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Kooperatives Prozessmanagement Schleswig ... - IT Planungsrat

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Sanktionen sollen unerwünschtes Verhalten verhindern, gewünschtes Verhalten<br />

soll durch Subventionierung und Genehmigung gefördert werden, und durch<br />

Auflagen oder die Androhung von Sanktionen soll dem Verhalten eine<br />

gewünschte Richtung gegeben werden.<br />

• Zielhomogenität oder -hetereogenität zwischen Auftraggeber („Gesellschaft“) und<br />

Auftragnehmer („Individuum“): Der Auftraggeber bei öffentlichen Leistungen ist<br />

die „Gesellschaft“, Leistungsempfänger sind Individuen oder Personengruppen.<br />

Öffentliche Dienstleistungen haben nicht immer einen Mehrwert für den<br />

inidividuellen Leistungsempfänger, sondern erfolgen oft im Dienst der<br />

Gesellschaft. Dieses kann zu Zielkonflikten zwischen den Kunden der Verwaltung<br />

und den Verantwortlichen für das Verwaltungshandeln führen.<br />

• Reichweite des Leistungsergebnisses: Das Spannungsverhältnis zwischen<br />

gesellschaftlichem Auftrag und Individuum betrifft auch die öffentlichen<br />

Leistungsergebnisse und damit auch Entscheidungen, die von unterschiedlichen<br />

Dimensionen geprägt sein können, wie z.B. zeitliche Bindung,<br />

Einzelfallentscheidungen, allgemeingültige Regelungen oder auch eine mögliche<br />

Reversibilität von Entscheidungen.<br />

• Art und Grad der rechtlichen Regulierung: Die Art und der Grad der rechtlichen<br />

Regulierung unterscheidet sich. Verwaltungsergebnisse können aufgrund<br />

umfangreicher rechtlichen Regelungen als vollständig determiniert angesehen<br />

werden, andere Verwaltungsergebnisse ergeben sich aufgrund der Nutzung von<br />

Ermessungsspielräumen und für andere Sachverhalte wiederum ist allein die<br />

Form der Entscheidungsfindung, z.B. beim Planfeststellungsverfahren, rechtlich<br />

vorgeschrieben.<br />

• Art und Grad der Formalisierung: Es bestehen umfangreiche Verfahrens- und<br />

Dokumentationsvorgaben, die neben dem Verfahrensweg auch die Aktenführung<br />

und Archivierung regeln.<br />

Bei der Umsetzung der Prozessorientierung wären diese Besonderheiten der<br />

öffentlichen Leistungserbringung zu berücksichtigen. Grundsätzlich würde die<br />

Prozessorientierung des neuen Ordnungsrahmens für die öffentliche Verwaltung

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