an der australischen<br />

Börse (ASX) gelisteten Unternehmen. Die CBA verfügt<br />

über eine gute Bonitätsbewertung namhafter Ratingagenturen<br />

(sog. Credit Rating).<br />

Credit Ratings Long term Short term<br />

Fitch Ratings AA F1+ Juni 07<br />

Moody´s Investor<br />

Services<br />

Aa1 P­1 Juni 07<br />

Standard & Poor´s AA A­1+ Juni 07<br />

Die Mieteinnahmen unter dem Mietvertrag mit der<br />

CBA werden jährlich fest um 3,25 % erhöht (Wertsicherungsklausel).<br />

Nach Ablauf der Mietzeit hat der<br />

Mieter drei Verlängerungsoptionen zu je fünf Jahren.<br />

Bei Ausübung der Optionen erfolgt grundsätzlich<br />

jeweils eine Anpassung an die Marktmiete. Bei dem<br />

Mietvertrag handelt es sich um einen sog. „Double­<br />

Net­Mietvertrag“, d. h. der Vermieter ist <strong>–</strong> bis auf<br />

bestimmte vertraglich festgelegte Ausnahmen (z. B.<br />

Außenanstrich, Erneuerung von Fußböden) <strong>–</strong> lediglich<br />

für strukturelle Reparaturen an Dach und Fach<br />

(sog. Capital Works) zuständig. Die wesentlichen<br />

Betriebs­ und Bewirtschaftungskosten, abgesehen<br />

von bestimmten Ausnahmen (z. B. Betriebskosten<br />

der Klimaanlage „after hours“), trägt die CBA. Daher<br />

sollten aus heutiger Sicht die Netto­Mieteinnahmen<br />

aus dem Fondsobjekt über die Prognosedauer dieses<br />

9<br />

Beteiligungsangebotes bei regulärem Verlauf des<br />

Mietvertrags im Wesentlichen verlässlich projizierbar<br />

sein.<br />

1.8 Gutachten und Prüfungen im Zusammenhang<br />

mit dem Ankauf des Fondsobjekts<br />

Im Zusammenhang mit dem Ankauf des Fondsobjektes<br />

hat Colliers International, <strong>Sydney</strong>, ein<br />

Wertgutachten mit Datum vom 24. Juni 2008 erstellt.<br />

Darin wird der Wert des Fondsobjekts zum Zeitpunkt<br />

des vorgesehenen Erwerbs mit AUD 108 Mio. angesetzt.<br />

Weitere Wertgutachten wurden nicht erstellt.<br />

Im Rahmen der Ankaufsprüfung (sog. Due Diligence)<br />

hat Napier & Blakeley Pty Ltd., <strong>Sydney</strong>, ein technisches<br />

Gutachten über das Fondsobjekt, einschließlich umwelttechnischem<br />

Bericht, mit Datum vom 8. Juli 2008<br />

erstellt. Die Ergebnisse dieses technischen Gutachtens<br />

des Fondsobjekts, insbesondere auch bzgl. der zukünftigen<br />

Investitionsanforderungen für strukturelle<br />

Investitionen und Reparaturen bzw. Instandhaltungsmaßnahmen,<br />

wurden im Rahmen der Prognoserechnung<br />

berücksichtigt. Es wurden keine erheblichen<br />

Verunreinigungen und Schadstoffe innerhalb des<br />

Gebäudes und im Untergrund vorgefunden.<br />

1.9 Mindestbeteiligungsbetrag<br />

Der Beteiligungsbetrag jedes künftig beitretenden<br />

Anlegers soll mindestens AUD 20.000 betragen. Der<br />

Beteiligungsbetrag muss durch 1.000 ohne Rest teilbar<br />

sein. Auf den Beteiligungsbetrag künftig beitretender<br />

Anleger wird ein Agio von 5 % erhoben.<br />

1.10 Beitritt und Einzahlung/Platzierungsfrist<br />

und -garantie<br />

Die Zahlung des Beteiligungsbetrags (zzgl. Agio)<br />

erfolgt wahlweise über ein Lastschrifteneinzugsverfahren<br />

oder durch fristgerechte Überweisung auf<br />

das Konto der Fondsgesellschaft (siehe hierzu Tz. 15<br />

„Abwicklungshinweise“). Der Beteiligungsbetrag zzgl.<br />

5 % Agio ist, sofern das Lastschrifteneinzugsverfahren<br />

vom Anleger gewählt wird, zum 20. des auf die<br />

Zeichnung folgenden Monats (bzw., sofern dies kein<br />

Bankarbeits tag ist, zum nächstfolgenden Bankarbeitstag)<br />

zu erbringen, wobei der Einzug für Zeichnungen<br />

bis zum 28. November 2008 zum 12. Dezember 2008<br />

erfolgt.

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