Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS
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Das Fondsobjekt ist flexibel nutzbar konzipiert und<br />
entsprechend drittverwendungsfähig. Das Gebäude<br />
ist auf einem Grundstück errichtet, das im Eigentum<br />
der <strong>Sydney</strong> <strong>Olympic</strong> <strong>Park</strong> Authority (SOPA) steht.<br />
Die Fondsgesellschaft soll mittelbar das Grundstück<br />
nebst aufstehendem Gebäude als Inhaberin eines langfristigen<br />
erbbaurechtsähnlichen Rechts mit Laufzeit bis<br />
zum Jahr 2106 halten (Details hierzu siehe in Tz. 10.6).<br />
1.7 Mieter/Mietvertrag (Sublease)<br />
Das Fondsobjekt ist zu rd. 97 % über einen Mietvertrag<br />
(sog. Sublease, also ein Untermietvertrag unter<br />
dem erbbaurechtsähnlichen Recht mit der SOPA) an<br />
die CBA bis mindestens August 2019 vermietet. Bei<br />
den verbleibenden rd. 3 % Mietflächen handelt es sich<br />
um Einzelhandelsflächen, die an vier weitere Mieter<br />
vermietet sind.<br />
Die CBA ist ein führender Anbieter von Finanzdienstleistungen<br />
und eines der größten an der australischen<br />
Börse (ASX) gelisteten Unternehmen. Die CBA verfügt<br />
über eine gute Bonitätsbewertung namhafter Ratingagenturen<br />
(sog. Credit Rating).<br />
Credit Ratings Long term Short term<br />
Fitch Ratings AA F1+ Juni 07<br />
Moody´s Investor<br />
Services<br />
Aa1 P1 Juni 07<br />
Standard & Poor´s AA A1+ Juni 07<br />
Die Mieteinnahmen unter dem Mietvertrag mit der<br />
CBA werden jährlich fest um 3,25 % erhöht (Wertsicherungsklausel).<br />
Nach Ablauf der Mietzeit hat der<br />
Mieter drei Verlängerungsoptionen zu je fünf Jahren.<br />
Bei Ausübung der Optionen erfolgt grundsätzlich<br />
jeweils eine Anpassung an die Marktmiete. Bei dem<br />
Mietvertrag handelt es sich um einen sog. „Double<br />
NetMietvertrag“, d. h. der Vermieter ist <strong>–</strong> bis auf<br />
bestimmte vertraglich festgelegte Ausnahmen (z. B.<br />
Außenanstrich, Erneuerung von Fußböden) <strong>–</strong> lediglich<br />
für strukturelle Reparaturen an Dach und Fach<br />
(sog. Capital Works) zuständig. Die wesentlichen<br />
Betriebs und Bewirtschaftungskosten, abgesehen<br />
von bestimmten Ausnahmen (z. B. Betriebskosten<br />
der Klimaanlage „after hours“), trägt die CBA. Daher<br />
sollten aus heutiger Sicht die NettoMieteinnahmen<br />
aus dem Fondsobjekt über die Prognosedauer dieses<br />
9<br />
Beteiligungsangebotes bei regulärem Verlauf des<br />
Mietvertrags im Wesentlichen verlässlich projizierbar<br />
sein.<br />
1.8 Gutachten und Prüfungen im Zusammenhang<br />
mit dem Ankauf des Fondsobjekts<br />
Im Zusammenhang mit dem Ankauf des Fondsobjektes<br />
hat Colliers International, <strong>Sydney</strong>, ein<br />
Wertgutachten mit Datum vom 24. Juni 2008 erstellt.<br />
Darin wird der Wert des Fondsobjekts zum Zeitpunkt<br />
des vorgesehenen Erwerbs mit AUD 108 Mio. angesetzt.<br />
Weitere Wertgutachten wurden nicht erstellt.<br />
Im Rahmen der Ankaufsprüfung (sog. Due Diligence)<br />
hat Napier & Blakeley Pty Ltd., <strong>Sydney</strong>, ein technisches<br />
Gutachten über das Fondsobjekt, einschließlich umwelttechnischem<br />
Bericht, mit Datum vom 8. Juli 2008<br />
erstellt. Die Ergebnisse dieses technischen Gutachtens<br />
des Fondsobjekts, insbesondere auch bzgl. der zukünftigen<br />
Investitionsanforderungen für strukturelle<br />
Investitionen und Reparaturen bzw. Instandhaltungsmaßnahmen,<br />
wurden im Rahmen der Prognoserechnung<br />
berücksichtigt. Es wurden keine erheblichen<br />
Verunreinigungen und Schadstoffe innerhalb des<br />
Gebäudes und im Untergrund vorgefunden.<br />
1.9 Mindestbeteiligungsbetrag<br />
Der Beteiligungsbetrag jedes künftig beitretenden<br />
Anlegers soll mindestens AUD 20.000 betragen. Der<br />
Beteiligungsbetrag muss durch 1.000 ohne Rest teilbar<br />
sein. Auf den Beteiligungsbetrag künftig beitretender<br />
Anleger wird ein Agio von 5 % erhoben.<br />
1.10 Beitritt und Einzahlung/Platzierungsfrist<br />
und -garantie<br />
Die Zahlung des Beteiligungsbetrags (zzgl. Agio)<br />
erfolgt wahlweise über ein Lastschrifteneinzugsverfahren<br />
oder durch fristgerechte Überweisung auf<br />
das Konto der Fondsgesellschaft (siehe hierzu Tz. 15<br />
„Abwicklungshinweise“). Der Beteiligungsbetrag zzgl.<br />
5 % Agio ist, sofern das Lastschrifteneinzugsverfahren<br />
vom Anleger gewählt wird, zum 20. des auf die<br />
Zeichnung folgenden Monats (bzw., sofern dies kein<br />
Bankarbeits tag ist, zum nächstfolgenden Bankarbeitstag)<br />
zu erbringen, wobei der Einzug für Zeichnungen<br />
bis zum 28. November 2008 zum 12. Dezember 2008<br />
erfolgt.