Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS
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Gesellschafter, Sitz der Fondsgesellschaft,<br />
gezeichnetes Kapital<br />
Die Fondsgesellschaft wurde am 16. Juni 2008 als<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />
<strong>Australien</strong> 4 KG unter der Nummer HRA 92410 in<br />
das Handelsregister des Amtsgerichts München<br />
eingetragen. Persönlich haftender Gesellschafter<br />
(Komplementärin) ist die <strong>Real</strong> I.S. Fund Management<br />
GmbH ohne Kapitalanteil. Geschäftsführende Kommanditistin<br />
ist die <strong>Real</strong> I.S. Beteiligungs GmbH mit<br />
einer bereits geleisteten Kapitaleinlage in Höhe von<br />
insgesamt AUD 6.000 (davon AUD 1.000 unmittelbar<br />
und AUD 5.000 mittelbar über die Treuhandkommanditistin)<br />
und einer Haftsumme für die unmittelbare<br />
Beteiligung von EUR 600. Treuhandkommanditistin ist<br />
die FCT FinanzControl Treuhand GmbH ohne Kapitalanteil<br />
und mit einer Haftsumme von EUR 600. Die<br />
Treuhandkommanditistin wird im Rahmen von Kapitalerhöhungen<br />
gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages<br />
ihren Kapitalanteil erhöhen und anteilig als Treuhänderin<br />
für Rechnung der Treugeber halten. Der Sitz der<br />
Fondsgesellschaft ist in München.<br />
Das zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung gezeichnete<br />
bzw. eingezahlte Kommanditkapital beläuft sich<br />
auf AUD 6.000.<br />
Beteiligung, Kapitalerhöhung, Aufnahme<br />
weiterer Gesellschafter<br />
Der Anleger beteiligt sich gemäß Fondskonzept<br />
mittelbar über die Treuhandkommanditistin an der<br />
Fondsgesellschaft. Die Umwandlung einer Treuhandbeteiligung<br />
in eine Direktbeteiligung als Kommanditist<br />
ist unter Einhaltung der im Gesellschaftsvertrag<br />
genannten Voraussetzungen möglich. Der Verkaufsprospekt<br />
muss gemäß § 9 Abs. 1 VerkProspG mindestens<br />
einen Werktag vor dem öffentlichen Angebot<br />
veröffentlicht werden. Die Platzierungsfrist beginnt<br />
daher frühestens einen Tag nach Veröffentlichung<br />
des Verkaufsprospektes und endet zum Ablauf der<br />
Platzierungsfrist gemäß Gesellschaftsvertrag bzw. bei<br />
Vollplatzierung des Kommanditkapitals.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt,<br />
das Gesellschaftskapital in einem oder mehreren<br />
Schritten auf insgesamt bis zu AUD 136 Mio. (zzgl.<br />
Agio) zu erhöhen, wobei eine Abweichung von bis<br />
zu 10 % in Abhängigkeit vom Investitionsvolumen<br />
zulässig ist. Auf der Grundlage des Investitions und<br />
Finanzierungsplanes (siehe Tz. 6) ist zum Zeitpunkt<br />
85<br />
der Prospektaufstellung eine Erhöhung des Kommanditkapitals<br />
um AUD 135 Mio. vorgesehen.<br />
In Ermangelung einer festen Stückelung der Beteiligungen<br />
kann eine Aussage über ihre Stückzahl<br />
nicht getroffen werden. Neben dem Kommanditanteil<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
werden mindestens ein Kommanditanteil in Höhe<br />
von AUD 135.000.000 und voraussichtlich maximal<br />
6.750 Kommanditanteile in Höhe der nachstehend<br />
genannten Mindestbeteiligung ausgegeben.<br />
Der Beteiligungsbetrag eines Gesellschafters <strong>–</strong> mit<br />
Ausnahme des Kapitalanteils der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin <strong>–</strong> muss mindestens AUD 20.000<br />
betragen (Mindestbeteiligung). Beteiligungsbeträge<br />
müssen jeweils durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />
Zusätzlich hat jeder noch beitretende Gesellschafter<br />
ein Agio von 5 % bezogen auf seinen Beteiligungsbetrag<br />
entsprechend der Beitrittsvereinbarung zu<br />
leisten. Die für die Gründungskommanditistin und<br />
jeden Direktkommanditisten im Handelsregister einzutragende<br />
Haftsumme beträgt EUR 600.<br />
Für Treugeber gilt die vorgenannte Regelung über<br />
die Mindestbeteiligung entsprechend. Die Treugeber<br />
werden allerdings nicht selbst in das Handelsregister<br />
eingetragen. Außer bei Direktkommanditisten <strong>–</strong> bei<br />
ihnen fallen für die Handelsregistervollmacht und<br />
eintragung Notar bzw. Gerichtsgebühren nach den jeweils<br />
anwendbaren Gebührenordnungen an <strong>–</strong> sind mit<br />
dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der<br />
Vermögensanlage keine weiteren Kosten verbunden.<br />
Treugeber und Direktkommanditisten,<br />
Auskunftspflichten, keine Nachschusspflicht<br />
Die Treuhandkommanditistin erwirbt, hält und verwaltet<br />
den Beteiligungsbetrag treuhänderisch anteilig<br />
für die Treugeber, mit denen sie einheitliche Treuhandverträge<br />
abschließen wird, im eigenen Namen<br />
für fremde Rechnung. Die Treugeber werden im Innenverhältnis<br />
zur Fondsgesellschaft grundsätzlich wie<br />
Kommanditisten behandelt. Sie sind dann insbesondere<br />
wie ein unmittelbarer Beteiligter wirtschaftlich<br />
am Gewinn und Verlust, Auseinandersetzungsguthaben<br />
und Liquidationserlös beteiligt. Jeder Treugeber<br />
kann der Treuhandkommanditistin Weisungen zur<br />
Wahrnehmung seines Stimmrechts geben und auch<br />
selbst in den Gesellschafterversammlungen abstimmen<br />
(siehe § 5 des Gesellschaftsvertrages).