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Kooperatives Prozessmanagement Schleswig ... - IT Planungsrat

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verfassungsmäßige Demokratie-, Bundesstaats- und Sozialstaatsprinzip für die<br />

Verwaltung. Die Grundprinzipien des Verwaltungshandelns sind: 5<br />

• Das Prinzip der dauerhaften, klaren Arbeitsteilung: Jedem Arbeitsschritt wird eine<br />

verantwortliche Person oder federführende Organisationseinheit zugeordnet.<br />

• Das Prinzip der Amtshierarchie: Die Organisationsstruktur der Verwaltung ist<br />

durch klare Hierarchien gekennzeichnet, welche insbesondere durch das<br />

Evokations- und das Weisungsrecht umgesetzt werden.<br />

• Das Prinzip der Regelgebundenheit des Verwaltungshandelns: Die Grundlage für<br />

das Verwaltungshandeln sind insbesondere Gesetze, Verordnungen und Erlasse,<br />

die den Entscheidungsspielraum begrenzen.<br />

• Das Prinzip der Aktenmäßigkeit: Das Prinzip der Aktenmäßigkeit beruht auf Art.<br />

20 GG. Um die Nachweisbarkeit der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns<br />

sicherzustellen, ist dieses nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

• Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit: Die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns<br />

ist einzuhalten.<br />

Diese Grundprinzipien des Verwaltungshandelns gelten grundsätzlich unabhängig von<br />

der Verwaltungs- bzw. Organisationsform bzw. der Art und Weise der<br />

Aufgabenwahrnehmung. Sie finden lediglich in Abhängigkeit des organisatorischen<br />

Ordnungsrahmens in unterschiedlicher Ausprägung Anwendung.<br />

Es stellt sich die Frage, ob das heutige Bürokratiemodell, welches sich aus den<br />

Ansätzen und Grundprinzipien des Verwaltungshandelns von Max Weber (1922)<br />

5 Vgl. hierzu Bundesministerium des Innern (2004), S. 25ff und Max Weber (1922) im Kapitel VI<br />

„Bürokratie“ in seinem Standardwerk Wirtschaft und Gesellschaft.

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