Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten ... - Asecos GmbH
Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten ... - Asecos GmbH
Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten ... - Asecos GmbH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Technische</strong> <strong>Regeln</strong> <strong>für</strong> <strong>brennbare</strong> <strong>Flüssigkeiten</strong> TRbF 20 – Läger Ausgabe April 2001<br />
(BArbBl. 4/2001 S. 60-105; 2/2002 S. 91; 6/2002 S. 62)<br />
10.3 Vermeidung gefährlicher Korrosionen<br />
Für die Erdungsanlagen sind solche Metalle zu verwenden, die gefährliche Korrosionen an<br />
Tanks und Rohrleitungen nicht be<strong>für</strong>chten lassen. Beispielhaft ist diese Forderung als erfüllt<br />
anzusehen, wenn bei Tanks aus Stahl die Erdungsleitungen aus verzinktem oder zur<br />
Erhöhung der Lebensdauer aus zinnverbleitem Bandstahl oder bei oberirdischer Verlegung<br />
auch aus Kupferleitungen (Kupferseil 50 mm 2 , keine Außenisolierungen) hergestellt sind und<br />
beim Anschluss der Erdungsleitung am Tank Elementbildungen vermieden werden.<br />
10.4 Streuströme<br />
(1) Tanks, Rohrleitungen und andere Anlagenteile müssen gegen Zünd- und<br />
Korrosionsgefahren durch Streuströme elektrischer Anlagen gesichert sein. Dabei sind<br />
sowohl die zur Tank- oder Rohrleitungsanlage gehörenden elektrischen Anlagen als auch<br />
fremde elektrische Anlagen, z.B. elektrische Bahnen, zu berücksichtigen.<br />
(2) In den Bereichen, in denen mit Streuströmen elektrischer Anlagen zu rechnen ist, z.B.<br />
bei Gleisanlagen und längeren Rohrleitungen sowie bei Parallelführung von<br />
Hochspannungsfreileitungen, muss vor einem Trennen der Rohrleitung die Trennstelle<br />
metallenleitend überbrückt sein.<br />
(3) Können Rohrleitungen als Sammler von Fremdströmen wirken, sind je nach Lage des<br />
Einzelfalles Isoliermaßnahmen (z.B. Einbau von Isolierstücken) vorzunehmen.<br />
11 Vermeidung gefährlicher elektrostatischer Aufladung<br />
(1) Tanks, Rohrleitungen und andere Anlagenteile müssen gegen elektrostatische<br />
Aufladungen, die zu gefährlichen Entladungsvorgängen führen können, gesichert sein. Das<br />
Befüllen von Behältern muss so vorgenommen werden, dass Gefahren durch<br />
elektrostatische Aufladungen nicht entstehen.<br />
(2) In Zone 0 müssen zündfähige Entladungen auch unter Berücksichtigung selten<br />
auftretender Betriebsstörungen ausgeschlossen sein.<br />
(3) In Zone 1 dürfen zündfähige Entladungen bei sachgemäßem Betrieb der Anlagen,<br />
einschließlich Wartung und Reinigung, und bei Betriebsstörungen, mit denen üblicherweise<br />
gerechnet werden muss, nicht zu erwarten sein.<br />
(4) In Zone 2 sind Maßnahmen in der Regel nur erforderlich, wenn zündfähige Entladungen<br />
ständig auftreten.<br />
104