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Kooperatives Prozessmanagement Schleswig ... - IT Planungsrat

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Indem die Dienstleistungsrichtlinie die Mitgliedstaaten zur Prüfung und zur<br />

Vereinfachung der einschlägigen Verwaltungsverfahren verpflichtet (Art. 5 Abs. 1 EU-<br />

DLR), verbunden mit der obligatorischen Einführung einer elektronischen<br />

Verfahrensabwicklung (Art. 8 EU-DLR), der Installation einheitlicher Ansprechpartner<br />

(Art. 6 Abs. 1 EU-DLR) und der Genehmigungsfiktion nach Fristablauf (Art. 13 Abs. 4<br />

EU-DLR), wird ein Umsetzungsdruck erzeugt, den die Landesregierung auch als<br />

Chance für eine Modernisierung der Verwaltung versteht. Hierbei kommt dem E-<br />

Government eine besondere Bedeutung zu. Die Dienstleistungsrichtlinie liefert den<br />

Anstoß zu einer Reform des nationalen Verwaltungsverfahrens- und<br />

Verwaltungsorganisationsrechts unter besonderer Berücksichtigung der elektronischen<br />

Verfahrensabwicklung.<br />

Damit ist die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufgrund der rechtlichen<br />

Verbindlichkeit ein bedeutender Treiber aus rechtlicher Sicht für den notwendigen<br />

Strukturwandel in der öffentlichen Verwaltung <strong>Schleswig</strong>-Holstein und damit für die<br />

Schaffung eines neuen am ökonomischen Prinzip ausgerichteten Ordnungsrahmens<br />

„Prozessmodell Öffentliche Verwaltung“.<br />

Die Informations- und Kommunikationstechnologien und E-Government erfordern<br />

ein wissensbasiertes Prozessmodell Öffentlichen Verwaltung<br />

Die Informations- und Kommunikationstechnologien als gesamtwirtschaftliche<br />

Innovationstreiber für Wirtschaft und Verwaltung<br />

In der in 2007 vom B<strong>IT</strong>KOM e.V. herausgegebenen Studie „Digitale Zukunft“ werden<br />

vier Metatrends bezüglich der Informations- und Kommunikationstechnologien, die<br />

gleichermaßen für die Wirtschaft als auch für den öffentlichen Bereich gelten, genannt: 9<br />

9 Vgl. B<strong>IT</strong>KOM e.V. (2007): 67-70.

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