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Bayernfonds Australien 4 – Olympic Park Sydney - Real IS

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Gesellschafts­ und Sachverständigentätigkeiten für die<br />

Fondsgesellschaft und die <strong>Bayernfonds</strong> <strong>Australien</strong> 4<br />

GmbH als Treuhänderin des Treuhandvermögens.<br />

Ab dem Jahr 2009 wurden Kosten auf Ebene der<br />

Fondsgesellschaft in Höhe von AUD 10.000 zzgl. deutscher<br />

Umsatzsteuer und auf Ebene der <strong>Bayernfonds</strong><br />

<strong>Australien</strong> 4 GmbH als Treuhänderin des Treuhandvermögens<br />

in Höhe von AUD 160.000 ggf. inkl. deutscher<br />

Umsatzsteuer angenommen. Diese Beträge werden ab<br />

dem Jahr 2010 jährlich mit 2,0 % bzw. 2,5 % indexiert.<br />

Da es sich bei diesen Positionen um Schätzungen<br />

künftigen Aufwands handelt, ist nicht auszuschließen,<br />

dass die angesetzten Beträge nicht ausreichen, um<br />

den Aufwand für die Kosten der Gesellschaft und des<br />

Treuhandvermögens tatsächlich zu decken (siehe hierzu<br />

die Hinweise in Tz. 3.3, insbesondere in Tz. 3.3.6).<br />

Es ist auch nicht auszuschließen, dass einzelne Kosten<br />

nicht in AUD sondern in EUR an die entsprechenden<br />

Dienstleister zu zahlen sein werden. Hieraus können<br />

Vor­ und Nachteile aus der Entwicklung der Wechselkurse<br />

resultieren (siehe hierzu auch Tz. 3.3.10).<br />

Abweichungen gehen zugunsten oder zulasten der<br />

Liquiditätsreserve.<br />

7.2.5 Nicht umlegbare Betriebsneben- und<br />

Instandhaltungskosten<br />

Der Mietvertrag mit der CBA betreffend die Büro­ und<br />

Lagerflächen sieht vor, dass wesentliche Betriebsneben­<br />

und Instandhaltungskosten für das Fondsobjekt,<br />

mit Ausnahme struktureller Investitionen und Reparaturen<br />

(vergleichbar Reparaturen an „Dach und Fach“),<br />

vom Mieter zu tragen sind (sog. Double­Net­Lease).<br />

Einige wenige Ausnahmen bzgl. der Betriebsnebenkosten<br />

im Mietvertrag mit der CBA sind als nicht<br />

umlegbare Kosten auf Schätzbasis berücksichtigt<br />

(Einzelheiten zum Mietvertrag siehe in Tz. 10). Dabei<br />

lehnen sich die diesbezüglichen Annahmen eng an<br />

die Analyse des lokalen Wertgutachters von Colliers<br />

International, <strong>Sydney</strong>, an. Bei den Einzelhandelsmietverträgen<br />

handelt es sich um sog. „Semi­Gross“­Mietverträge,<br />

wobei die Betriebsnebenkosten nur bzgl.<br />

weiterer Kostensteigerungen und daher nur zum Teil<br />

auf den jeweiligen Mieter umlegbar sind (Details zu<br />

diesen Mietverträgen siehe in Tz. 5.5 bzw. Tz. 10). In<br />

der Prognose wurden daher <strong>–</strong> auch in Anlehnung an<br />

die Analyse des lokalen Experten von Colliers International<br />

<strong>–</strong> rd. 3 % der Betriebsnebenkosten als nicht<br />

68<br />

umlagefähig angenommen. Siehe hierzu auch die<br />

Hinweise in Tz. 3.3.<br />

Die Laufzeiten der Mietverträge über die Einzelhandelsflächen<br />

betragen zwischen fünf und sieben<br />

Jahren. In der Prognoserechnung wurden entsprechende<br />

Kosten für Wiedervermietung (z. B. mietfreie<br />

Zeiten, Vermittlergebühren) in Ansatz gebracht. Über<br />

den Betrachtungszeitraum wurden hierfür Kosten von<br />

AUD 737.460 berücksichtigt. Dabei entstammen diese<br />

Ansätze dem Wertgutachten und der Analyse von<br />

Colliers International, <strong>Sydney</strong>.<br />

In der Prognoserechnung wurden weiterhin Kostenschätzungen<br />

gemäß dem Wertgutachten bzw. der<br />

Analyse von Colliers International, <strong>Sydney</strong>, bzgl. der<br />

Instandhaltungs­ und Investitionskosten des Vermieters<br />

in das Fondsobjekt für die gesamte Prognosedauer<br />

berücksichtigt. Über den Betrachtungszeitraum<br />

wurden strukturelle bzw. nicht auf die Mieter umlegbare<br />

Instandhaltungs­ und Investitionskosten des<br />

Vermieters in das Fondsobjekt von insgesamt AUD<br />

3.765.555 kalkuliert, die, da bei diesem neuen Objekt<br />

aus dem Jahr 2007 noch umfangreiche Garantien und<br />

Gewährleistungen bestehen, allerdings erst ab dem<br />

Jahr 2012 anfallen, wenn die ersten Mietverträge<br />

der Einzelhandelsflächen auslaufen. Ein technisches<br />

Gutachten der australischen Experten von Napier &<br />

Blakeley, das im Rahmen der Ankaufsprüfung erstellt<br />

wurde, geht von deutlich geringeren Kosten im Prognosezeitraum<br />

für derartige strukturelle Reparaturen<br />

aus. Gleichwohl sind die Hinweise in Tz. 3.2.3 bzw.<br />

Tz. 3.3 zu beachten.<br />

7.3 Voraussichtliches steuerliches Ergebnis<br />

in <strong>Australien</strong><br />

In <strong>Australien</strong> werden die Einkünfte aus der Vermietung<br />

zunächst auf Ebene des Treuhandvermögens<br />

besteuert. Die Einkünfte der Fondsgesellschaft aus<br />

dem Treuhandvermögen werden dann unter Anrechnung<br />

der Besteuerung auf Ebene des Treuhandvermögens<br />

separat besteuert. Der anwendbare Steuersatz<br />

in <strong>Australien</strong> beträgt derzeit 30 %. Auf dieser Grundlage<br />

berücksichtigt die Prognoserechnung in einer<br />

konsolidierten Darstellung die zum Zeitpunkt der<br />

Prospekterstellung gültigen steuerlichen Regelungen<br />

und Gesetzeslage und die anwendbare Rechtsprechung<br />

zur Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses.<br />

Bei der Ermittlung des prognostizierten steuerlichen

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