Kooperatives Prozessmanagement Schleswig ... - IT Planungsrat
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Indem die Dienstleistungsrichtlinie die Mitgliedstaaten zur Prüfung und zur<br />
Vereinfachung der einschlägigen Verwaltungsverfahren verpflichtet (Art. 5 Abs. 1 EU-<br />
DLR), verbunden mit der obligatorischen Einführung einer elektronischen<br />
Verfahrensabwicklung (Art. 8 EU-DLR), der Installation einheitlicher Ansprechpartner<br />
(Art. 6 Abs. 1 EU-DLR) und der Genehmigungsfiktion nach Fristablauf (Art. 13 Abs. 4<br />
EU-DLR), wird ein Umsetzungsdruck erzeugt, den die Landesregierung auch als<br />
Chance für eine Modernisierung der Verwaltung versteht. Hierbei kommt dem E-<br />
Government eine besondere Bedeutung zu. Die Dienstleistungsrichtlinie liefert den<br />
Anstoß zu einer Reform des nationalen Verwaltungsverfahrens- und<br />
Verwaltungsorganisationsrechts unter besonderer Berücksichtigung der elektronischen<br />
Verfahrensabwicklung.<br />
Damit ist die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufgrund der rechtlichen<br />
Verbindlichkeit ein bedeutender Treiber aus rechtlicher Sicht für den notwendigen<br />
Strukturwandel in der öffentlichen Verwaltung <strong>Schleswig</strong>-Holstein und damit für die<br />
Schaffung eines neuen am ökonomischen Prinzip ausgerichteten Ordnungsrahmens<br />
„Prozessmodell Öffentliche Verwaltung“.<br />
Die Informations- und Kommunikationstechnologien und E-Government erfordern<br />
ein wissensbasiertes Prozessmodell Öffentlichen Verwaltung<br />
Die Informations- und Kommunikationstechnologien als gesamtwirtschaftliche<br />
Innovationstreiber für Wirtschaft und Verwaltung<br />
In der in 2007 vom B<strong>IT</strong>KOM e.V. herausgegebenen Studie „Digitale Zukunft“ werden<br />
vier Metatrends bezüglich der Informations- und Kommunikationstechnologien, die<br />
gleichermaßen für die Wirtschaft als auch für den öffentlichen Bereich gelten, genannt: 9<br />
9 Vgl. B<strong>IT</strong>KOM e.V. (2007): 67-70.