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Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten ... - Asecos GmbH

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<strong>Technische</strong> <strong>Regeln</strong> <strong>für</strong> <strong>brennbare</strong> <strong>Flüssigkeiten</strong> TRbF 20 – Läger Ausgabe April 2001<br />

(BArbBl. 4/2001 S. 60-105; 2/2002 S. 91; 6/2002 S. 62)<br />

155<br />

Für Läger relevante Beschaffenheitsanforderungen aus der TRbF<br />

121<br />

Anhang M<br />

Dieser Anhang enthält die über den Anhang B hinausgehenden Anforderungen an ortsfeste<br />

Tanks aus metallischen Werkstoffen zur Lagerung <strong>brennbare</strong>r <strong>Flüssigkeiten</strong> der<br />

Gefahrklassen AI, AII oder B sowie <strong>für</strong> <strong>brennbare</strong> <strong>Flüssigkeiten</strong> der Gefahrklasse AIII, die<br />

auf ihren Flammpunkt oder darüber erwärmt werden.<br />

Es gelten die Anforderungen der TRbF 121 "Ortsfeste Tanks aus metallischen Werkstoffen",<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom Juni 1997, BArbBl. 6/1997, S. 51. Diese TRbF ist<br />

eine bei der EG-Kommission notifizierte <strong>Technische</strong> Regel, die<br />

Beschaffenheitsanforderungen enthält. Diese TRbF wird nicht mehr aktualisiert.

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