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Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS

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Gesellschafter, Sitz der Fondsgesellschaft,<br />

gezeichnetes Kapital<br />

Die Fondsgesellschaft wurde am 16. Juni 2008 als<br />

<strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />

<strong>Australien</strong> 4 KG unter der Nummer HRA 92410 in<br />

das Handelsregister des Amtsgerichts München<br />

eingetragen. Persönlich haftender Gesellschafter<br />

(Komplementärin) ist die <strong>Real</strong> I.S. Fund Management<br />

GmbH ohne Kapitalanteil. Geschäftsführende Kommanditistin<br />

ist die <strong>Real</strong> I.S. Beteiligungs GmbH mit<br />

einer bereits geleisteten Kapitaleinlage in Höhe von<br />

insgesamt AUD 6.000 (davon AUD 1.000 unmittelbar<br />

und AUD 5.000 mittelbar über die Treuhandkommanditistin)<br />

und einer Haftsumme für die unmittelbare<br />

Beteiligung von EUR 600. Treuhandkommanditistin ist<br />

die FCT FinanzControl Treuhand GmbH ohne Kapitalanteil<br />

und mit einer Haftsumme von EUR 600. Die<br />

Treuhandkommanditistin wird im Rahmen von Kapitalerhöhungen<br />

gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages<br />

ihren Kapitalanteil erhöhen und anteilig als Treuhänderin<br />

für Rechnung der Treugeber halten. Der Sitz der<br />

Fondsgesellschaft ist in München.<br />

Das zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung gezeichnete<br />

bzw. eingezahlte Kommanditkapital beläuft sich<br />

auf AUD 6.000.<br />

Beteiligung, Kapitalerhöhung, Aufnahme<br />

weiterer Gesellschafter<br />

Der Anleger beteiligt sich gemäß Fondskonzept<br />

mittelbar über die Treuhandkommanditistin an der<br />

Fondsgesellschaft. Die Umwandlung einer Treuhandbeteiligung<br />

in eine Direktbeteiligung als Kommanditist<br />

ist unter Einhaltung der im Gesellschaftsvertrag<br />

genannten Voraussetzungen möglich. Der Verkaufsprospekt<br />

muss gemäß § 9 Abs. 1 VerkProspG mindestens<br />

einen Werktag vor dem öffentlichen Angebot<br />

veröffentlicht werden. Die Platzierungsfrist beginnt<br />

daher frühestens einen Tag nach Veröffentlichung<br />

des Verkaufsprospektes und endet zum Ablauf der<br />

Platzierungsfrist gemäß Gesellschaftsvertrag bzw. bei<br />

Vollplatzierung des Kommanditkapitals.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt,<br />

das Gesellschaftskapital in einem oder mehreren<br />

Schritten auf insgesamt bis zu AUD 136 Mio. (zzgl.<br />

Agio) zu erhöhen, wobei eine Abweichung von bis<br />

zu 10 % in Abhängigkeit vom Investitionsvolumen<br />

zulässig ist. Auf der Grundlage des Investitions­ und<br />

Finanzierungsplanes (siehe Tz. 6) ist zum Zeitpunkt<br />

85<br />

der Prospektaufstellung eine Erhöhung des Kommanditkapitals<br />

um AUD 135 Mio. vorgesehen.<br />

In Ermangelung einer festen Stückelung der Beteiligungen<br />

kann eine Aussage über ihre Stückzahl<br />

nicht getroffen werden. Neben dem Kommanditanteil<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

werden mindestens ein Kommanditanteil in Höhe<br />

von AUD 135.000.000 und voraussichtlich maximal<br />

6.750 Kommanditanteile in Höhe der nachstehend<br />

genannten Mindestbeteiligung ausgegeben.<br />

Der Beteiligungsbetrag eines Gesellschafters <strong>–</strong> mit<br />

Ausnahme des Kapitalanteils der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin <strong>–</strong> muss mindestens AUD 20.000<br />

betragen (Mindestbeteiligung). Beteiligungsbeträge<br />

müssen jeweils durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />

Zusätzlich hat jeder noch beitretende Gesellschafter<br />

ein Agio von 5 % bezogen auf seinen Beteiligungsbetrag<br />

entsprechend der Beitrittsvereinbarung zu<br />

leisten. Die für die Gründungskommanditistin und<br />

jeden Direktkommanditisten im Handelsregister einzutragende<br />

Haftsumme beträgt EUR 600.<br />

Für Treugeber gilt die vorgenannte Regelung über<br />

die Mindestbeteiligung entsprechend. Die Treugeber<br />

werden allerdings nicht selbst in das Handelsregister<br />

eingetragen. Außer bei Direktkommanditisten <strong>–</strong> bei<br />

ihnen fallen für die Handelsregistervollmacht und<br />

­eintragung Notar­ bzw. Gerichtsgebühren nach den jeweils<br />

anwendbaren Gebührenordnungen an <strong>–</strong> sind mit<br />

dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der<br />

Vermögensanlage keine weiteren Kosten verbunden.<br />

Treugeber und Direktkommanditisten,<br />

Auskunftspflichten, keine Nachschusspflicht<br />

Die Treuhandkommanditistin erwirbt, hält und verwaltet<br />

den Beteiligungsbetrag treuhänderisch anteilig<br />

für die Treugeber, mit denen sie einheitliche Treuhandverträge<br />

abschließen wird, im eigenen Namen<br />

für fremde Rechnung. Die Treugeber werden im Innenverhältnis<br />

zur Fondsgesellschaft grundsätzlich wie<br />

Kommanditisten behandelt. Sie sind dann insbesondere<br />

wie ein unmittelbarer Beteiligter wirtschaftlich<br />

am Gewinn und Verlust, Auseinandersetzungsguthaben<br />

und Liquidationserlös beteiligt. Jeder Treugeber<br />

kann der Treuhandkommanditistin Weisungen zur<br />

Wahrnehmung seines Stimmrechts geben und auch<br />

selbst in den Gesellschafterversammlungen abstimmen<br />

(siehe § 5 des Gesellschaftsvertrages).

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