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Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS

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Gesetzliche Regelung Abweichung<br />

§ 181 BGB Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin und die<br />

Komplementärin sind von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB<br />

befreit (§ 9 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Komplementärin, der<br />

<strong>Real</strong> I.S. Fund Management GmbH, weicht in den<br />

folgenden Regelungen vom gesetzlichen Leitbild ab<br />

und macht von gesetzlich vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten<br />

Gebrauch:<br />

Gesetzliche Regelung Abweichung<br />

Verfügung über Geschäftsanteile<br />

durch<br />

notarielle Beurkundung<br />

der Abtretung (§ 15<br />

Abs. 3 GmbHG)<br />

Gemeinsame Vertretungsmacht<br />

der<br />

Geschäftsführer (§ 35<br />

Abs. 1 Satz 2 GmbHG)<br />

Wettbewerbsverbot für<br />

Gesellschafter<br />

Jede Verfügung über Geschäftsanteile<br />

bedarf zu ihrer<br />

Wirksamkeit der vorherigen<br />

Zustimmung der Gesellschaft.<br />

Die Gesellschaft hat nur einen<br />

Geschäftsführer, der die Gesellschaft<br />

allein vertritt. Sind mehrere<br />

Geschäftsführer bestellt,<br />

so vertreten sie die Gesellschaft<br />

gemeinsam oder jeweils zusammen<br />

mit einem Prokuristen.<br />

Die alleinige Gesellschafterin<br />

<strong>Real</strong> I.S. AG Gesellschaft für<br />

Immobilien Assetmanagement<br />

ist ohne Entgelt allgemein von<br />

jedem Wettbewerbsverbot<br />

befreit. Eine Befreiung kann<br />

ferner durch einstimmigen<br />

Gesellschafterbeschluss erteilt<br />

werden.<br />

Erbringung der Einlagen<br />

Der jeweilige Beteiligungsbetrag nebst Agio in Höhe<br />

von 5 % des gezeichneten Beteiligungsbetrages ist<br />

als Barleistung per Bankeinzug zum 20. des auf die<br />

Zeichnung folgenden Monats (bzw., sofern dies kein<br />

Bankarbeitstag ist, zum nächstfolgenden Bankarbeitstag)<br />

entsprechend den Bedingungen der Beitrittsvereinbarung<br />

zur Zahlung fällig, wobei der Einzug<br />

für Zeichnungen bis zum 28. November 2008 zum<br />

12. Dezember 2008 erfolgt. Der Gegenwert in Euro<br />

wird auf Basis des Wechselkurses zwei Bankarbeitstage<br />

vor dem Einzug berechnet (Kursfeststellung:<br />

Laufende EUR / AUD­Kursquotierung der BayernLB).<br />

Es besteht weiter die Möglichkeit der Überweisung<br />

des Beteiligungsbetrages zzgl. Agio in AUD (hierfür<br />

88<br />

anfallende Entgelte gehen zulasten des Zahlungspflichtigen)<br />

innerhalb von 14 Tagen, erstmals jedoch<br />

zum 12. Dezember 2008, auf das Konto der Fondsgesellschaft<br />

(Details siehe Tz. 15).<br />

Werden Beteiligungsbetrag und Agio nicht innerhalb<br />

der oben genannten Fristen erbracht, so ist die<br />

Fondsgesellschaft bzw. die Treuhandkommanditistin<br />

berechtigt, Verzugszinsen ab Fälligkeit in gesetzlicher<br />

Höhe zu verlangen. Zur Zeit der Herausgabe dieses<br />

Verkaufsprospektes beträgt dieser gesetzliche Zins<br />

5 % pro Jahr über dem jeweils geltenden Basiszinssatz.<br />

Ein darüber hinausgehender Schaden der Fondsgesellschaft<br />

kann ebenfalls geltend gemacht werden.<br />

Im Falle des Zahlungsverzuges kann der jeweilige Gesellschafter<br />

aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen<br />

oder der Beteiligungsbetrag auf den Betrag bereits<br />

geleisteter Zahlungen abzgl. 5 % Agio sowie abzgl.<br />

sämtlicher Schadenersatzansprüche herabgesetzt<br />

werden. Die im Zusammenhang mit dem Ausscheiden<br />

entstandenen Kosten hat der Gesellschafter zu tragen.<br />

Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, für die Kosten<br />

des Ausscheidens eine Schadenspauschale in Höhe<br />

des Agios bzw. für die Kosten der Herabsetzung des<br />

Beteiligungsbetrages in Höhe von AUD 800 geltend<br />

zu machen, soweit nicht der Gesellschafter einen<br />

geringeren Schaden nachweist. Einzelheiten siehe § 7<br />

des Gesellschaftsvertrages sowie § 4 des Treuhandvertrages.<br />

Im Zusammenhang mit der Verwaltung der Beteiligung<br />

fallen für den Anleger keine weiteren Kosten an.<br />

Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Reisekosten<br />

usw. hat der Anleger selbst zu tragen.<br />

Geschäftsführung und Vertretung<br />

Zur Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ist allein<br />

die geschäftsführende Kommanditistin, die <strong>Real</strong> I.S.<br />

Beteiligungs GmbH, berechtigt. Die Vertretung der<br />

Fondsgesellschaft erfolgt durch die Komplementärin,<br />

<strong>Real</strong> I.S. Fund Management GmbH. Sie ist von der<br />

Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />

Der geschäftsführenden Kommanditistin ist Generalvollmacht<br />

zur Vertretung der Fondsgesellschaft<br />

erteilt, und sie ist von den Beschränkungen des § 181<br />

BGB befreit. Die Generalvollmacht kann nur bei Vorliegen<br />

eines wichtigen Grundes widerrufen werden.<br />

Details siehe § 9 des Gesellschaftsvertrages.

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