Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten ... - Asecos GmbH
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<strong>Technische</strong> <strong>Regeln</strong> <strong>für</strong> <strong>brennbare</strong> <strong>Flüssigkeiten</strong> TRbF 20 – Läger Ausgabe April 2001<br />
(BArbBl. 4/2001 S. 60-105; 2/2002 S. 91; 6/2002 S. 62)<br />
Bild 6 Beispiel <strong>für</strong> eine Wand ausreichender Breite und Höhe zur Eingrenzung eines<br />
Schutzstreifens nach Nummer 6.3 Absatz 13<br />
(16) Abweichend von Absatz 3 bis 9 kann der Schutzstreifen auf die Hälfte der sonst<br />
erforderlichen Abmessungen verringert werden, wenn die Tanks von einem im Gefahrenfall<br />
mit Wasser berieselten Ringmantel aus Stahl umgeben sind, dessen Höhe mindestens 4/5<br />
der Höhe des Tankmantels beträgt. Die Berieselung ist ausreichend, wenn sie z.B. DIN<br />
14495 entspricht.<br />
(17) Wenn benachbarte Anlagen in ein gemeinsames Brandschutzkonzept eingebunden<br />
sind und ein alternatives, mit den <strong>für</strong> den Brandschutz zuständigen Stellen abgestimmtes<br />
Brandschutzkonzept es erlaubt, kann die Breite des Schutzstreifens verringert werden. Die<br />
Breite des Schutzstreifens und die äquivalenten Maßnahmen sind im alternativen<br />
Brandschutzkonzept zu dokumentieren. Für das Brandschutzkonzept siehe auch Nummer<br />
5.5.<br />
(18) In Bild 7 sind Beispiele <strong>für</strong> die Überschneidungen und Einschränkungen der<br />
Schutzstreifen dargestellt.<br />
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