Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten ... - Asecos GmbH
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<strong>Technische</strong> <strong>Regeln</strong> <strong>für</strong> <strong>brennbare</strong> <strong>Flüssigkeiten</strong> TRbF 20 – Läger Ausgabe April 2001<br />
(BArbBl. 4/2001 S. 60-105; 2/2002 S. 91; 6/2002 S. 62)<br />
1. Inertisierungsstufe 1<br />
I = 0,1 · A + P<br />
VI = 0,04 · A<br />
I, A, P in m 3 /h<br />
VI in m 3<br />
Die Inertgasversorgung muss durch geeignete Messungen (z.B. des Tankdrucks oder der<br />
Sauerstoffkonzentration) überwacht werden. Bei Erreichen des Ansprechdruckes des<br />
Belüftungsventils muss Alarm ausgelöst werden.<br />
Abweichend von Nummer 8.2.1 Absatz 1 ist das Innere der Tanks Zone 1.<br />
Abweichend von Nummer 9.2 ist der Tank ausreichend gegen das Hineinschlagen von<br />
Flammen geschützt, wenn die Flammendurchschlagsicherung der Be- und<br />
Entlüftungseinrichtung deflagrationssicher gegen atmosphärische Explosionen und<br />
dauerbrandsicher ist. Für die Dauerbrandsicherheit ist Explosionsgruppe II A gemäß prEN<br />
12874 ausreichend. Auf Nummer 9.2.4 wird verwiesen.<br />
2. Inertisierungsstufe 2<br />
I = 0,2 · A + P<br />
VI = 0,08 · A<br />
Der unter Inertisierungsstufe 1 festgelegte Alarm muss das Abschalten der<br />
Entleerungspumpen bewirken.<br />
Abweichend von Nummer 8.2.1 Absatz 1 ist das Innere der Tanks Zone 2.<br />
Abweichend von Nummer 9.2 ist der Tank ausreichend gegen das Hineinschlagen von<br />
Flammen geschützt, wenn die Flammendurchschlagsicherung der Be- und<br />
Entlüftungseinrichtung deflagrationssicher gegen atmosphärische Explosionen <strong>für</strong> die<br />
Explosionsgruppe II A gemäß prEN 12874 ist. Auf Nummer 9.2.4 wird verwiesen.<br />
3. Inertisierungsstufe 3<br />
I = 0,5 · A + P<br />
VI = 0,12 · A<br />
Der Tankdruck ist redundant zu überwachen. Die Inertgasversorgung muss im<br />
Überdruckbereich geregelt werden, insbesondere muss der geforderte Volumenstrom V1 bei<br />
einem Druck, der mindestens so groß ist wie der Atmosphärendruck, erreicht werden. Der<br />
Ansprechdruck des Notbelüftungsventils muss mindestens 5 mbar unter diesem Grenzdruck<br />
liegen. Bei Unterschreiten des Grenzdruckes sind Alarm sowie das Abschalten der<br />
Entleerungspumpen auszulösen.<br />
Abweichend von Nummer 8.2.1 Absatz 1 ist das Innere der Tanks Zone 2.<br />
Abweichend von Nummer 9.2 ist eine Absicherung des Tanks gegen das Hineinschlagen<br />
von Flammen nicht erforderlich.<br />
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