Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS
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zu erfüllen (Details hierzu siehe in Tz. 10.6). Aus dem<br />
erbbaurechtsähnlichen Vertrag treffen den Berechtigten<br />
letztlich die gleichen Verpflichtungen, die ein<br />
Eigentümer des Grundstückes hätte. Dies schließt<br />
alle Zahlungsverpflichtungen (z. B. Grundsteuern,<br />
ähnliche Steuern und alle Abgaben) ein sowie die<br />
Übernahme der Haftung eines Grundstückseigentümers,<br />
die Instandhaltung des aufstehenden Gebäudes<br />
(des Fondsobjektes) nach vorgeschriebenen Normen<br />
und Vorschriften und im vorliegenden Fall darüber<br />
hinaus die umfangreiche Sanierung und Renovierung<br />
der aufstehenden Immobilie mindestens drei Mal<br />
während der Laufzeit des erbbaurechtsähnlichen<br />
Vertrages und in Abständen von nicht mehr als 25<br />
Jahren. Es sind weiterhin die Einzelhandelsflächen<br />
im Fondsobjekt entsprechend den vertraglich festgelegten<br />
Grundsätzen zu vermieten (Mietermix), das<br />
Fondsobjekt ist in einem gewissen Mindestumfang<br />
zu versichern (der im Fall der Haftpflichtversicherung<br />
den Umfang übersteigt, der bspw. im Mietvertrag<br />
mit dem Hauptmieter CBA, vereinbart ist), es sind<br />
bestimmte Umweltstandards (z. B. Ratings) einzuhalten<br />
bzw. aufrechtzuerhalten und es besteht im<br />
Fall der teilweisen oder vollständigen Zerstörung eine<br />
grundsätzliche Wiederaufbauverpflichtung für das<br />
Fondsobjekt. Es bestehen weiterhin Einschränkungen<br />
bei der Übertragung der Rechtsposition unter dem<br />
erbbaurechtsähnlichen Vertrag (u. a. im Sinne eines<br />
Zustimmungsrechtes der SOPA) und auch bestimmte<br />
Veränderungen auf der Gesellschafterebene des aus<br />
dem erbbaurechtsähnlichen Vertrag Berechtigten<br />
bedürfen der Zustimmung der SOPA. Sollten diese<br />
Verpflichtungen nicht eingehalten werden und sollten<br />
bestimmte Heilungsfristen verstreichen, besteht das<br />
Recht der SOPA, den erbbaurechtsähnlichen Vertrag<br />
zu kündigen und darüber hinaus ggf. Schadenersatzansprüche<br />
geltend zu machen. In diesem Fall würde<br />
die Berechtigte ohne jegliche Entschädigung alle<br />
Rechte unter dem erbbaurechtsähnlichen Vertrag und<br />
damit am Fondsobjekt verlieren. In diesem Fall droht<br />
aus Sicht der Anleger der Totalverlust der Kapitaleinlage<br />
nebst Agio.<br />
3.2.2 Markt- und Standortentwicklung<br />
Wie alle anderen Wirtschaftsgüter werden auch<br />
Invest itionen in Sachwerte, wie Immobilieninvest itionen,<br />
insbesondere von der wirtschaftlichen Entwicklung<br />
beeinflusst. Solche Entwicklungen können<br />
17<br />
sich negativ auf die Werthaltigkeit des Fondsobjekts<br />
auswirken (siehe hierzu die Hinweise in Tz. 3.3). Ob<br />
die in der Prognoserechnung unterstellten Entwicklungen<br />
eintreten, wird u. a. davon beeinflusst werden,<br />
wie sich am Standort des Fondsobjekts die Nachfrage<br />
nach vergleichbaren Büroflächen entwickelt. Trotz<br />
sorgfältiger Auswahl des Fondsobjektes hinsichtlich<br />
Standort, Lage und Mieterqualität ist die Wertentwicklung<br />
und damit die nachhaltige Ertragskraft des<br />
Fondsobjekts nicht vorhersehbar. Ferner ist derzeit<br />
nicht vorhersehbar, ob und in welchem Umfang weitere<br />
Objekte im entsprechenden Umfeld des Fondsobjekts<br />
errichtet werden und ob und in welchem Umfang<br />
durch Renovierungsmaßnahmen gleichwertige<br />
oder höherwertige Mietflächen geschaffen werden.<br />
Die Wertentwicklung ist damit auch von den Veränderungen<br />
des Marktumfeldes und auch den Branchengewohnheiten<br />
und Arbeitsbedingungen sowie der<br />
Veränderung der Konkurrenzsituation abhängig.<br />
3.2.3 Instandhaltung und Instandsetzung /<br />
Revitalisierung<br />
Unter dem erbbaurechtsähnlichen Vertrag betreffend<br />
das Grundstück des Fondsobjektes mit der <strong>Sydney</strong><br />
<strong>Olympic</strong> <strong>Park</strong> Authority (SOPA) ist die Treuhänderin<br />
des BF Australia 4 Trusts (in deren Funktion als Treuhänderin<br />
des Trusts) verpflichtet, das Fondsobjekt in<br />
dem vertraglich vereinbarten Umfang instandzuhalten<br />
und zu reparieren. Dabei muss das Fondsobjekt in seinem<br />
gegebenen hochwertigen Zustand erhalten werden<br />
und es müssen auch in regelmäßigem Abstand<br />
umfangreiche Sanierungs und Renovierungsarbeiten<br />
(sog. Refurbishments) durchgeführt werden (Details<br />
hierzu siehe in Tz. 3.2.1 bzw. in Tz. 10.6). Sollten diese<br />
Verpflichtungen nicht erfüllt und sollten innerhalb<br />
der vertraglich festgesetzten Fristen der vertraglich<br />
vereinbarte Zustand nicht hergestellt werden, droht<br />
die Kündigung des erbbaurechtsähnlichen Vertrages<br />
mit der Folge, dass der australische Trust und damit<br />
die Fondsgesellschaft ohne jegliche Entschädigung<br />
alle Rechte unter dem erbbaurechtsähnlichen Vertrag<br />
und damit am Fondsobjekt verlieren. In einem<br />
solchen Fall könnten die Anleger ihre Kapitaleinlage<br />
nebst Agio verlieren.<br />
Während der Mietzeit hat der Hauptmieter CBA, der<br />
ca. 97 % der vermietbaren Flächen des Fondsobjektes<br />
angemietet hat, gemäß Mietvertrag die Kosten für<br />
laufende Instandhaltung und Instandsetzung bzw.