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Kooperatives Prozessmanagement Schleswig ... - IT Planungsrat

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und dominierenden Rechnungswesen, dem kameralen Haushalt, eingesetzt und<br />

genutzt. Das derzeitige Finanzmanagementsystem, bestehend aus dem<br />

kameralen Haushalt, der Kosten- und Leistungsrechung, der Anlagenbuchhaltung<br />

sowie dem Controlling, wirken nicht ausreichend zusammen und erfüllen damit<br />

nicht die Anforderungen an eine notwendige Integrationsleistung eines<br />

Rechnungswesens und damit eines leistungsfähigen Informationsmanagements.<br />

Die Defizite des kameralen Haushalts sind um die folgenden Defizite des<br />

Einsatzes und der Nutzung der Kosten- und Leistungsrechnung als internes<br />

Rechnungswesen in der Landesverwaltung <strong>Schleswig</strong>-Holstein zu ergänzen:<br />

Verbindliche Vorschriften zur Nutzung der Kosten- und Leistungsrechnung sind<br />

nicht ausreichend, der Informationsbedarf der Führungskräfte in der<br />

Landesverwaltung ist nur unzureichend konkretisiert, fehlende<br />

Controllingsysteme sowie Akzeptanzprobleme bei den Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeitern.<br />

Um die Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens als alleiniges<br />

externes Rechnungswesen in den schleswig-holsteinischen Kommunen zu<br />

ermöglichen, hat die Landesregierung mit Beschluss vom 22. August 2006 über<br />

einen Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung und anderer Gesetze<br />

(Doppik-Einführungsgesetz) entschieden. Der Landtag hat das Gesetz am<br />

13.12.2006 einstimmig beschlossen. Mit Beschluss vom 21. November 2003<br />

legte die Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) Vorschläge zur<br />

Fortentwicklung sowohl für eine Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der<br />

kameralen Buchführung als auch für eine Umstellung des kameralen<br />

Haushaltsrechts auf eine Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der<br />

doppelten Buchführung vor. Die Vorschriften für eine kommunale<br />

Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der kameralen Buchführung sind in<br />

<strong>Schleswig</strong>-Holstein durch mehrfache Änderungen seit 1994 im Sinne dieser<br />

Vorschläge fortentwickelt worden. Das kommunale Haushaltsrecht enthält bislang<br />

keine Regelungen für eine Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der<br />

doppelten Buchführung, so dass der Gesetzentwurf „Doppik-Einführungsgesetz“

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