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Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS

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Die <strong>Real</strong> I.S. haftet, soweit sie ihre Aufgaben oder<br />

Teile davon an Dritte überträgt, für deren Verschulden<br />

wie für eigenes Verschulden.<br />

Eigenkapitalvermittlung<br />

Mit der Beschaffung des Eigenkapitals der Fondsgesellschaft<br />

sind die <strong>Real</strong> I.S. sowie ggf. weitere<br />

Vertriebspartner beauftragt. Hierbei dürfen für den<br />

Vertrieb auch weitere Aufträge namens und für Rechnung<br />

der Fondsgesellschaft erteilt werden.<br />

Für die Beschaffung des Eigenkapitals der Fondsgesellschaft<br />

ist eine in AUD denominierte Vergütung in<br />

Höhe von insgesamt 4 % bezogen auf das vermittelte<br />

Kommanditkapital zzgl. Agio in Höhe von 5 % (ebenfalls<br />

bezogen auf das vermittelte Kommanditkapital)<br />

vereinbart. Die Vergütung ist frühestens einen Monat<br />

nach Zeichnung, Einreichung aller Unterlagen und<br />

Annahme der Beitrittsvereinbarung durch die Fondsgesellschaft<br />

und spätestens mit Schließung der<br />

Fondsgesellschaft fällig. Durch die Vergütung sind alle<br />

mit dem Vertrieb zusammenhängenden Kosten der<br />

<strong>Real</strong> I.S. und der anderen Vertriebspartner abgegolten.<br />

Die Haftung der <strong>Real</strong> I.S. und der anderen<br />

Vertriebspartner im Rahmen des Kapitalbeschaffungsvertrages<br />

beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,<br />

außer bei Schäden aus der Verletzung des<br />

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung<br />

einer vertragswesentlichen Pflicht in einer den<br />

Vertragszweck gefährdenden Weise (Kardinalpflicht).<br />

Vertrag über Objektaufbereitung und Konzeption<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit der <strong>Real</strong> I.S. einen<br />

Vertrag über die Objektaufbereitung und Konzeption<br />

geschlossen. Hiernach ist die <strong>Real</strong> I.S. insbesondere<br />

für die Auswahl der geeigneten Immobilie, die<br />

Durchführung von Vorverhandlungen mit Maklern<br />

und Verkäufern sowie für die Durchführung der<br />

Vertragsverhandlungen bis zur Abschlussreife zuständig.<br />

Die <strong>Real</strong> I.S. erbringt die im Zusammenhang mit<br />

der Konzeption stehenden Leistungen, insbesondere<br />

eine Rentabilitätsberechnung, die Erstellung eines<br />

Finanzplans sowie die Erstellung der Emissionsunterlagen<br />

für die Beteiligung. Weiterhin wird die <strong>Real</strong> I.S.<br />

sämtliche Vertragsunterlagen abstimmen und die<br />

Emissionsunterlagen erstellen und gestalten.<br />

Für die erbrachten Leistungen erhält die <strong>Real</strong> I.S.<br />

insgesamt eine Vergütung in Höhe von AUD 175.000<br />

zzgl. deutscher Umsatzsteuer (AUD 75.000 für die<br />

95<br />

Objekt aufbereitung und AUD 100.000 für die Konzeption).<br />

Der Vergütungsanspruch entsteht anteilig<br />

jeweils mit Abschluss des Kaufvertrages betreffend<br />

das Fondsobjekt und ist nach Rechnungsstellung,<br />

frühestens am 19. Dezember 2008 zur Zahlung fällig.<br />

Über die vorgenannten Vergütungsansprüche hinausgehende<br />

Ansprüche, insbesondere auf Auslagenersatz<br />

im Zusammenhang mit an Dritte beauftragten<br />

Leistungen, hat die Beauftragte nicht.<br />

Die Haftung der <strong>Real</strong> I.S. ist auf Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit beschränkt, außer bei Schäden aus der<br />

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />

oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen<br />

Pflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden<br />

Weise (Kardinalspflicht). Dies gilt <strong>–</strong> mit Ausnahme der<br />

nachfolgenden Sätze 4 und 5 dieses Abschnitts <strong>–</strong> auch<br />

in dem Fall, dass die <strong>Real</strong> I.S. Aufgaben an Dritte überträgt.<br />

Die <strong>Real</strong> I.S. haftet, soweit sie ihre Aufgaben<br />

oder Teile davon an Dritte überträgt, für deren Verschulden<br />

wie für eigenes Verschulden. Überträgt die<br />

<strong>Real</strong> I.S. ihre Aufgaben an qualifizierte Berufsträger,<br />

so hat sie nur ihr bei der Auswahl zur Last fallendes<br />

Verschulden zu vertreten. Für ein Verschulden der<br />

Berufsträger haftet die <strong>Real</strong> I.S. nicht.<br />

Platzierungsgarantie<br />

Die <strong>Real</strong> I.S. hat sich gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

verpflichtet, dafür einzutreten, dass das für die<br />

Durchführung der geplanten Investition der Fondsgesellschaft<br />

insgesamt erforderliche Eigenkapital durch<br />

Aufstockung des Kommanditkapitals der Fondsgesellschaft<br />

bis spätestens zum 30. Juni 2010 voll gezeichnet<br />

(platziert) ist. Die <strong>Real</strong> I.S. ist insoweit verpflichtet,<br />

die noch nicht gezeichneten Kommanditanteile selbst<br />

zu zeichnen oder durch Dritte zeichnen zu lassen. Für<br />

die Übernahme der Platzierungsgarantie erhält die<br />

<strong>Real</strong> I.S. eine Vergütung in Höhe von 5,8 % bezogen<br />

auf das garantierte Eigenkapital (ohne Agio). Die<br />

Vergütung ist frühestens am 19. Dezember 2008 und<br />

spätestens mit der vollständigen Platzierung des<br />

Gesellschaftskapitals (Schließung der Gesellschaft) zur<br />

Zahlung fällig.<br />

Die <strong>Real</strong> I.S. übernimmt keinerlei Haftung für die seitens<br />

der Anleger übernommenen Kommanditanteile<br />

an der Gesellschaft, insbesondere haftet die <strong>Real</strong> I.S.<br />

nicht für die Bonität der Anleger und nicht für die<br />

Erfüllung der diesen obliegenden Einlagenverpflich­

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