Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten ... - Asecos GmbH
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<strong>Technische</strong> <strong>Regeln</strong> <strong>für</strong> <strong>brennbare</strong> <strong>Flüssigkeiten</strong> TRbF 20 – Läger Ausgabe April 2001<br />
(BArbBl. 4/2001 S. 60-105; 2/2002 S. 91; 6/2002 S. 62)<br />
4) In den Bauartzulassungen <strong>für</strong> Kunststofftanks können abweichende Abstände festgelegt<br />
sein.<br />
5) Zum 0,4-fachen Luftwechsel pro Stunde siehe auch "BGR 104 <strong>Regeln</strong> <strong>für</strong> Sicherheit und<br />
Gesundheitsschutz bei der Arbeit - Explosionsschutz-<strong>Regeln</strong> (EX-RL) des Hauptverbandes<br />
der gewerblichen Berufsgenossenschaften". Um einen mindestens 0,4-fachen Luftwechsel<br />
durch natürlichen Luftwechsel zu gewährleisten, muss der Raum über ständig wirksame<br />
Lüftungsöffnungen <strong>für</strong> Zu- und Abluft verfügen.<br />
6) Auf EN 50073 wird verwiesen<br />
7) Herausgegeben von der BG der chemischen Industrie, Heidelberg. Anmerkung: Es sind<br />
nur die betrieblichen Anforderungen heranzuziehen<br />
8) Die Überarbeitung der Notwendigkeit von Schutzstreifen sowie deren Breite und der<br />
durch sie zu erfüllenden Anforderungen wurde aus systematischen Gründen durchgeführt.<br />
Eine Anpassung bestehender Anlagen ist auch bei Umbauten nicht erforderlich.<br />
9 BGR 104 <strong>Regeln</strong> <strong>für</strong> Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit - Explosionsschutz-<br />
<strong>Regeln</strong> (EX-RL) des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften.<br />
10) Auf die Richtlinie 1999/92/EG und die BGR 104 <strong>Regeln</strong> <strong>für</strong> Sicherheit und<br />
Gesundheitsschutz bei der Arbeit - Explosionsschutz-<strong>Regeln</strong> (EX-RL) des Hauptverbandes<br />
der gewerblichen Berufsgenossenschaften wird verwiesen<br />
13) Dämpfespeicher sind Behälter, die der Zwischenspeicherung von Dämpfen <strong>brennbare</strong>r<br />
<strong>Flüssigkeiten</strong> im Zuge von Gaspendelsystemen dienen.<br />
14) Zu beziehen hei Verlag TÜV Rheinland <strong>GmbH</strong>, Köln<br />
15) Eine Inertisierung gilt dann als ausreichend, wenn im Inneren der Anlage, z.B. in einem<br />
Tank oder einer Rohrleitung, betriebsmäßig in der Regel 50 % des z.B. in der BGR 104<br />
<strong>Regeln</strong> <strong>für</strong> Sicherheit und Gesundheitsschutz hex der Arbeit - Explosionsschutz-<strong>Regeln</strong> (EX-<br />
RL) des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften festgelegten<br />
Grenzwertes der zulässigen Sauerstoff-Konzentration auftreten. Es kann möglich sein, dass<br />
diese Forderung verfahrenstechnisch bedingt nicht ohne Überwachungsmaßnahmen zu<br />
erfüllen ist.<br />
17) Bei Drücken über 1,1 bar absolut oder Temperaturen großer 60 °C muss die<br />
Flammendurchschlagsicherung <strong>für</strong> den Einsatz bei den jeweiligen Bedingungen geeignet<br />
sein.<br />
18) siehe hierzu DIN EN 1726-1:1998 und DIN ISO 5053:1994.<br />
19) Als Erkenntnisquelle kann z.B. EN 1755 herangezogen werden.<br />
20) Zitat: G. Gosda, R. Oelmeyer, H. Schacke, C. O. Walther: "Hot Pipelines - Ignition<br />
Sources or not?‘, 6 th International Symposium "Loss Prevention and Safety Promotion in the<br />
Process Industries", June 19-22, 1989, Oslo, Norway. Proceedings of the 6 th International<br />
Symposium "Loss Prevention and Safety Promotion In the Process Industries", Vol. IV, 13-1<br />
to 13-19. Norwegian Society of Chartered Engineers, European Federation of Chemical<br />
Engineering, Oslo 1989.<br />
sowie<br />
H. Bothe, H. Steen: "The Ignition of Flammable Vapours by Bot Pipes and Plates", 6 th<br />
International Symposium "Loss Prevention and Safety Promotion in the Process Industries",<br />
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