Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS
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Gesetzliche Regelung Abweichung<br />
§ 181 BGB Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin und die<br />
Komplementärin sind von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB<br />
befreit (§ 9 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Komplementärin, der<br />
<strong>Real</strong> I.S. Fund Management GmbH, weicht in den<br />
folgenden Regelungen vom gesetzlichen Leitbild ab<br />
und macht von gesetzlich vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten<br />
Gebrauch:<br />
Gesetzliche Regelung Abweichung<br />
Verfügung über Geschäftsanteile<br />
durch<br />
notarielle Beurkundung<br />
der Abtretung (§ 15<br />
Abs. 3 GmbHG)<br />
Gemeinsame Vertretungsmacht<br />
der<br />
Geschäftsführer (§ 35<br />
Abs. 1 Satz 2 GmbHG)<br />
Wettbewerbsverbot für<br />
Gesellschafter<br />
Jede Verfügung über Geschäftsanteile<br />
bedarf zu ihrer<br />
Wirksamkeit der vorherigen<br />
Zustimmung der Gesellschaft.<br />
Die Gesellschaft hat nur einen<br />
Geschäftsführer, der die Gesellschaft<br />
allein vertritt. Sind mehrere<br />
Geschäftsführer bestellt,<br />
so vertreten sie die Gesellschaft<br />
gemeinsam oder jeweils zusammen<br />
mit einem Prokuristen.<br />
Die alleinige Gesellschafterin<br />
<strong>Real</strong> I.S. AG Gesellschaft für<br />
Immobilien Assetmanagement<br />
ist ohne Entgelt allgemein von<br />
jedem Wettbewerbsverbot<br />
befreit. Eine Befreiung kann<br />
ferner durch einstimmigen<br />
Gesellschafterbeschluss erteilt<br />
werden.<br />
Erbringung der Einlagen<br />
Der jeweilige Beteiligungsbetrag nebst Agio in Höhe<br />
von 5 % des gezeichneten Beteiligungsbetrages ist<br />
als Barleistung per Bankeinzug zum 20. des auf die<br />
Zeichnung folgenden Monats (bzw., sofern dies kein<br />
Bankarbeitstag ist, zum nächstfolgenden Bankarbeitstag)<br />
entsprechend den Bedingungen der Beitrittsvereinbarung<br />
zur Zahlung fällig, wobei der Einzug<br />
für Zeichnungen bis zum 28. November 2008 zum<br />
12. Dezember 2008 erfolgt. Der Gegenwert in Euro<br />
wird auf Basis des Wechselkurses zwei Bankarbeitstage<br />
vor dem Einzug berechnet (Kursfeststellung:<br />
Laufende EUR / AUDKursquotierung der BayernLB).<br />
Es besteht weiter die Möglichkeit der Überweisung<br />
des Beteiligungsbetrages zzgl. Agio in AUD (hierfür<br />
88<br />
anfallende Entgelte gehen zulasten des Zahlungspflichtigen)<br />
innerhalb von 14 Tagen, erstmals jedoch<br />
zum 12. Dezember 2008, auf das Konto der Fondsgesellschaft<br />
(Details siehe Tz. 15).<br />
Werden Beteiligungsbetrag und Agio nicht innerhalb<br />
der oben genannten Fristen erbracht, so ist die<br />
Fondsgesellschaft bzw. die Treuhandkommanditistin<br />
berechtigt, Verzugszinsen ab Fälligkeit in gesetzlicher<br />
Höhe zu verlangen. Zur Zeit der Herausgabe dieses<br />
Verkaufsprospektes beträgt dieser gesetzliche Zins<br />
5 % pro Jahr über dem jeweils geltenden Basiszinssatz.<br />
Ein darüber hinausgehender Schaden der Fondsgesellschaft<br />
kann ebenfalls geltend gemacht werden.<br />
Im Falle des Zahlungsverzuges kann der jeweilige Gesellschafter<br />
aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen<br />
oder der Beteiligungsbetrag auf den Betrag bereits<br />
geleisteter Zahlungen abzgl. 5 % Agio sowie abzgl.<br />
sämtlicher Schadenersatzansprüche herabgesetzt<br />
werden. Die im Zusammenhang mit dem Ausscheiden<br />
entstandenen Kosten hat der Gesellschafter zu tragen.<br />
Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, für die Kosten<br />
des Ausscheidens eine Schadenspauschale in Höhe<br />
des Agios bzw. für die Kosten der Herabsetzung des<br />
Beteiligungsbetrages in Höhe von AUD 800 geltend<br />
zu machen, soweit nicht der Gesellschafter einen<br />
geringeren Schaden nachweist. Einzelheiten siehe § 7<br />
des Gesellschaftsvertrages sowie § 4 des Treuhandvertrages.<br />
Im Zusammenhang mit der Verwaltung der Beteiligung<br />
fallen für den Anleger keine weiteren Kosten an.<br />
Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Reisekosten<br />
usw. hat der Anleger selbst zu tragen.<br />
Geschäftsführung und Vertretung<br />
Zur Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ist allein<br />
die geschäftsführende Kommanditistin, die <strong>Real</strong> I.S.<br />
Beteiligungs GmbH, berechtigt. Die Vertretung der<br />
Fondsgesellschaft erfolgt durch die Komplementärin,<br />
<strong>Real</strong> I.S. Fund Management GmbH. Sie ist von der<br />
Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />
Der geschäftsführenden Kommanditistin ist Generalvollmacht<br />
zur Vertretung der Fondsgesellschaft<br />
erteilt, und sie ist von den Beschränkungen des § 181<br />
BGB befreit. Die Generalvollmacht kann nur bei Vorliegen<br />
eines wichtigen Grundes widerrufen werden.<br />
Details siehe § 9 des Gesellschaftsvertrages.