Kooperatives Prozessmanagement Schleswig ... - IT Planungsrat
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• <strong>IT</strong>-Infrastruktur: Die <strong>IT</strong>-Infrastrukturverantwortung umfasst den Aufbau und den<br />
Betrieb einer zentralen <strong>IT</strong>-Infrastruktur, die das Land und die Kommunen<br />
gemeinsam für die Umsetzung von E-Government nutzen.<br />
• Rechtliche Infrastruktur: Die Verantwortung für die rechtliche Infrastruktur umfasst<br />
die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, damit E-Government<br />
organisationsübergreifend von Land und Kommunen rechtssicher umgesetzt<br />
werden kann.<br />
• Organisatorische Infrastruktur: Die Verantwortung des Landes für die Schaffung<br />
der organisatorischen Voraussetzung für die Umsetzung von E-Government<br />
umfasst insbesondere die Positionierung des zentralen <strong>IT</strong>-Dienstleisters des<br />
Landes und der Kommunen (Dataport) sowie den Aufbau der Einheitlichen<br />
Ansprechpartner (EU-DLR). Zusätzlich zur Organisationsstruktur umfasst die<br />
organisatorische Infrastruktur auch die erforderliche Infrastruktur zur Optimierung<br />
und Implementierung von Verwaltungsprozessen<br />
• Kompetenzinfrastruktur: Innovatives E-Government erfordert eine tragfähige<br />
Kompetenzinfrastruktur in <strong>Schleswig</strong>-Holstein, die insbesondere Angebote der<br />
Aus-, Weiter- und Fortbildung für das Land und die Kommunen umfasst. Zudem<br />
ist der Aufbau und Betrieb einer Infrastruktur für ein wirkungsvolles<br />
Wissensmanagement mit der Einbindung aller E-Government-Akteure<br />
erforderlich.<br />
Aus den Leitlinien ergeben sich die neuen strategischen Handlungsfelder der zentralen<br />
E-Government-Strategie <strong>Schleswig</strong>-Holstein 2008-2009:<br />
Handlungsfeld 1: Kooperativer E-Government-Dialog Land und Kommunen<br />
Der kooperative E-Government-Dialog des Landes und der Kommunen soll mit dem Ziel<br />
optimiert werden, verbindlich einer gemeinsame und kooperative E-Government-<br />
Strategie <strong>Schleswig</strong>-Holstein 2009-21010 zu entwickeln und umzusetzen.