Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten ... - Asecos GmbH
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<strong>Technische</strong> <strong>Regeln</strong> <strong>für</strong> <strong>brennbare</strong> <strong>Flüssigkeiten</strong> TRbF 20 – Läger Ausgabe April 2001<br />
(BArbBl. 4/2001 S. 60-105; 2/2002 S. 91; 6/2002 S. 62)<br />
3 Aufstellung der Tanks<br />
3.1 Auffangräume<br />
Tanks <strong>für</strong> Heizöl S und ähnliche schwerflüssige Produkte, die nicht der VbF unterliegen,<br />
brauchen im Regelfall nicht in einem Auffangraum zu stehen. In besonders gelagerten<br />
Fällen, z.B. exponierte Lage, schutzwürdige Objekte, abschüssiges Gelände, kann jedoch<br />
ein Auffangraum erforderlich sein. Ob ein besonders gelagerter Fall vorliegt, muss im<br />
Einzelfall geprüft werden.<br />
3.2 Tankabstände zur Nachbarschaft<br />
(1) Tanks zur Lagerung von Heizöl S und vergleichbaren Produkten, wie z.B.<br />
Verschnittbitumen, müssen aus Gründen des Brandschutzes und der Brandbekämpfung zur<br />
Nachbarschaft einen Schutzstreifen haben, der in Abhängigkeit von der gelagerten Menge<br />
mindestens dem Diagramm 9 entsprechen muss:<br />
Diagramm 9 Breite des Schutzstreifens Bs bei der Lagerung von Heizöl S und ähnlichen<br />
schwerflüssigen Produkten in Tanks<br />
(2) Die Bedingungen, nach denen die Abstände verringert werden können, und die<br />
Auflagen, die <strong>für</strong> die Schutzstreifen gelten, sind in Nummer 6 dieser TRbF festgelegt.<br />
(3) Die Anforderungen der Nummer 3 dieses Anhangs finden auf bestehende Anlagen keine<br />
Anwendung.<br />
4 Durchführung von Arbeiten an Tanks<br />
(1) Bei allen Arbeiten zum Reinigen, Instandhalten und Instandsetzen von Tanks zur<br />
Lagerung von Heizöl S und vergleichbaren Produkten, wie z.B. Verschnittbitumen, sollten<br />
stets die Schutzmaßnahmen angewendet werden, die in Nummer 16 dieser TRbF und in<br />
den <strong>Technische</strong>n <strong>Regeln</strong> <strong>für</strong> gefährliche Stoffe TRGS 507 "Oberflächenbehandlung in<br />
Räumen und Behältern" <strong>für</strong> die Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen festgelegt sind.<br />
Es sind die nach diesen <strong>Regeln</strong> festgelegten Explosionsschutzmaßnahmen zu treffen.<br />
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