Kooperatives Prozessmanagement Schleswig ... - IT Planungsrat
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Kommunikationstechnologien. Ohne eine solche technische Unterstützung ließe sich<br />
das Prozessmodell tatsächlich nicht verwirklichen. Sowohl die Wissens-, als auch die<br />
notwendige ebenenübergreifende Ablauforientierung der Organisation ließe sich<br />
wirtschaftlich und effektiv nicht ohne den Einsatz von Informations- und<br />
Kommunikationstechnologien umsetzen. Mit anderen Worten: Die globalen Trends der<br />
verstärkten Wissensorientierung und des dynamischen technologischen Wandels in<br />
Verbindung mit den entsprechenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen<br />
Veränderungen forcieren die Umsetzung eines Prozessmodells Öffentliche Verwaltung<br />
machen dieses aber auch erst möglich bzw. umsetzbar. Es soll an dieser Stelle trotz der<br />
dargestellten Kausalzusammenhänge der Hinweis bereits erfolgen, dass die Einführung<br />
eines neuen am ökonomischen Prinzip ausgerichteten Ordnungsrahmens für die<br />
öffentliche Verwaltung politische Grundsatzentscheidungen für die Bereiche<br />
Organisation, Personal, Finanzen und <strong>IT</strong> erfordern würde, die zeitgleich und<br />
ganzheitlich, das heißt fachlich aufeinander abgestimmt in der Verwaltung <strong>Schleswig</strong>-<br />
Holstein, umzusetzen wären.<br />
Bevor das Prozessmodell Öffentliche Verwaltung mit seinen Eckpunkten dargestellt<br />
werden soll, soll vertiefend herausgearbeitet werden, warum die Umsetzung eines<br />
neuen Ordnungsrahmens - das Prozessmodell Öffentliche Verwaltung - in Abkehr vom<br />
Bürokratiemodell in der Zukunft notwendig sein wird. Die wichtigsten Treiber dieses<br />
notwendigen Strukturwandels sind die Informations- und Kommunikationstechnologien<br />
als auch die notwendige Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie bis Ende 2009.<br />
E-Government wird zur Pflichtaufgabe bei der Umsetzung der EU-<br />
Dienstleistungsrichtlinie in <strong>Schleswig</strong>-Holstein 8<br />
8 Vgl. hierzu den Landtagsbericht der Landesregierung „Electronic Gorvernment in <strong>Schleswig</strong>-Holstein“,<br />
16/1353 vom 24.05.07.