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Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten ... - Asecos GmbH

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<strong>Technische</strong> <strong>Regeln</strong> <strong>für</strong> <strong>brennbare</strong> <strong>Flüssigkeiten</strong> TRbF 20 – Läger Ausgabe April 2001<br />

(BArbBl. 4/2001 S. 60-105; 2/2002 S. 91; 6/2002 S. 62)<br />

(5) Absatz 1 gilt als erfüllt, wenn die berufsgenossenschaftliche Regel <strong>für</strong> die Vermeidung<br />

von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen BGR 132 beachtet ist.<br />

Insbesondere ist zu beachten, dass<br />

105<br />

• durch Erdungsmaßnahmen nur die Ansammlung zündfähiger Ladungen auf den<br />

leitfähigen Anlagenteilen oder in leitfähigen <strong>Flüssigkeiten</strong> verhindert, nicht aber die<br />

Aufladung der nicht leitfähigen <strong>brennbare</strong>n <strong>Flüssigkeiten</strong> oder der nicht leitfähigen<br />

Anlagenteile vermieden werden kann,<br />

• metallische Bauteile in explosionsgefährdeten Bereichen elektrostatisch leitfähig<br />

miteinander verbunden sein müssen. Bei einer verschraubten Flanschverbindung mit<br />

einer nichtmetallischen, elektrostatisch nicht leitfähigen Dichtung gilt dies<br />

beispielsweise auch dann als erfüllt, wenn die metallischen Kontaktflächen der<br />

Flansche und Schrauben mit einem Schutzanstrich versehen sind,<br />

• in der Regel mit dem Erdboden in Berührung stehende metallische Tanks und<br />

Rohrleitungen, auch wenn sie mit Bitumen oder Asphalt gegen Korrosion geschützt<br />

sind, ausreichend elektrostatisch geerdet sind. Nur wenn ihr Ableitwiderstand gegen<br />

Erde größer als 10 6 Ohm ist, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um einen<br />

Ableitwiderstand von weniger als 10 6 Ohm zu gewährleisten,<br />

• die Bodenflächen in der Zone 1 von Lägern ableitfähig mit einem Ableitwiderstand<br />

von höchstens 10 8 Ohm sein müssen. Dies ist insbesondere bei Bodenflächen mit<br />

Deckschichten oder Versiegelungen aus Kunststoff von Bedeutung.<br />

(6) Auch beim Befüllen von Behältern mit <strong>brennbare</strong>n <strong>Flüssigkeiten</strong> der Gefahrklasse AIII,<br />

die aufgrund der vorhergehenden Befüllung explosionsfähige Atmosphäre enthalten können,<br />

sind Maßnahmen <strong>für</strong> die Vermeidung gefährlicher elektrostatischer Aufladungen erforderlich.<br />

12 Blitzschutz<br />

12.1 Allgemeines<br />

(1) Gebäudeteile, in denen sich erlaubnisbedürftige oberirdische Anlagen zur Lagerung<br />

<strong>brennbare</strong>r <strong>Flüssigkeiten</strong> der Gefahrklassen AI, AII und B befinden, sowie oberirdische<br />

Tanks im Freien und unterirdische Tanks, in denen <strong>brennbare</strong> <strong>Flüssigkeiten</strong> der<br />

Gefahrklassen AI, AII und B gelagert werden und die nicht allseitig von Erde, Mauerwerk<br />

oder Beton oder mehreren dieser Stoffe umgeben sind, müssen durch geeignete<br />

Einrichtungen gegen Zündgefahren durch Blitzschlag geschützt sein 32 ..<br />

(2) Absatz 1 gilt auch <strong>für</strong> oberirdische Tanks im Freien, die der Lagerung <strong>brennbare</strong>r<br />

<strong>Flüssigkeiten</strong> der Gefahrklasse AIII dienen, wenn <strong>brennbare</strong> <strong>Flüssigkeiten</strong> dieser<br />

Gefahrklasse zusammen mit solchen der Gefahrklassen AI, AII oder B in einem<br />

Auffangraum gelagert werden.<br />

(3) Absatz 1 gilt auch <strong>für</strong> Regal-Lagereinrichtungen nach Anhang H.<br />

(4) In Lägern im Freien <strong>für</strong> ortsbewegliche Behälter sind keine Blitzschutzmaßnahmen <strong>für</strong><br />

die ortsbeweglichen Behälter erforderlich. Bei der erlaubnisbedürftigen Lagerung <strong>brennbare</strong>r<br />

<strong>Flüssigkeiten</strong> der Gefahrklassen AI, AII oder B unter einem Witterungsschutz gilt dieser als<br />

Gebäudeteil im Sinne von Absatz 1.<br />

12.2 Blitzschutz an Isolierstücken<br />

(1) Werden Rohrleitungen in explosionsgefährdeten Bereichen durch Isolierstücke getrennt,<br />

so muss gewährleistet sein, dass es bei einem objektfernen Blitzeinschlag zu keiner<br />

gefährlichen Entzündung explosionsfähiger Atmosphäre kommen kann.

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