Kooperatives Prozessmanagement Schleswig ... - IT Planungsrat
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und dominierenden Rechnungswesen, dem kameralen Haushalt, eingesetzt und<br />
genutzt. Das derzeitige Finanzmanagementsystem, bestehend aus dem<br />
kameralen Haushalt, der Kosten- und Leistungsrechung, der Anlagenbuchhaltung<br />
sowie dem Controlling, wirken nicht ausreichend zusammen und erfüllen damit<br />
nicht die Anforderungen an eine notwendige Integrationsleistung eines<br />
Rechnungswesens und damit eines leistungsfähigen Informationsmanagements.<br />
Die Defizite des kameralen Haushalts sind um die folgenden Defizite des<br />
Einsatzes und der Nutzung der Kosten- und Leistungsrechnung als internes<br />
Rechnungswesen in der Landesverwaltung <strong>Schleswig</strong>-Holstein zu ergänzen:<br />
Verbindliche Vorschriften zur Nutzung der Kosten- und Leistungsrechnung sind<br />
nicht ausreichend, der Informationsbedarf der Führungskräfte in der<br />
Landesverwaltung ist nur unzureichend konkretisiert, fehlende<br />
Controllingsysteme sowie Akzeptanzprobleme bei den Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeitern.<br />
Um die Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens als alleiniges<br />
externes Rechnungswesen in den schleswig-holsteinischen Kommunen zu<br />
ermöglichen, hat die Landesregierung mit Beschluss vom 22. August 2006 über<br />
einen Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung und anderer Gesetze<br />
(Doppik-Einführungsgesetz) entschieden. Der Landtag hat das Gesetz am<br />
13.12.2006 einstimmig beschlossen. Mit Beschluss vom 21. November 2003<br />
legte die Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) Vorschläge zur<br />
Fortentwicklung sowohl für eine Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der<br />
kameralen Buchführung als auch für eine Umstellung des kameralen<br />
Haushaltsrechts auf eine Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der<br />
doppelten Buchführung vor. Die Vorschriften für eine kommunale<br />
Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der kameralen Buchführung sind in<br />
<strong>Schleswig</strong>-Holstein durch mehrfache Änderungen seit 1994 im Sinne dieser<br />
Vorschläge fortentwickelt worden. Das kommunale Haushaltsrecht enthält bislang<br />
keine Regelungen für eine Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der<br />
doppelten Buchführung, so dass der Gesetzentwurf „Doppik-Einführungsgesetz“