Kooperatives Prozessmanagement Schleswig ... - IT Planungsrat
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Gehörte E-Government in den letzten Jahren eher zu einer freiwilligen Aufgabe der<br />
öffentlichen Verwaltung im Modernisierungsprozess, meist initiiert und umgesetzt von<br />
den <strong>IT</strong>-Abteilungen, so hat sich diese Situation grundlegend geändert, seit die EU durch<br />
Gesetzgebung die Kommunikationswege in einzelnen Bereichen vorgibt. Zuerst<br />
betroffen war die Justiz. So galt es bis zum 01.01.2007 die sog. SLIM IV-Richtlinie zur<br />
Registerautomation mit allen technischen, organisatorischen und rechtlichen Belangen<br />
umzusetzen. Mit der Verabschiedung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) ist die<br />
Landesregierung erneut verpflichtet, Kommunikationswege elektronisch abzubilden. Die<br />
Umsetzung von E-Government ist somit in <strong>Schleswig</strong>-Holstein nunmehr eine<br />
gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebene Pflichtaufgabe.<br />
Um die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten auf dem Binnenmarkt<br />
zu erleichtern, wird das Ziel der Verwaltungsvereinfachung für alle Mitgliedstaaten<br />
festgelegt. Danach sind die Verwaltungsverfahren und -formalitäten insbesondere durch<br />
• die Benennung einheitlicher Ansprechpartner (EAP),<br />
• das Recht auf Information, die Möglichkeit zur elektronischen Abwicklung der<br />
Verfahren und<br />
• die Vereinfachung der Verfahren zur Genehmigung betreffend die Aufnahme und<br />
Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten<br />
zu gestalten. Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />
vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-<br />
Dienstleistungsrichtlinie - EU-DLR -) ist am 15. November 2006 vom EU-Parlament in<br />
zweiter Lesung beschlossen worden. Die Veröffentlichung der EU-DLR erfolgte am 27.<br />
Dezember 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union (L 376/36). Damit ist die<br />
Dienstleistungsrichtlinie bis zum 28. Dezember 2009 in den Mitgliedstaaten der EU<br />
umzusetzen.<br />
Die EU-DLR ist ein wichtiger Bestandteil der Lissabon-Strategie der Europäischen<br />
Union. Als übergeordnete strategische Ziele verfolgt die Dienstleistungsrichtlinie die<br />
Schaffung von Arbeitsplätzen und mehr Wirtschaftswachstum sowie die Förderung des