Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS
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Gesellschafts und Sachverständigentätigkeiten für die<br />
Fondsgesellschaft und die <strong>Bayernfonds</strong> <strong>Australien</strong> 4<br />
GmbH als Treuhänderin des Treuhandvermögens.<br />
Ab dem Jahr 2009 wurden Kosten auf Ebene der<br />
Fondsgesellschaft in Höhe von AUD 10.000 zzgl. deutscher<br />
Umsatzsteuer und auf Ebene der <strong>Bayernfonds</strong><br />
<strong>Australien</strong> 4 GmbH als Treuhänderin des Treuhandvermögens<br />
in Höhe von AUD 160.000 ggf. inkl. deutscher<br />
Umsatzsteuer angenommen. Diese Beträge werden ab<br />
dem Jahr 2010 jährlich mit 2,0 % bzw. 2,5 % indexiert.<br />
Da es sich bei diesen Positionen um Schätzungen<br />
künftigen Aufwands handelt, ist nicht auszuschließen,<br />
dass die angesetzten Beträge nicht ausreichen, um<br />
den Aufwand für die Kosten der Gesellschaft und des<br />
Treuhandvermögens tatsächlich zu decken (siehe hierzu<br />
die Hinweise in Tz. 3.3, insbesondere in Tz. 3.3.6).<br />
Es ist auch nicht auszuschließen, dass einzelne Kosten<br />
nicht in AUD sondern in EUR an die entsprechenden<br />
Dienstleister zu zahlen sein werden. Hieraus können<br />
Vor und Nachteile aus der Entwicklung der Wechselkurse<br />
resultieren (siehe hierzu auch Tz. 3.3.10).<br />
Abweichungen gehen zugunsten oder zulasten der<br />
Liquiditätsreserve.<br />
7.2.5 Nicht umlegbare Betriebsneben- und<br />
Instandhaltungskosten<br />
Der Mietvertrag mit der CBA betreffend die Büro und<br />
Lagerflächen sieht vor, dass wesentliche Betriebsneben<br />
und Instandhaltungskosten für das Fondsobjekt,<br />
mit Ausnahme struktureller Investitionen und Reparaturen<br />
(vergleichbar Reparaturen an „Dach und Fach“),<br />
vom Mieter zu tragen sind (sog. DoubleNetLease).<br />
Einige wenige Ausnahmen bzgl. der Betriebsnebenkosten<br />
im Mietvertrag mit der CBA sind als nicht<br />
umlegbare Kosten auf Schätzbasis berücksichtigt<br />
(Einzelheiten zum Mietvertrag siehe in Tz. 10). Dabei<br />
lehnen sich die diesbezüglichen Annahmen eng an<br />
die Analyse des lokalen Wertgutachters von Colliers<br />
International, <strong>Sydney</strong>, an. Bei den Einzelhandelsmietverträgen<br />
handelt es sich um sog. „SemiGross“Mietverträge,<br />
wobei die Betriebsnebenkosten nur bzgl.<br />
weiterer Kostensteigerungen und daher nur zum Teil<br />
auf den jeweiligen Mieter umlegbar sind (Details zu<br />
diesen Mietverträgen siehe in Tz. 5.5 bzw. Tz. 10). In<br />
der Prognose wurden daher <strong>–</strong> auch in Anlehnung an<br />
die Analyse des lokalen Experten von Colliers International<br />
<strong>–</strong> rd. 3 % der Betriebsnebenkosten als nicht<br />
68<br />
umlagefähig angenommen. Siehe hierzu auch die<br />
Hinweise in Tz. 3.3.<br />
Die Laufzeiten der Mietverträge über die Einzelhandelsflächen<br />
betragen zwischen fünf und sieben<br />
Jahren. In der Prognoserechnung wurden entsprechende<br />
Kosten für Wiedervermietung (z. B. mietfreie<br />
Zeiten, Vermittlergebühren) in Ansatz gebracht. Über<br />
den Betrachtungszeitraum wurden hierfür Kosten von<br />
AUD 737.460 berücksichtigt. Dabei entstammen diese<br />
Ansätze dem Wertgutachten und der Analyse von<br />
Colliers International, <strong>Sydney</strong>.<br />
In der Prognoserechnung wurden weiterhin Kostenschätzungen<br />
gemäß dem Wertgutachten bzw. der<br />
Analyse von Colliers International, <strong>Sydney</strong>, bzgl. der<br />
Instandhaltungs und Investitionskosten des Vermieters<br />
in das Fondsobjekt für die gesamte Prognosedauer<br />
berücksichtigt. Über den Betrachtungszeitraum<br />
wurden strukturelle bzw. nicht auf die Mieter umlegbare<br />
Instandhaltungs und Investitionskosten des<br />
Vermieters in das Fondsobjekt von insgesamt AUD<br />
3.765.555 kalkuliert, die, da bei diesem neuen Objekt<br />
aus dem Jahr 2007 noch umfangreiche Garantien und<br />
Gewährleistungen bestehen, allerdings erst ab dem<br />
Jahr 2012 anfallen, wenn die ersten Mietverträge<br />
der Einzelhandelsflächen auslaufen. Ein technisches<br />
Gutachten der australischen Experten von Napier &<br />
Blakeley, das im Rahmen der Ankaufsprüfung erstellt<br />
wurde, geht von deutlich geringeren Kosten im Prognosezeitraum<br />
für derartige strukturelle Reparaturen<br />
aus. Gleichwohl sind die Hinweise in Tz. 3.2.3 bzw.<br />
Tz. 3.3 zu beachten.<br />
7.3 Voraussichtliches steuerliches Ergebnis<br />
in <strong>Australien</strong><br />
In <strong>Australien</strong> werden die Einkünfte aus der Vermietung<br />
zunächst auf Ebene des Treuhandvermögens<br />
besteuert. Die Einkünfte der Fondsgesellschaft aus<br />
dem Treuhandvermögen werden dann unter Anrechnung<br />
der Besteuerung auf Ebene des Treuhandvermögens<br />
separat besteuert. Der anwendbare Steuersatz<br />
in <strong>Australien</strong> beträgt derzeit 30 %. Auf dieser Grundlage<br />
berücksichtigt die Prognoserechnung in einer<br />
konsolidierten Darstellung die zum Zeitpunkt der<br />
Prospekterstellung gültigen steuerlichen Regelungen<br />
und Gesetzeslage und die anwendbare Rechtsprechung<br />
zur Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses.<br />
Bei der Ermittlung des prognostizierten steuerlichen