Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS
Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS
Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die <strong>Real</strong> I.S. haftet, soweit sie ihre Aufgaben oder<br />
Teile davon an Dritte überträgt, für deren Verschulden<br />
wie für eigenes Verschulden.<br />
Eigenkapitalvermittlung<br />
Mit der Beschaffung des Eigenkapitals der Fondsgesellschaft<br />
sind die <strong>Real</strong> I.S. sowie ggf. weitere<br />
Vertriebspartner beauftragt. Hierbei dürfen für den<br />
Vertrieb auch weitere Aufträge namens und für Rechnung<br />
der Fondsgesellschaft erteilt werden.<br />
Für die Beschaffung des Eigenkapitals der Fondsgesellschaft<br />
ist eine in AUD denominierte Vergütung in<br />
Höhe von insgesamt 4 % bezogen auf das vermittelte<br />
Kommanditkapital zzgl. Agio in Höhe von 5 % (ebenfalls<br />
bezogen auf das vermittelte Kommanditkapital)<br />
vereinbart. Die Vergütung ist frühestens einen Monat<br />
nach Zeichnung, Einreichung aller Unterlagen und<br />
Annahme der Beitrittsvereinbarung durch die Fondsgesellschaft<br />
und spätestens mit Schließung der<br />
Fondsgesellschaft fällig. Durch die Vergütung sind alle<br />
mit dem Vertrieb zusammenhängenden Kosten der<br />
<strong>Real</strong> I.S. und der anderen Vertriebspartner abgegolten.<br />
Die Haftung der <strong>Real</strong> I.S. und der anderen<br />
Vertriebspartner im Rahmen des Kapitalbeschaffungsvertrages<br />
beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,<br />
außer bei Schäden aus der Verletzung des<br />
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung<br />
einer vertragswesentlichen Pflicht in einer den<br />
Vertragszweck gefährdenden Weise (Kardinalpflicht).<br />
Vertrag über Objektaufbereitung und Konzeption<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit der <strong>Real</strong> I.S. einen<br />
Vertrag über die Objektaufbereitung und Konzeption<br />
geschlossen. Hiernach ist die <strong>Real</strong> I.S. insbesondere<br />
für die Auswahl der geeigneten Immobilie, die<br />
Durchführung von Vorverhandlungen mit Maklern<br />
und Verkäufern sowie für die Durchführung der<br />
Vertragsverhandlungen bis zur Abschlussreife zuständig.<br />
Die <strong>Real</strong> I.S. erbringt die im Zusammenhang mit<br />
der Konzeption stehenden Leistungen, insbesondere<br />
eine Rentabilitätsberechnung, die Erstellung eines<br />
Finanzplans sowie die Erstellung der Emissionsunterlagen<br />
für die Beteiligung. Weiterhin wird die <strong>Real</strong> I.S.<br />
sämtliche Vertragsunterlagen abstimmen und die<br />
Emissionsunterlagen erstellen und gestalten.<br />
Für die erbrachten Leistungen erhält die <strong>Real</strong> I.S.<br />
insgesamt eine Vergütung in Höhe von AUD 175.000<br />
zzgl. deutscher Umsatzsteuer (AUD 75.000 für die<br />
95<br />
Objekt aufbereitung und AUD 100.000 für die Konzeption).<br />
Der Vergütungsanspruch entsteht anteilig<br />
jeweils mit Abschluss des Kaufvertrages betreffend<br />
das Fondsobjekt und ist nach Rechnungsstellung,<br />
frühestens am 19. Dezember 2008 zur Zahlung fällig.<br />
Über die vorgenannten Vergütungsansprüche hinausgehende<br />
Ansprüche, insbesondere auf Auslagenersatz<br />
im Zusammenhang mit an Dritte beauftragten<br />
Leistungen, hat die Beauftragte nicht.<br />
Die Haftung der <strong>Real</strong> I.S. ist auf Vorsatz und grobe<br />
Fahrlässigkeit beschränkt, außer bei Schäden aus der<br />
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />
oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen<br />
Pflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden<br />
Weise (Kardinalspflicht). Dies gilt <strong>–</strong> mit Ausnahme der<br />
nachfolgenden Sätze 4 und 5 dieses Abschnitts <strong>–</strong> auch<br />
in dem Fall, dass die <strong>Real</strong> I.S. Aufgaben an Dritte überträgt.<br />
Die <strong>Real</strong> I.S. haftet, soweit sie ihre Aufgaben<br />
oder Teile davon an Dritte überträgt, für deren Verschulden<br />
wie für eigenes Verschulden. Überträgt die<br />
<strong>Real</strong> I.S. ihre Aufgaben an qualifizierte Berufsträger,<br />
so hat sie nur ihr bei der Auswahl zur Last fallendes<br />
Verschulden zu vertreten. Für ein Verschulden der<br />
Berufsträger haftet die <strong>Real</strong> I.S. nicht.<br />
Platzierungsgarantie<br />
Die <strong>Real</strong> I.S. hat sich gegenüber der Fondsgesellschaft<br />
verpflichtet, dafür einzutreten, dass das für die<br />
Durchführung der geplanten Investition der Fondsgesellschaft<br />
insgesamt erforderliche Eigenkapital durch<br />
Aufstockung des Kommanditkapitals der Fondsgesellschaft<br />
bis spätestens zum 30. Juni 2010 voll gezeichnet<br />
(platziert) ist. Die <strong>Real</strong> I.S. ist insoweit verpflichtet,<br />
die noch nicht gezeichneten Kommanditanteile selbst<br />
zu zeichnen oder durch Dritte zeichnen zu lassen. Für<br />
die Übernahme der Platzierungsgarantie erhält die<br />
<strong>Real</strong> I.S. eine Vergütung in Höhe von 5,8 % bezogen<br />
auf das garantierte Eigenkapital (ohne Agio). Die<br />
Vergütung ist frühestens am 19. Dezember 2008 und<br />
spätestens mit der vollständigen Platzierung des<br />
Gesellschaftskapitals (Schließung der Gesellschaft) zur<br />
Zahlung fällig.<br />
Die <strong>Real</strong> I.S. übernimmt keinerlei Haftung für die seitens<br />
der Anleger übernommenen Kommanditanteile<br />
an der Gesellschaft, insbesondere haftet die <strong>Real</strong> I.S.<br />
nicht für die Bonität der Anleger und nicht für die<br />
Erfüllung der diesen obliegenden Einlagenverpflich